Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2016

08.12.2016

Windige Angelegenheit

Die letzte Sitzung der SVV im Jahr 2016 fand am 07.12.2016 in Wünsdorf statt. Hauptthemen waren das Windeignungsgebiet in Zossen sowie offene Briefe an die Landesregierung und an den Landkreis zum Erhalt der Buslinie 618 (von Wünsdorf nach Potsdam).

Aufstellungsbeschluss über den B-Plan „Windeignungsfläche“ der Stadt Zossen
Die von der Mehrheit der Stadtverordneten im Flächennutzungsplan (FNP) beschlossene Lage des Windeignungsgebietes östlich von Wünsdorf und nahe Töpchin entspricht nicht der Lage des Windeignungsgebietes, dass durch den rechtskräftigen Regionalplan festgelegt wurde (WEG 33). Daher muss der FNP eigentlich die übergeordnete Regionalplanung übernehmen. Das würde bedeuten, dass das Windeignungsgebiet aus dem FNP nach Norden in Richtung Kallinchen erweitert werden muss. Nun ist vorgesehen, mit dem B-Plan - der als Aufstellungsbeschluss vorlag - eine Windeignungsfläche in Zossen auszuweisen, die im Regionalplan festgelegt wurde (WEG 33). Das ist eine viel größere Fläche, als es der FNP ursprünglich vorsah. Zwar ist in der dem Aufstellungsbeschluss beigefügten Karte eine Teilfläche mit Filzstift als Wald gekennzeichnet, aber wie das Ergebnis am Ende des B-Planverfahrens aussehen wird ist ungewiss. Der B-Plan wird, davon gehe ich aus, nicht nur aufgestellt, sondern auch tatsächlich erarbeitet. Sonst wäre es ja eine unzulässige Verhinderungsplanung. Uns lag ein Schreiben der Energiequelle GmbH vor, dass für die Durchführung des Verfahrens Kosten in Höhe von 500.000 EURO prognostiziert. Auch die Stadtverwaltung geht gemäß der Beschlussvorlage von Kosten in Höhe von 430.000 EURO aus. Hier stellt sich nun die Frage, wie diese Summe finanziert werden soll. Zudem stellt sich die Frage, welche rechtlichen Risiken wir eingehen, und welche finanziellen Risiken mit eventuellen Rechtsstreitigkeiten verbunden sind. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sie mit Filzstiftstrichen auf einer Landkarte den Regionalplan aushebeln kann. Ich hatte beantragt, die Vorlage in die Ausschüsse Finanzen und RSO zu verweisen. Ziel war es, vor der Beschlussfassung sich nochmals rechtlich beraten zu lassen, um die rechtlichen und finanziellen Risiken beurteilen zu können. Meine Befürchtung ist, dass am Ende - wenn alles schlecht läuft - die jetzt dargestellte Gesamtfläche insgesamt als Windeignungsfläche ausgewiesen wird und die Kosten umsonst aufgewendet wurden. Daher habe ich der Vorlage nicht zugestimmt.

Beitrittsbeschluss zum FNP der Stadt Zossen
Der Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan der Stadt Zossen wurde mehrheitlich von der SVV am 13.07.2016 gefasst. Ich hatte dem damals nicht zugestimmt, da mit dem FNP Zossen insgesamt eine Flächenversiegelung von fast 300 ha (600 Fußballfelder!!) vorgesehen ist. 116 ha allein in Dabendorf. Das bedeutet für viele Einwohnerin und Einwohner im Ergebnis nicht mehr, sondern weniger Lebensqualität. Die geplante neue Wohngebietsfläche umfasst davon 117 ha – das sind mehr als 230 Fußballfelder. Zum Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 21,4 ha neuer Wohnbaufläche aus. Teilweise sind Wohnbauflächen im oder am Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Wohnbauflächen betreffen auch geschützte Biotope und häufig sind Wald- bzw. Ackerflächen im Außenbereich betroffen. Gleiches gilt für Gewerbegebiete, Sonderbaugebiete, Verkehrsflächen oder Mischgebiete in sensiblen Bereichen. Selbst der Umweltbericht, der zum FNP erstellt wurde, gibt gegenteilige Empfehlungen zu einigen im FNP dargestellten Baugebieten. Die Stadt- bzw.- Ortsteilstruktur von Zossen sollte durch die Betonung klar erfassbarer Siedlungsgrenzen wahrnehmbar bleiben. Die Stadt Zossen mit seinen Ortsteilen und Gemeindeteilen braucht Struktur und Gesicht. Das wird mit dem FNP nicht erreicht. Die Konversionsfläche Waldstadt/Wünsdorf ist ein heterogener durch einzelne Siedlungspunkte auseinander gerissener Gemeindeteil. Es fehlen grundsätzliche Überlegungen für eine Strategie des Schließens von Siedlungslücken bzw. zur Herstellung von Kernbereichen und Grünbereichen, damit der Charakter der Waldstadt erhalten bleibt. Mit dem Beitrittsbeschluss zum FNP wurden nun die Forderungen der Kreisverwaltung Teltow-Fläming übernommen. Der Vorlage konnte ich nicht zustimmen, weil sich meine Bedenken zum FNP nicht geändert haben.

Offener Briefe an die Landesregierung und an den Landkreis zum Erahlt der Buslinie 618 (Wünsdorf - Potsdam)    Die Linie 618 ist die einzige Direktverbindung von Zossen nach Potsdam. Ursprünglich war der Bus als Anbindung an das Verwaltungszentrum in Wünsdorf gedacht, weshalb er auch „Beamten-Shuttle“ genannt wird. Jetzt hat das Land die Einstellung der gut frequentierten Linie für Dezember 2017 angekündigt. Beide Briefe wurden einstimmig beschliossen. Für den Brief an die Landesregierung hat die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem nochmals deutlich gemacht wird, dass aus unserer Sicht auch künftig ein "Landesinteresse" an der Buslinie 618 bestehen sollte.

Bahnquerung Straßenüberführung Waldesruh – Wünsdorf
Die in Planung befindliche Straßenüberführung in Waldesruh wird mit einem südlich der Straße verlaufenden einseitigen 2,0 m breiten Gehweg (Radfahrer frei) errichtet. Die Fahrbahnbreite für den KFZ -Verkehr wird auf 6,0 m begrenzt.

Durch die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von derzeit 160 km/h auf zukünftig 200 km/h wird der Bahnübergang am Bahnhof Wünsdorf geschlossen. Als Ersatz ist für den Personenverkehr ist der Neubau eines Fußgängertunnels am Bahnhof Wünsdorf vorgesehen. Für den KFZ-Verkehr ist eine Straßenüberführung Höhe Waldesruh geplant. Die Straßentrassierung erfolgt in Verlängerung Friedenstraße bis Berliner Allee (B 96). Sie stellt auch gleichzeitig eine wichtige Schulwegverbindung zur Erich-Kästner-Grundschule dar. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Radfahrer und insbesondere zur Schulwegsicherung ist es notwendig, dass die Brücke mit einem separaten Gehweg (Radfahrer frei) errichtet wird. Aufgrund des geringen LKW–Verkehrs und zur Vermeidung eines sich entwickelnden Schleichverkehrs, wird die Fahrbahn regelgerecht mit einer Mindestfahrbahnbreite von 6,0 m ausgebaut. Die Gesamtbaukosten (Straßenüberführung und Fußgängertunnel) betragen rd. 7,0 Mio. €. Davon betragen die anteiligen Kosten für die Stadt Zossen rd. 2,7 Mio. €. Die Kosten für den Gehweg (Radfahrer frei) an den Gesamtkosten betragen rd. 240.000,00 €. Die Realisierung der Bauvorhaben ist von 2020 bis 2022 vorgesehen. Die für den einseitig geplanten Gehweg (Radfahrer frei) vorgesehene Nutzbreite von 2,00 m habe ich kritisch gesehen. Da es sich um einen einseitig geplanten Gehweg handelt (Radfahrer frei) gibt es dort Begegnungs- und Überholverkehr zwischen Fußgängern und Radfahrern. Insofern könnte die Nutzbreite von nur 2,00 m ein erhöhtes Unfallrisiko zur Folge haben. Aus meiner Sicht müsste die Mindestbreite für den Gehweg (Radfahrer frei) bei geringer Nutzungsintensität mit Gegenverkehr mindestens 2,50 m betragen. Immerhin geht es um eine wichtige Schulwegverbindung.

Ich hatte daher die Bürgermeisterin gefragt, ob die geplante Nutzbreite von nur 2,00 Meter für den Gehweg (Radfahrer frei) und Gegenverkehr, den entsprechenden Richtlinien und Normen entspricht und so keine erhöhte Unfallgefährdung auf dieser Schulwegverbindung besteht. Die Bürgermeisterin bestätigte, dass die Planung den entsprechenden Richtlinien und Normen entspricht und dies auch mit den zuständigen Behörden so abgestimmt ist.
Daher konnte ich der Beschlussvorlage zustimmen.

Prioritätenliste Neubau Straßenbeleuchtung bis 2018
Die Prioritätenliste "Neubau Straßenbeleuchtung" wurde geändert. Damit ist die geplante Straßenbeleuchtung am Sportplatzweg in Kallinchen verschoben worden, bis der KMS baut und die Straße erneuert wird. Die Planungen und Realisierungstermine für die Str5aßen "Zum Königsgraben" in Dabendorf und "Luchweg/Luchblick" in Zossen wurden erneut verschoben. Jetzt soll die Planung 2017 erfolgen und die Realisierung 2018 (!). Der Luchweg/Luchblick war schon 2008 auf der Prioritätenliste. Auch bei dieser Straße war es so, dass erst mit dem unsachgemäßen Deckenschluss im Rahmen der Baumaßnahmen Telekom, Gas, Wasser und Abwasser der vorhandene Straßenaufbau zerstört wurde und jetzt der grundhafte Neuausbau seit Jahren dringend notwendig ist. Neu aufgenommen in die Prioritätenliste wurden Straßen aus Zossen und Dabendorf in denen Freileitung für die Straßenbeleuchtung existieren. In Zossen betrifft das die Prierowseestraße, Kornweihenweg, Hermann-Balzer-Straße, Herrmann-Nohnstedt-Straße, Feuerbachstraße, Friedhofsweg, Hoppegarten und Weinberg(e). In Dabendorf betrifft das die Triftstraße, Trebbiner Straße (von Triftstraße bis Schienenweg). Die Planungen sollen noch 2016 beginnen und 2017 sollen dieneuen Straßenlampen errichtet werden. Die Kosten werden gemäß Straßenbaubeitragssatzung auf die Anwohner anteilig umlgelegt.

Im Falle der Straßenbeleuchtungsanlagen in Wünsdorf und Neuhof kam die Stadt über viele Jahre der notwendigen Wartung und Instandhaltung nicht nach. Das führte letztlich dazu, dass ein grundhafter Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen mehrheitlich beschlossen wurde, der dazu führte, dass die Bürger mit Straßenausbaubeiträgen zur Kasse gebeten wurden. Das war und ist nicht meine Politik! Insofern habe ich diesen Beschlüssen für Wünsdorf und Neuhof nicht zugestimmt. Ob sich die Situation in Dabendorf und Zossen hinsichtlich der unzureichenden Wartung und Instandhaltung auch so darstellt konnte ich nicht beurteilen. Insofern habe ich mich der Stimme enthalten. Problematisch ist zudem, dass diese Beschlussvorlage nicht dem Ortsbeirat vorgelegt wurde.

2. Änderung des B-Planes "Am Eichenhain"
Der Bebauungsplan „Am Eichenhain“ ist in seinem Gesamtkonzept seit dem Jahr 2000 rechtsgültig. Der 2. BA, der bisher noch keine Umsetzung gefunden hat, wird nun dahingehend geändert, dass die Grundstücksgrößen und die Festsetzungen verändert werden. Festsetzungen wie Firstrichtung, Dachform etc. führen aus meiner Sicht nicht zu ungewollten Einschränkungen, sondern sind städtebaulich sinnvoll. Des Weiteren soll die Erschließung „optimiert“ werden, um Kosten einzusparen. Im ursprünglichen B-Plan war eine Fläche für Gemeinbedarf vorgesehen. Diese wollte ich auch weiterhin berücksichtigt wissen, um hier einen Spielplatz/Bolzplatz einzurichten. Der wichtige Zehrensdorfer Rad- und Wanderweg führte als separater Weg ursprünglich durch das B-Plangebiet. Jetzt bleibt dieser separate Weg unberücksichtigt und die Nutzer sollen die Anliegerstraßen nutzen. Ich hatte noch angeregt, der Kreuzungsbereich Zehrensdorfer-, Zeppelin- und Gutenbergstraße in dem geänderten B-Plan zu berücksichtigen. Durch die verstärkte Bebauung in diesem Bereich nimmt der Verkehr weiter zu.

Der Kreuzungsbereich ist sehr unübersichtlich. Parkplatzbereiche, Fahrbahnbereiche, Fußgängerwege etc. sind nicht getrennt, sondern bilden eine planlose Fläche. Es gab auch schon Unfälle. Dieser Bereich hätte im Zuge der Überarbeitung des B-Plans mit berücksichtigt werden müssen. Ursprünglich waren an der Zehrensdorfer Straße Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Damit hätten auch Mieter und nicht nur Eigenheimbesitzer hier die Möglichkeit gehabt, ihren Wohnsitz zu nehmen. Eine jetzt geplante Reduzierung des Grünzuges ist nicht akzeptabel. Die ursprünglich beidseitige Bepflanzung der Anliegerstraßen mit Bäumen wird nun auf eine einseitige Bepflanzung reduziert. Selbst diese Bepflanzung ist ungewiss, da die genaue Lage der Wege der „zukünftigen Gestaltung vorbehalten bleibt“. Dieser Vorlage habe ich aus den genannten Gründen nicht zugestimmt.

B-Plan „An der Trebbiner Landstraße“ in Werben
Im Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Zossen wurde ursprünglich der straßennahe Bereich östlich der Trebbiner Landstraße in Werben für eine zukünftige Wohnbebauung dargestellt. Dieser Bereich musste aber nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wieder gestrichen werden. In der SVV am 07.10.2015 wurde dennoch die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Trebbiner Landstraße“ im Gemeindeteil Werben mehrheitlich beschlossen. Dieser B-Plan soll nun um eine Erweiterungsfläche ergänzt werden. Dem konnte ich nicht zustimmen.

Befreiung von Festsetzungen im VE-Plan „An der Lehmannstraße“ in Zossen
Hier ging es wie häufig um eine Überschreitung des vorgesehenen Baufensters und der festgesetzten GRZ. Zudem mussten dadurch zwei Eichen gefällt werden. Der Vorlage habe ich nicht zugestimmt.

Verwendung von Überschüssen aus der Verwaltertätigkeit der ZWG - Schuldendiensthilfe und Refinanzierung von Investitionen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat mehrheitlich beschlossen, die Überschüsse aus der Verwaltertätigkeit der ZWG in Höhe von 265.000 EUR für die Deckung des Schuldendienstes 2016 der Stadt Zossen zu verwenden. Dabei geht es um Kredite der Objekte Jobcenter, Hauptstraße 38 in Kallinchen und für die Altschulden sowie für die Refinanzierung der Investitionen für den Bahnhof Zossen und die Alte Post in Zossen. In Verwaltung der ZWG befinden sich die Objekte Jobcenter, Post, Bahnhof sowie Hauptstraße 38 in Kallinchen. Ferner sind viele Mietobjekte noch mit Altschulden (vor 1990) belastet. Die Einnahmen aus der Vermietung dienen dazu, die für die Objekte bestehenden Kredite zu bedienen (Schuldendienst). Der größte Posten ist die Schuldendiensthilfe für das Jobcenter in Höhe von 185.000 EUR.

Aufstellung von B-Plänen für neue Gewerbegebiete
Die Fraktionen CDU und Plan B haben gemeinsam ein Beschlussantrag eingebracht, der vorsieht, für die gemäß FNP geplanten Gewerbeflächen in Dabendorf, einschließlich der Zuwegung sowie in Nächst Neuendorf, einschließlich der Zuwegung (B246) einen B-Planverfahren durch die Stadt durchzuführen. Diese Planungen verursachen Kosten im oberen sechsstelligen Bereich zuzüglich der Erschließungskosten. Auf die Frage, wie die Finanzierung aussehen soll bzw. welche anderen wichtigen Investitionen in der Stadt gestrichen werden sollen, um das finanzieren zu können, haben die Antragsteller keine Antwort geben können. Die Stadt Zossen ist in eine kritische Haushaltssituation geraten, die sich in den kommenden Jahren auch nicht verbessern wird. Problematisch sind die unzureichenden liquiden Mittel – also die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel und der enorme Anstieg der Verbindlichkeiten. Dadurch können die dringend notwendigen Investitionen nicht mehr finanziert werden. In den Vorjahren standen für Investitionen noch Mittel in Höhe von etwa 10 Mio. EUR zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2016 waren es gemäß dem Haushaltsplan noch 4,4 Mio. €. Ab 2017 sind es nur noch 2,6 Mio. €. Und die Miete für die neue Gesamtschule in Dabendorf in Höhe von jährlich rund 2 Mio. EURO ist für die kommenden Jahre noch nicht einmal einkalkuliert.

Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Zossener Wohnungsbau Gesellschaft mbH (ZWG)
Bei der Wahl der vier Vertreter für den Aufsichtsrat der ZWG ist nach der Gremienwahl vorzugehen sei. Das bedeutet, dass die Sitze wie folgt benannt werden können. Jede der nachfolgenden Fraktionen kann einen Sitz benennen:
1. Plan B
2. CDU
3. VUB/Bündnis 90 „Die Grünen“ und die Freien Wähler von Zossen
4. DIE LINKE
Diese Wahl erfolgte am 18.06.2014 ohne Debatte in offener Abstimmung. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte seinerzeit für die von den anderen Fraktionen vorgeschlagenen Stadtverordneten gestimmt. Für die Fraktion DIE LINKE wurde Annekathrin Loy gewählt. Durch Umzug in eine andere Gemeinde hat Annekathrin Loy ihr Mandat in der SVV abgegeben und auch ihren Sitz im Aufsichtsrat der ZWG. Die Fraktion DIE LINKE hatte daraufhin mich als Vertreter für den Aufsichtsrat der ZWG vorgeschlagen. Die Fraktion Plan B hat, entgegen der bisher üblichen Verfahrensweise, eine geheime Abstimmung beantragt. Im Ergebnis erhielt ich 10 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen. Damit bleibt der Sitz im Aufsichtsrat der ZWG vorerst unbesetzt.

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