Bahnquerung Lindenbrück darf nicht in Frage gestellt werden!

02.03.2014

Die geplante Brücke über den bislang beschrankten Bahnübergang zwischen Zesch/Lindenbrück und der B96 soll in diesem Jahr realisiert werden. So war es jedenfalls bislang geplant. Vermessungsarbeiten haben bereits stattgefunden.

Nun wird der Bau der Bahnquerung von mehreren Ausschüssen der Stadt Zossen in Frage gestellt. In „kleiner Runde“ äußerten einige Ausschussmitglieder Zweifel an der Notwendigkeit des Projektes.
 
Die Stadt Zossen ist Straßenbaulastträger der Straße und die anteiligen Kosten (1/3 der Gesamtkosten) für die Brücke sind im Haushaltsentwurf der Stadt Zossen für 2014 in Höhe von knapp 300.00o € eingestellt.

Die Bahnquerung ist für Einwohner und Touristen gleichermaßen von Bedeutung. Insofern darf die Bahnquerung Lindenbrück aus meiner Sicht nicht in Frage gestellt werden. Während der Finanzausschusssitzung am Donnerstag, den 27.02.2014 wurde der Straßenzustand als Ursache für die vermeintlich geringe Frequentierung ausgemacht. Der Ausschussvorsitzende fragte nach, ob die Straße unter Denkmalschutz stehe, oder ob die Straße nach dem Bau der Brücke saniert werden könne. Von der Bürgermeisterin wurde bestätigt, dass die Kopfsteinpflasterstraße unter Denkmalschutz steht.

Ein Blick in die Denkmalliste zeigt jedoch, dass die Kopfsteinpflasterstraße zwischen Zesch/Lindenbrück und der B 96 nicht unter Denkmalschutz steht.

Vgl: http://www.bldam-brandenburg.de/images/stories/PDF/DML2013/17-tf-internet-14.pdf

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