Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Zossen: Die anerkannten Naturschutzverbände lehnen Windeignungsgebiete im Wald ab
21.08.2013
Stellungnahme
zum Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Zossen: Die anerkannten
Naturschutzverbände lehnen die Windeignungsgebiete 1 und 2 ab. Bei
der Fläche 1 (334,5 ha) handelt es sich um das Gebiet nordöstlich
des Ortsteiles Zesch am See und östlich des Großen Möggelinsees.
Bei der Fläche 2 (146,5 ha) handelt es sich um das Gebiet
westlich von Wünsdorf und nordöstlich der Ortschaften Funkenmühle
und Lindenbrück/Zesch. Im Süden grenzt direkt der Große
Möggelinsee an.
Zahlreiche
naturschutzfachliche Gründe die in der 6 Seiten umfassenden
Stellungnahme aufgeführt wurden, begründen die ablehnende Position
der anerkannten Naturschutzverbände. Insbesondere wird detailliert
auf die Fledermaus- und Vogelfauna eingegangen.