Bericht zur Stadtverordnetenversammlung Zossen am 09.04.2014

14.04.2014

Am 09.04.2014 fand die letzte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen in dieser Legislaturperiode statt. Es ging u.a. um den B-Plan „Schulstandort Dabendorf“, um die Jahresrechnungen 2007 – 2010 und um den Kreisverkehr bei Kaufland.

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Schulstandort Dabendorf"
Für den bereits beschlossenen Neubau der Gesamtschule Dabendorf mit einigen Vereinssporteinrichtungen wurde der entsprechende B-Plan Ende 2013 öffentlich ausgelegt. Nachdem alle Stellungnahmen vorlagen erfolgten nun der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Die vorgesehene, sieben Hektar große Fläche grenzt an das im Bau befindliche Sportforum Dabendorf und an ein Wohnbaugebiet. Deshalb regte ich an, im Interesse künftiger Eigenheimbauer einen Erdwall zu ziehen, auch wenn die Stadt dazu nicht verpflichtet ist. Sonst würden wir möglicherweise den Grundstein für spätere Lärmbeschwerden von Anwohnern legen. Auch in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Immissionsschutz, wurde auf der Grundlage einer schalltechnischen Untersuchungen, der Schall- und Sichtschutzwall empfohlen. Die Bürgermeisterin war jedoch nicht bereit, den Änderungsvorschlag in die Beschlussvorlage aufzunehmen. Allerdings wurde ein Protokollvermerk gemacht, der meine Anregung zum Inhalt hat. Auf meine konkrete Nachfrage bestätigte die Bürgermeisterin, dass alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zossener Stadtgebiet realisiert werden. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall.

Realisierung des Kreisverkehrs B 96 Höhe Kaufland
Die Stadt Zossen will mit dieser Beschlussvorlage die vorzeitige Realisierung des Kreisverkehrs bei Kaufland alleine vorfinanzieren. Die Kosten für die Stadt Zossen belaufen sich auf 428.000 €. Ob diese Ausgaben im Zuge einer Vereinbarung zur Eisenbahnkreuzung später zurückerstattet werden ist hingegen ungewiss. Für die Anbindung von Kaufland ist ein solcher Kreisverkehr nicht notwendig. Die Verkehrssituation zeigt, dass für Kaufland eine Linksabbiegespur und Ampel ausreichend wären.

Im HH-Plan sind für Bahnquerungen Mittel eingestellt. Aus dieser HH-Stelle soll auch der Kreisverkehr finanziert werden. Ebenfalls aus dieser Haushaltsstelle soll der Bahnübergang Lindenbrück finanziert werden. Dieser Bahnübergang soll noch 2015 gebaut werden. Die dann für die Bahnquerung Lindenbrück verbleibende Summe dürfte jedoch kaum ausreichen um ein Drittel der Kosten für den Bahnübergang Lindenbrück beizusteuern.

Ich habe in der SVV auch an die Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2013 erinnert. Damals wurde mit einer Tischvorlage der weitreichende Beschluss zur künftigen Bahnquerung an der B 246 beim Autohaus Markwardt bzw. am Einkaufszentrum Kaufland beschlossen. Eine öffentliche Diskussion und Meinungsbildung in den Ausschüssen und vor allem im Ortsbeirat sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde nicht geführt. Bereits damals war ich gegen die Bahnquerungsvariante am Einkaufszentrum Kaufland, weil hierzu kein Votum des Ortsbeirates Nächst Neuendorf vorlag. Mit der seinerzeit vorgelegten Tischvorlage wurde ohne Anhörung des Ortsbeirates der Beschluss der SVV für die Tunnelvariante an der vorhandenen B246 nach Nächst Neuendorf aufgehoben. Viele Einwohner aus Nächst Neuendorf befürchten zu Recht, dass dies nur der erste Schritt ist zur Verlegung der B 246 hinter die Wohngebiete (Ernst-Henecke-Ring, Großstückenweg) entlang der Kleinen Feldstraße. Ich habe daher gegen die Beschlussvorlage gestimmt.
 
Bestätigung der Jahresrechnungen 2007, 2008, 2009 und 2010 der Stadt Zossen und Entlastung der Bürgermeisterin
Die Stadtverordnetenversammlung sollte die „wesentlichen“ Inhalte der Prüfberichte und der Ausräumungsverfahren zu den Jahresrechnungen der Stadt zur Kenntnis nehmen und die festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnungen bestätigen. Zudem sollten die Stadtverordneten der Bürgermeisterin Entlastung erteilen.
Allerdings lagen den Stadtverordneten keine Jahresrechnungen vor. Auch die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes lagen nicht vollständig vor. Einzig für das Rechnungsjahr 2007 empfahl das Rechnungsprüfungsamt die Entlastung. Da ich 2007 noch kein Stadtverordneter war und mir die Jahresrechnung 2007 nicht vorlag, habe ich mich für 2007 der Stimme enthalten. Für die Jahre 2008 bis 2010 lagen ebenfalls keine Jahresrechnungen vor. Zudem kam das Rechnungsprüfungsamt zu dem Schluss, dass erst nach Abschluss des Ausräumungsverfahrens eine Entlastung erteilt werden kann. Im Ausräumungsverfahren wurde der Stadt Gelegenheit gegeben, sich zum Prüfungsbericht zu äußern. Die Stellungnahmen der Stadt haben jedoch die aufgeworfenen Beanstandungen, Hinweise und Wiederholungsfeststellungen nicht ausräumen können. Insofern habe ich für die Jahre 2008-2010 gegen die Entlastung der Bürgermeisterin gestimmt.
Die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte für die Entlastung.

Teileinziehung des Weges am Nottekanal
In der letzten SVV hat die Mehrheit der Stadtverordneten wiederholt für den naturverträglichen Ausbau des Nottekanalweges als Rad- und Wanderweg gestimmt. Der Beschlussantrag zur Teileinziehung des Weges soll die Voraussetzung für die künftige Beschilderung schaffern.

Der Beschlusstext lautete:
1. Die Teileinziehung des Weges am Nottekanal im Bereich der letzten Bebauung bis zur Gemarkungsgrenze nach Mellensee.
2. Die Widmungsverfügung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Auf Grund der nicht vorhandenen Bestimmtheitserfordernisse stellte ich drei Änderungsanträge:
1) Ergänzung zu Ziffer 1) Die Teileinziehung des Weges am Nottekanal im Bereich der letzten Bebauung bis zur Gemarkungsgrenze nach Mellensee, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Teileinziehung vorliegen. Diese Straßenfläche soll künftig nur noch dem Fußgänger- und Radverkehr dienen.
2) Ergänzung zu Ziffer 2) Die als Anlage beigefügte Widmungsverfügung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Da die Teileinziehung einen Abwägungsvorgang dahingehend erfordert, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, hatte ich beantragt, die vorliegende ungenügende Begründung zu ergänzen.  Die Begründung der vorgelegten Beschlussvorlage lautete lediglich: Der Weg am Nottekanal soll als Radweg ausgebaut werden. Die Nutzung soll deshalb auf eine bestimmte Benutzungsart und einen bestimmten Benutzungszweck bzw. Benutzungskreis beschränkt werden.
Ich hatte folgende Ergänzung beantragt:
Eine Einziehung bzw. Teileinziehung ist begründet, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung/Teileinziehung vorliegen. Sofern eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr aufweist, ist diese auch entsprechend einzuziehen. Die Einziehung bzw. Teileinziehung des Weges am Nottekanal ist begründet, da für die  Beschränkung des Benutzerkreises bzw. Benutzerzweckes überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Teileinziehung führt zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen am Nottekanal. Mit der Teileinziehung wird eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreicht. Grund der Teileinziehung ist ferner der geplante technische Ausbau des Weges als Rad- und Wanderweg. Der Weg besitzt nach dem Ausbau nicht die Leistungsfähigkeit für die Aufnahme von allgemeinem KfZ-Verkehr. Nur mit der Teileinziehung kann ein erhöhter dauernder Erhaltungsaufwand auf Grund der Verkehrssicherungspflicht, für die Stadt vermieden werden. Da die Region über ein ausreichendes öffentliches Verkehrsnetz erschlossen ist, ist es für den PKW-Verkehr zumutbar, das Straßennetz der übrigen Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu benutzen.

Meine Anträge wurden von der Bürgermeisterin nicht übernommen. Insofern wurde die ursprüngliche Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Realisierung des Projektes 2014 erfolgen wird.

Bildung der Einrichtung „Jugendzentrum Zossen“ Wasserstraße
Einstimmig beschlossen wurde die Bildung der Einrichtung „Jugendzentrum Zossen“ zum 10.07.2014 in der Wasserstraße 6, als Ersatz für den Jugendklub „Efeuhaus“. Der Jugendklub „Efeuhaus“ wird zum 10.07.2014 geschlossen. Die Sanierungsarbeiten am neuen Standort, Wasserstraße 6 sind abgeschlossen. Den Jugendlichen der Stadt Zossen soll das „Jugendzentrum Zossen“ als zukünftiger örtlicher Jugendclub zur Verfügung stehen. Das „Jugendzentrum Zossen“ soll in Trägerschaft des DRK als Jugendklub betrieben werden.

Straßenbenennung der Umgehungsstraße in "Koschewoi-Ring"
Die Umgehungsstraße in Wünsdorf-Waldstadt soll nach Marschall Pjotr Kirillowitsch Koschewoi benannt werden. P. K. Koschewoi lebte vom 21. Dezember 1904 bis 30. August 1976. Koschewoi nahm in der Roten Armee am Russischen Bürgerkrieg teil und befehligte mehrere Schützen-Korps während des Zweiten Weltkrieges. Er ist zweifacher Held der Sowjetunion. Vom 27. Januar 1965 bis 31. Oktober 1969 war er Oberkommandierender der GSSD in der DDR. Koschewoi wurde 1968 zum Marschall der Sowjetunion ernannt. Die Bezeichnung „Koschewoi-Ring“ soll an die Stationierung sowjetisch/russischer Truppen in Wünsdorf erinnern. Die Umgehungsstraße wird seit Jahren von den Wünsdorfern als „Koschewoi-Weg“ benannt. Auf Befehl von Koschewoi wurde die Umgehungsstraße gebaut um den allgemeinen LKW-Verkehr in der Garnison zu minimieren. Anlass dazu soll der Tod von zwei Kindern der Garnison durch LKW´s gewesen sein.

Ich habe in der Diskussion darauf hingewiesen, dass es richtig ist, sich auch der 49 Jahre andauernden Geschichte der Stationierung sowjetisch/russischer Truppen in Deutschland zu stellen. Der 20. Jahrestag des Abzugs der russischen Truppen in diesem Jahr ist ein guter Anlass für die Straßenbenennung. Ich hatte darauf verwiesen, dass P. K. Koschewoi als Oberkommandierender der GSSD auch an Niederschlagung der progressiven Entwicklungen in der CSSR 1968 beteiligt war. Aus diesem Grunde habe ich mich bei der Abstimmung enthalten. Zudem habe ich angemahnt, dass Straßennamen in der Regel, bei Personennamen, mit Vor- und Zuname benannt werden. Zumindest hätte der Weg P. K. Koschewoi-Ring heißen sollen. Der Beschluss zur Straßenbenennung wurde mehrheitlich angenommen.

Umbenennung eines Abschnittes der "Wünsdorfer Seestraße" in "Die Trift"
Mehrheitlich wurde die Umbenennung des Teilbereiches der Wünsdorfer Seestraße, die vorher Triftstraße hieß, in "Die Trift" beschlossen. Mit der Bezeichnung „Die Trift“ soll der historische Bezug dieses Weges, der durch die Dresdner Bahn getrennt ist, unterstrichen werden. Auf diesem Weg trieben die Neuwünsdorfer Bauern ihr Vieh zur Tränke am Großen Wünsdorfer See (Triftwege sind Viehwege zur Weide). Den neuen Namen "Die Trift" soll der Bereich der Wünsdorfer Seestraße, ab der Einmündung in den Neuhofer Weg bis hin zur Bahnlinie und ab der Bahnlinie in östlicher Richtung bis zur Cottbuser Straße, erhalten. Hierzu gab es Diskussionen. Fraglich war, ob es sinnvoll ist, einen Weg, der von einer Bahnlinie geteilt ist auf beiden Seiten den selben Namen zu geben. Insofern habe ich gegen die Umbenennung gestimmt.

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Zossen für das Jahr 2014 über die Ladenöffnungszeiten aus besonderem Anlass
Beschlossen wurde, dass Verkaufsstellen aufgrund von besonderen Anlässen an Sonn- und
Feiertagen im Jahr 2014 von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Beschlossen wurden folgende vier Sonntage:
Sonntag, 17. August – Sonntag vor der Einschulung
Sonntag, 07. September – 10. Weinfest
Sonntag, 07. Dezember – Weihnachtsmarkt
Sonntag, 21. Dezember – 4. Adventssonntag

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