Oberverwaltungsgericht verhängte 5000 Euro Bußgeld gegen Michaela Schreiber
02.03.2013
In einem ersten Disziplinarverfahren am 21.02.2013 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber zu einer Geldbuße von 5.000 Euro verurteilt worden.
Die Disziplinarverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming stammt aus dem Jahr 2006. Insgesamt geht es um 7 Fälle bei denen der Bürgermeisterin dienstliche Pflichtverletzungen vorgeworfen wurden. Insbesondere ging es um die zweimalige Missachtung der Berichtspflichten gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtags, um die Einziehung eines Bahnüberganges in Wünsdorf und eine diesbezügliche Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ohne Beschlussfassung der SVV, um die Art der Herbeiführung eines Beschlusses zur Brückenbauvariante im Stadtpark und um Vergabereglungen zugunsten örtlicher Unternehmen.
Das OVG hat festgestellt, dass es in allen Fällen Rechtsanwendungsfehler gibt. Allerdings wurden die einzelnen Fälle hinsichtlich der disziplanerrechtlichen Relevanz nochmals geprüft.
Die Bürgermeisterin räumte Fehler ein und versicherte, sich seither gebessert zu haben. Zudem verwies sie darauf, dass die Zuständigkeiten im Rathaus verändert wurden. Allerdings verwies die Kommunalaufsicht darauf, dass es auch im Jahre 2012 bei der Einholung von Stellungnahmen durch den Petitionsausschuss erneut zu Verzögerungen durch die Bürgermeisterin gekommen ist. Ein fortlaufendes Fehlverhalten wird auch dadurch deutlich, dass ein 2. und 3. Disziplinarverfahren laufen bzw. abgeschlossen sind.
Der Rechtsanwalt der Bürgermeisterin versuchte eine Befangenheit des Landkreises geltend zu machen. Laut Schreiber sei das ganze Disziplinarverfahren politisch motiviert. Es sei das Ziel des ehemaligen Landrates gewesen, die Bürgermeisterin aus dem Amt zu drängen. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde die Befangenheit durch das OVG verneint. An der Sachentscheidung könne keine diesbezügliche Einflussnahme erkannt werden.
Das OVG konnte auch keine grundlegende Läuterung der Bürgermeisterin erkennen. Als Disziplinarmaß wurde schließlich eine Geldbuße in Höhe von 5.000 € festgesetzt. Die Bürgermeisterin ist mittlerweile in die Besoldungsgruppe B3 (ca. 6.500 €/Monat) eingestuft. Ursprünglich war von der Kommunalaufsicht eine zweijährige Gehaltskürzung von zehn Prozent angeordnet worden. Durch eine zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierung der Bürgermeisterin, war dieses Disziplinarmaß nicht mehr zulässig. Die rechtlichen Möglichkeiten für Disziplinarmaßnahmen reichen vom Verweis über eine Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung bis zur Entfernung aus dem Dienst.
Die Stadtverordnetenvorsteherin Karola Andrae hatte bedauerlicherweise die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Fraktionsvorsitzenden der SVV nicht über die öffentliche Verhandlung am OVG unterrichtet, obwohl sie von der Kommunalaufsicht darauf aufmerksam gemacht wurde. Schließlich ist die Stadtverordnetenversammlung Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin.
Aktenzeichen: OVG 81 D 2.10