Bericht zur SVV am 29.01.2014

01.02.2014

Die erste Stadtverordnetenversammlung 2014 fand am 29. Januar in Dabendorf statt. Hauptthema war der Flächennutzungsplan.

In der Einwohnerfragestunde gab es diesmal konkrete Anfragen an Stadtverordnete.

Herr Nestlé fragte Herrn Lüders hinsichtlich der Bürgerbefragung zur innerörtlichen Bahnquerung, ob er die Einschätzung von Plan B teile, dass von Seiten der Bürgerinitiative bzw. konkret von Herrn Nestlé bzw. von Herrn Wanke viele Falschinformationen verbreitet wurden? Herr Lüders erklärte, den Bürgerwillen für eine innerörtliche Bahnquerung zu akzeptieren.

Herr Markwardt wurde zu den Kosten der Bahnquerung B246 gefragt. Konkret ging es darum, dass nach Einschätzung von Herrn Nestlé die Kosten für die Verlegung der Bahnquerung in Richtung Kaufland/Autohaus Markwardt für die Stadt höher sein werden als der städtische Kostenanteil für den Tunnel an der jetzigen Bahnquerung der B246.
Herr Markwardt konnte hierzu keine Angaben machen.

Frau Ulrich fragte Herrn Baranowski, wie er zur Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahre 2010 zur Sanierung des Stadtparkes Zossen steht. Dass der Beschluss bislang nicht umgesetzt wurde, bedauerte Herr Baranowski.

Herr Kühnapfel wurde gefragt, ob er weiterhin für die innerörtliche Bahnquerung ist, nachdem er erklärt hatte, dass es das Ergebnis der Bürgerbefragung zur innerörtlichen Bahnquerung akzeptieren wird. Herr Kühnapfel erklärte daraufhin, dass er für die Umsetzung der innerörtlichen Bahnquerung sei.

Ich wurde gefragt, wann die Eröffnungsbilanz kommen wird bzw. was wir unternommen haben, um die Eröffnungsbilanz zu erhalten. In meiner Antwort wies ich daraufhin, dass wir regelmäßig nachgefragt haben – insbesondere zu den Haushaltsdiskussionen der vergangenen Jahre, wann die Eröffnungsbilanz vorgelegt wird. 2010 haben wir für 2011 den ersten doppischen Haushalt für die Stadt Zossen beschlossen. Hierfür hätte bereits seinerzeit eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden müssen. Diese war von der Bürgermeisterin für das erste Halbjahr 2011 angekündigt, wurde aber nicht vorgelegt. Die Daten der Eröffnungsbilanz sind eine wesentliche Grundlage für die ordnungsgemäße Veranschlagung bestimmter Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsplan.
Das Datum, bis wann uns die Eröffnungsbilanz vorgelegt werden sollte, wurde regelmäßig nach hinten verschoben. Statt der Eröffnungsbilanz wurde uns das Rechnungsprüfungsamt Teltow-Fläming als schuldige Behörde präsentiert. Und die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte dann in der Septembersitzung 2013 dem Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu. Nunmehr soll das RPA der Stadt Potsdam die Rechnungsprüfung übernehmen. Im Bericht der Verwaltung erklärte die Bürgermeisterin, dass es noch keinen unterschriebenen Vertrag mit dem Rechnungsprüfungsamt Potsdam gibt.
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA Teltow-Fläming informierte die Stadtverordneten mit Schreiben vom 10. September 2013 über ihre Sicht zum Verfahrensstand: Darin schilderte das RPA die Situation ganz anders als die Bürgermeisterin und konnte das auch begründen. Das Schreiben des RPA habe ich hier veröffentlicht: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/schreiben-des-rechnungspruefungsamtes-des-landkreises-teltow-flaeming-an-die-fraktionsvorsitzenden-der-svv-zossen.html

Knackpunkt, warum die Eröffnungsbilanz nicht prüffähig vorgelegt wurde, war demnach wohl die geplante Einschaltung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch das RPA TF. Dieser Prüfung hätte natürlich ein entsprechendes Vergabeverfahren voraus gehen müssen. Die Stadt Zossen wollte jedoch ein von ihr ausgesuchtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen. Bis September 2013 lag jedenfalls dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises keine Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen vor. Bis einschließlich 29.01.2014 lag den Stadtverordneten keine Eröffnungsbilanz vor. Auch ein Haushaltsentwurf für 2014 lag den Stadtverordneten nicht vor.

Anfragen der Stadtverordnetenversammlung:
Bereits im Oktober 2013 hatte ich Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet. Die Fragen und Antworten finden Sie unter der Rubrik „Nachgefragt“ in einem gesonderten Beitrag, der hier geöffnet werden kann:

Abwägungsbeschlüsse über die vorgebrachten Einwände zum FNP-Entwurf der
Bürger und Träger öffentlicher Belange
Dabei wurde unterschieden zwischen Stellungnahmen, die identisch mit Stellungnahme zum Vorentwurf waren und neuen Stellungnahmen. So ergaben sich vier Beschlussvorlagen. Meine vollständige Stellungnahme kann hier geöffnet werden.

In der Diskussion habe ich darauf verwiesen, dass bereits zum Vorentwurf des FNP 572 Stellungnahmen vorlagen, die überwiegend nicht berücksichtigt wurden. Auch jetzt sollen die Stellungnahmen der Einwohner und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange überwiegend nicht berücksichtigt werden. Viele interessante, durchdachte und wirklich gute Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger bleiben damit leider unberücksichtigt.

Es lagen 130 Stellungnahmen mit Einwendungen und Hinweisen auf insgesamt 145 Seiten vor. Diese Einwendungen wurden im Bau- und Hauptausschuss in jeweils nur wenigen Minuten behandelt.
Nur an ganz wenigen Stellen gab es noch Veränderungen – allerdings: Erst nach massiven Protesten. Nunmehr ist der Campingplatz Kallinchen im FNP weiterhin berücksichtigt. Das hatten wir auch vehement gefordert. Im Vorentwurf zum FNP war hier eine Wohnbebauung vorgesehen.Auch im Bereich der innerörtlichen Bahnquerung in Dabendorf wurden Veränderungen vorgenommen. Im Vorentwurf war der Bereich für eine innerörtliche Bahnquerung noch als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Diese hätte die innerörtliche Bahnquerung verhindert. Allerdings ist die innerörtliche Bahnquerung noch immer nicht berücksichtigt.
Der Bereich des Sportplatzes in Dabendorf wird in der jetzt dargestellten Form auch südlich der Goethestraße als Mischgebiet (M5) ausgewiesen. Mit diesem Mischgebiet wird eine innerörtliche Bahnquerungsvariante für Dabendorf, wie von der Mehrheit der Dabendorfer befürwortet, behindert.
Im FNP Zossen ist nunmehr insgesamt eine Flächenversiegelung von fast 300 ha (600 Fußballfelder!!) vorgesehen. 116,25 ha!!! allein in Dabendorf. Das bedeutet für viele Einwohnerin und Einwohner im Ergebnis nicht mehr, sondern weniger Lebensqualität.
Eine Ursache für diese gewaltigen Versiegelungsflächen bei Wohnbauflächen sind die zu hoch angesetzten Einwohnerzahlen und die Prognosen bis 2030: Vergleiche verschiedener Erhebungen zeigen, dass 344 Einwohner weniger in Zossen leben als im FNP aufgeführt werden. In den letzten fünf Jahren hat die Einwohnerzahl im Durchschnitt jährlich um 66 EW zugenommen. Gemäß FNP soll bis zum Jahr 2030 nun die Einwohnerzahl um insgesamt 3.900 Einwohner zunehmen, dass ist auf Grund der bisherigen Entwicklung nicht nachvollziehbar.
Die geplante neue Wohngebietsfläche umfasst 88,2 ha. Zuzüglich 29 ha Wohnbaufläche in Mischgebieten. Zusammen also 117,2 ha neue Wohnbaufläche. Zum Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 21,4 ha neuer Wohnbaufläche aus. Teilweise sind Wohnbauflächen im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Wohnbauflächen betreffen auch geschützte Biotope und häufig sind Wald- bzw. Ackerflächen im Außenbereich betroffen. Auf Wohnbauflächen in geschützten bzw. sensiblen Gebieten ist unserer Meinung nach unbedingt zu verzichten, zumal ein Bedarf zur Inanspruchnahme solcher Bereiche nicht gegeben ist. Gleiches gilt für Gewerbegebiete, Sonderbaugebiete, Verkehrsflächen oder Mischgebiete in sensiblen Bereichen. Selbst der Umweltbericht, der zum FNP erstellt wurde, gibt gegenteilige Empfehlungen zu einigen im FNP dargestellten Wohngebieten. Die Stadt- bzw.- Ortsteilstruktur von Zossen sollte durch die Betonung klar erfassbarer Siedlungsgrenzen wahrnehmbar bleiben. Die Stadt Zossen mit seinen Ortsteilen und Gemeindeteilen braucht Struktur und Gesicht.
Die Konversionsfläche Waldstadt/Wünsdorf ist ein heterogener durch einzelne Siedlungspunkte auseinander gerissener Gemeindeteil. Es fehlen grundsätzliche Überlegungen zum Rückbau bzw. zu einer Strategie des Schließens von Siedlungslücken bzw. zur Herstellung von Kernbereichen.
Derzeit bestehen in Zossen 105,2 ha Gewerbegebiete. Etwa ein Viertel der ausgewiesenen Gewerbeflächen sind in Zossen derzeit ungenutzt. Dennoch sollen 129,1 ha gewerblicher Bauflächen neu ausgewiesen werden. Hinzu kommen noch 31,85 ha Gewerbeflächen in Mischgebieten. Somit werden 161 ha Gewerbeflächen im FNP Entwurf zusätzlich ausgewiesen.
Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 50,7 ha neuer Gewerbeflächen aus. Damit würden die vorhanden Gewerbeflächen in Zossen innerhalb von 15 Jahren fast verdreifacht werden.

Hinzu kommen noch 92 ha neuer Sonderbauflächen, vornehmlich in Wünsdorf, von denen ein großer Teil der Flächen noch nicht im Vorentwurf zum FNP enthalten war. Hier geht es wohl auch um die Verbesserung der Bilanzen der EWZ.
Zudem sind 14 ha neuer Verkehrsflächen ausgewiesen. Den überwiegenden Anteil trägt die Nordumfahrung Dabendorf bei. Dennoch fehlen die innerörtliche Bahnquerung in Dabendorf, die Bahnquerung in Neuhof, Lindenbrück und in Zossen.
Einige wenige Einzelkritiken zum FNP will ich herausgreifen:
Zum Schießplatz Wünsdorf:
Die Zuwegung zum Schießplatz Wünsdorf ist nicht als Verkehrsstraße zu kennzeichnen, sondern als Waldweg. Es gibt überhaupt keine Begründung und keine Grundlage dafür, dass es sich bei dem Waldweg um eine überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße handeln soll. Die genehmigungsrechtliche Situation des Schießplatzes Wünsdorf ist zu prüfen. Die Fläche des Schießplatzes sollte im FNP als Wald dargestellt werden.

Zum Tierheim Zossen in Wünsdorf:
Das Tierheim Zossen ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bereich des Tierheims ist als Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Tierheim darzustellen. Durch die jetzt geplante Darstellung als landwirtschaftliche Fläche fehlt dem Tierheim die mittel- und langfristige Planungssicherheit.

Zum Gewerbegebiet Schöneiche (G3):
Dieses Gebiet hat die SVV bereits abgelehnt. Das Gewerbegebiet (44,3 ha!!) in Schöneiche stand bereits in Form des Aufstellungsbeschlusses für einen B-Plan "Biogasanlage Schöneiche" auf der Tagesordnung der SVV. Der B-Plan wurde von der SVV am 16.03.2011 ohne Gegenstimme abgelehnt. Es ging um eine jährliche Substratmenge von 66.000 t/a.

Windkraft:
Bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten wurden wichtige Belange nicht beachtet. Das es hier Nachbesserungebedarf gibt zeigen auch die vielen Stellungnahmen von Bürgern genau zu diesem Thema: Beispielsweise gab es Vorschläge für die Erarbeitung weiterer weicher Tabuzonen. Z.B.
- Räume mit Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis;
- Vorbehaltsgebiete für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung
- Bereiche mit hoher Ausprägung der kleinräumigen visuellen Erlebnisqualität
- Abstandszonen zu Wanderwegen
- Pufferzonen zu Gewässern (bspw. besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein Mindestabstand zwischen
Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m)
um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.
Dennoch hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zu Windeignungsgebieten vorgelegt und beschließen lassen. Diese Vorlage wurde dann im Bauausschuss nochmals mit einem einfachen Federstrich verändert. Eine fachlich nachvollziehbare Begründung fehlt hingegen. Diese Verfahrensweise wird als nicht rechtssicher eingeschätzt. Zudem befinden sich die nun ausgewiesenen beiden Windeignungsflächen bei Wünsdorf/Lindenbrück im Wald. Nun heißt es hingegen, das dass Thema Windkraft nochmals bearbeitet werden soll. Auch an anderen Stellen ist eine nochmalige Prüfung angekündigt. Insofern entscheiden wir heute ohnehin nur über eine Teilabwägung.

Aus den genannten Gründen habe ich die vorgelegte Abwägung zu den vorgebrachten Einwendungen zum FNP abgelehnt, weil wesentliche, sinnvolle und durchdachte Hinweise nicht berücksichtigt werden.
Abstimmung zu den vier Beschlussvorlagen: Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlossen.

Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan "Schulstandort Dabendorf"
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 12.06.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ende 2013 erfolgte eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Offenlage der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Unterlagen. Jetzt liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Schulstandort Dabendorf" mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus. Er kann demnächst auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Aufhebung des Antrages des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010:
Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Befreiungsantrag von den Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
"Lehmannstraße". Der Beschlussvorschlag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Bildung von Wahlkreisen
Die Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2014 im Gebiet der Stadt Zossen wird in einem wahlgebietsbezogenen Wahlkreis durchgeführt (Wahlkreis = Wahlgebiet). Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

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