Bericht zur SVV am 29.01.2014
01.02.2014
Die
erste Stadtverordnetenversammlung 2014 fand am 29. Januar in
Dabendorf statt. Hauptthema war der Flächennutzungsplan.
In der
Einwohnerfragestunde gab es diesmal konkrete Anfragen an
Stadtverordnete.
Herr
Nestlé fragte Herrn Lüders hinsichtlich der Bürgerbefragung zur
innerörtlichen Bahnquerung, ob er die Einschätzung von Plan B
teile, dass von Seiten der Bürgerinitiative bzw. konkret von Herrn
Nestlé bzw. von Herrn Wanke viele Falschinformationen verbreitet
wurden? Herr Lüders erklärte, den Bürgerwillen für eine
innerörtliche Bahnquerung zu akzeptieren.
Herr
Markwardt wurde zu den Kosten der Bahnquerung B246 gefragt. Konkret
ging es darum, dass nach Einschätzung von Herrn Nestlé die Kosten
für die Verlegung der Bahnquerung in Richtung Kaufland/Autohaus
Markwardt für die Stadt höher sein werden als der städtische
Kostenanteil für den Tunnel an der jetzigen Bahnquerung der B246.
Herr
Markwardt konnte hierzu keine Angaben machen.
Frau
Ulrich fragte Herrn Baranowski, wie er zur Umsetzung des Beschlusses
aus dem Jahre 2010 zur Sanierung des Stadtparkes Zossen steht. Dass
der Beschluss bislang nicht umgesetzt wurde, bedauerte Herr
Baranowski.
Herr Kühnapfel wurde gefragt, ob er weiterhin für die innerörtliche Bahnquerung ist, nachdem er erklärt hatte, dass es das Ergebnis der Bürgerbefragung zur innerörtlichen Bahnquerung akzeptieren wird. Herr Kühnapfel erklärte daraufhin, dass er für die Umsetzung der innerörtlichen Bahnquerung sei.
Ich
wurde gefragt, wann die Eröffnungsbilanz kommen wird bzw. was wir
unternommen haben, um die Eröffnungsbilanz zu erhalten. In meiner
Antwort wies ich daraufhin, dass wir regelmäßig nachgefragt haben –
insbesondere zu den Haushaltsdiskussionen der vergangenen Jahre, wann
die Eröffnungsbilanz vorgelegt wird. 2010
haben wir für 2011 den ersten doppischen Haushalt für die Stadt
Zossen beschlossen. Hierfür hätte bereits seinerzeit eine
Eröffnungsbilanz aufgestellt werden müssen. Diese war von der
Bürgermeisterin für das erste Halbjahr 2011 angekündigt, wurde
aber nicht vorgelegt. Die Daten der Eröffnungsbilanz sind eine
wesentliche Grundlage für die ordnungsgemäße Veranschlagung
bestimmter Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsplan.
Das
Datum, bis wann uns die Eröffnungsbilanz vorgelegt werden sollte,
wurde regelmäßig nach hinten verschoben. Statt der Eröffnungsbilanz
wurde uns das Rechnungsprüfungsamt Teltow-Fläming als schuldige
Behörde präsentiert. Und die Mehrheit der Stadtverordneten stimmte
dann in der Septembersitzung 2013 dem Wechsel des
Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu. Nunmehr soll das RPA der Stadt
Potsdam die Rechnungsprüfung übernehmen. Im Bericht der Verwaltung
erklärte die Bürgermeisterin, dass es noch keinen unterschriebenen
Vertrag mit dem Rechnungsprüfungsamt Potsdam gibt.
Das
Rechnungsprüfungsamt (RPA Teltow-Fläming informierte die
Stadtverordneten mit Schreiben vom 10. September 2013 über ihre
Sicht zum Verfahrensstand: Darin schilderte das RPA die Situation
ganz anders als die Bürgermeisterin und konnte das auch begründen.
Das Schreiben des RPA habe ich hier veröffentlicht:
http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/schreiben-des-rechnungspruefungsamtes-des-landkreises-teltow-flaeming-an-die-fraktionsvorsitzenden-der-svv-zossen.html
Knackpunkt, warum die Eröffnungsbilanz nicht prüffähig vorgelegt wurde, war demnach wohl die geplante Einschaltung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch das RPA TF. Dieser Prüfung hätte natürlich ein entsprechendes Vergabeverfahren voraus gehen müssen. Die Stadt Zossen wollte jedoch ein von ihr ausgesuchtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen. Bis September 2013 lag jedenfalls dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises keine Eröffnungsbilanz der Stadt Zossen vor. Bis einschließlich 29.01.2014 lag den Stadtverordneten keine Eröffnungsbilanz vor. Auch ein Haushaltsentwurf für 2014 lag den Stadtverordneten nicht vor.
Anfragen der Stadtverordnetenversammlung:
Bereits
im Oktober 2013 hatte ich Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung
gerichtet. Die Fragen und Antworten finden Sie unter der Rubrik
„Nachgefragt“ in einem gesonderten Beitrag, der hier geöffnet
werden kann:
Abwägungsbeschlüsse über die vorgebrachten Einwände zum FNP-Entwurf der
Bürger
und Träger öffentlicher Belange
Dabei
wurde unterschieden zwischen Stellungnahmen, die identisch mit
Stellungnahme zum Vorentwurf waren und neuen Stellungnahmen. So
ergaben sich vier Beschlussvorlagen. Meine vollständige Stellungnahme kann hier geöffnet werden.
In der Diskussion habe ich darauf verwiesen, dass bereits zum Vorentwurf des FNP 572 Stellungnahmen vorlagen, die überwiegend nicht berücksichtigt wurden. Auch jetzt sollen die Stellungnahmen der Einwohner und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange überwiegend nicht berücksichtigt werden. Viele interessante, durchdachte und wirklich gute Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger bleiben damit leider unberücksichtigt.
Es lagen 130 Stellungnahmen mit Einwendungen und Hinweisen auf insgesamt 145 Seiten vor. Diese Einwendungen wurden im Bau- und Hauptausschuss in jeweils nur wenigen Minuten behandelt.
Nur an
ganz wenigen Stellen gab es noch Veränderungen – allerdings: Erst
nach massiven Protesten. Nunmehr ist der Campingplatz Kallinchen im
FNP weiterhin berücksichtigt. Das hatten wir auch vehement
gefordert. Im Vorentwurf zum FNP war hier eine Wohnbebauung
vorgesehen.Auch im
Bereich der innerörtlichen Bahnquerung in Dabendorf wurden
Veränderungen vorgenommen. Im Vorentwurf war der Bereich für eine
innerörtliche Bahnquerung noch als Wohnbaufläche gekennzeichnet.
Diese hätte die innerörtliche Bahnquerung verhindert. Allerdings
ist die innerörtliche Bahnquerung noch immer nicht berücksichtigt.
Der
Bereich des Sportplatzes in Dabendorf wird in der jetzt dargestellten
Form auch südlich der Goethestraße als Mischgebiet (M5)
ausgewiesen. Mit diesem Mischgebiet wird eine innerörtliche
Bahnquerungsvariante für Dabendorf, wie von der Mehrheit der
Dabendorfer befürwortet, behindert.
Im FNP
Zossen ist nunmehr insgesamt eine Flächenversiegelung von fast 300
ha (600 Fußballfelder!!) vorgesehen. 116,25 ha!!! allein in
Dabendorf. Das bedeutet für viele Einwohnerin und Einwohner im
Ergebnis nicht mehr, sondern weniger Lebensqualität.
Eine
Ursache für diese gewaltigen Versiegelungsflächen bei
Wohnbauflächen sind die zu hoch
angesetzten Einwohnerzahlen und die Prognosen bis 2030: Vergleiche
verschiedener Erhebungen zeigen, dass 344 Einwohner weniger in Zossen
leben als im FNP aufgeführt werden. In den letzten fünf Jahren hat
die Einwohnerzahl im Durchschnitt jährlich um 66 EW zugenommen.
Gemäß FNP soll bis zum Jahr 2030 nun die Einwohnerzahl um insgesamt
3.900 Einwohner zunehmen, dass ist auf Grund der bisherigen
Entwicklung nicht nachvollziehbar.
Die
geplante neue Wohngebietsfläche umfasst 88,2 ha. Zuzüglich 29 ha
Wohnbaufläche in Mischgebieten. Zusammen also 117,2 ha neue
Wohnbaufläche. Zum Vergleich: Der neue FNP von Rangsdorf weist
hingegen nur 21,4 ha neuer Wohnbaufläche aus. Teilweise
sind Wohnbauflächen im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Wohnbauflächen
betreffen auch geschützte Biotope und häufig sind Wald- bzw.
Ackerflächen im Außenbereich betroffen. Auf Wohnbauflächen in
geschützten bzw. sensiblen Gebieten ist unserer Meinung nach
unbedingt zu verzichten, zumal ein Bedarf zur Inanspruchnahme solcher
Bereiche nicht gegeben ist. Gleiches gilt für Gewerbegebiete,
Sonderbaugebiete, Verkehrsflächen oder Mischgebiete in sensiblen
Bereichen. Selbst der Umweltbericht, der zum FNP erstellt wurde, gibt
gegenteilige Empfehlungen zu einigen im FNP dargestellten
Wohngebieten. Die Stadt- bzw.- Ortsteilstruktur von Zossen sollte
durch die Betonung klar erfassbarer Siedlungsgrenzen wahrnehmbar
bleiben. Die Stadt Zossen mit seinen Ortsteilen und Gemeindeteilen
braucht Struktur und Gesicht.
Die
Konversionsfläche Waldstadt/Wünsdorf ist ein heterogener durch
einzelne Siedlungspunkte auseinander gerissener Gemeindeteil. Es
fehlen grundsätzliche Überlegungen zum Rückbau bzw. zu einer
Strategie des Schließens von Siedlungslücken bzw. zur Herstellung
von Kernbereichen.
Derzeit
bestehen in Zossen 105,2 ha Gewerbegebiete. Etwa ein Viertel der
ausgewiesenen Gewerbeflächen sind in Zossen derzeit ungenutzt.
Dennoch sollen 129,1 ha gewerblicher Bauflächen neu ausgewiesen
werden. Hinzu kommen noch 31,85 ha Gewerbeflächen in Mischgebieten.
Somit werden 161 ha Gewerbeflächen im FNP Entwurf zusätzlich
ausgewiesen.
Vergleich:
Der neue FNP von Rangsdorf weist hingegen nur 50,7 ha neuer
Gewerbeflächen aus. Damit würden die vorhanden Gewerbeflächen in
Zossen innerhalb von 15 Jahren fast verdreifacht werden.
Hinzu
kommen noch 92 ha neuer Sonderbauflächen, vornehmlich in Wünsdorf,
von denen ein großer Teil der Flächen noch nicht im Vorentwurf zum
FNP enthalten war. Hier geht es wohl auch um die Verbesserung der
Bilanzen der EWZ.
Zudem
sind 14 ha neuer Verkehrsflächen ausgewiesen. Den überwiegenden
Anteil trägt die Nordumfahrung Dabendorf bei. Dennoch fehlen die
innerörtliche Bahnquerung in Dabendorf, die Bahnquerung in Neuhof,
Lindenbrück und in Zossen.
Einige
wenige Einzelkritiken zum FNP will ich herausgreifen:
Zum
Schießplatz Wünsdorf:
Die
Zuwegung zum Schießplatz Wünsdorf ist nicht als Verkehrsstraße zu
kennzeichnen, sondern als Waldweg. Es gibt überhaupt keine
Begründung und keine Grundlage dafür, dass es sich bei dem Waldweg
um eine überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße handeln
soll. Die genehmigungsrechtliche Situation des Schießplatzes
Wünsdorf ist zu prüfen. Die Fläche des Schießplatzes sollte im
FNP als Wald dargestellt werden.
Zum Tierheim Zossen in Wünsdorf:
Das
Tierheim Zossen ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Der Bereich des Tierheims ist als Sonderbaufläche,
Zweckbestimmung Tierheim darzustellen. Durch die jetzt geplante
Darstellung als landwirtschaftliche Fläche fehlt dem Tierheim die
mittel- und langfristige Planungssicherheit.
Zum Gewerbegebiet Schöneiche (G3):
Dieses
Gebiet hat die SVV bereits abgelehnt. Das Gewerbegebiet (44,3 ha!!)
in Schöneiche stand bereits in Form des Aufstellungsbeschlusses für
einen B-Plan "Biogasanlage Schöneiche" auf der
Tagesordnung der SVV. Der B-Plan wurde von der SVV am 16.03.2011 ohne
Gegenstimme abgelehnt. Es ging um eine jährliche Substratmenge von
66.000 t/a.
Windkraft:
Bei der
Ausweisung von Windeignungsgebieten wurden wichtige Belange nicht
beachtet. Das es hier Nachbesserungebedarf gibt zeigen auch die
vielen Stellungnahmen von Bürgern genau zu diesem Thema:
Beispielsweise gab es Vorschläge für die Erarbeitung weiterer
weicher Tabuzonen. Z.B.
- Räume
mit Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis;
-
Vorbehaltsgebiete für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung
-
Bereiche mit hoher Ausprägung der kleinräumigen visuellen
Erlebnisqualität
-
Abstandszonen zu Wanderwegen
- Pufferzonen zu Gewässern (bspw. besteht in Mecklenburg-Vorpommern
ein Mindestabstand zwischen
Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m)
um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.
Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m)
um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.
Dennoch
hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zu Windeignungsgebieten
vorgelegt und beschließen lassen. Diese Vorlage wurde dann im
Bauausschuss nochmals mit einem einfachen Federstrich verändert.
Eine fachlich nachvollziehbare Begründung fehlt hingegen. Diese
Verfahrensweise wird als nicht rechtssicher eingeschätzt. Zudem
befinden sich die nun ausgewiesenen beiden Windeignungsflächen bei
Wünsdorf/Lindenbrück im Wald. Nun heißt es hingegen, das dass
Thema Windkraft nochmals bearbeitet werden soll. Auch an anderen
Stellen ist eine nochmalige Prüfung angekündigt. Insofern
entscheiden wir heute ohnehin nur über eine Teilabwägung.
Aus den genannten Gründen habe ich die vorgelegte Abwägung zu den vorgebrachten Einwendungen zum FNP abgelehnt, weil wesentliche, sinnvolle und durchdachte Hinweise nicht berücksichtigt werden.
Abstimmung zu den vier Beschlussvorlagen: Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlossen.
Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan "Schulstandort Dabendorf"
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 12.06.2013 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ende 2013 erfolgte eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Offenlage der zu diesem
Zeitpunkt vorhandenen Unterlagen. Jetzt liegt der Entwurf des
Bebauungsplanes "Schulstandort Dabendorf" mit Begründung
und Umweltbericht
öffentlich aus. Er kann demnächst auf der Internetseite der Stadt
eingesehen werden. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.
Aufhebung des Antrages des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom 12.08.2010:
Auseinandersetzungsvereinbarung/Auseinandersetzungsbilanz.
Der
Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Befreiungsantrag von den Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
"Lehmannstraße".
Der Beschlussvorschlag wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Bildung von Wahlkreisen
Die
Kommunalwahl zur Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2014 im
Gebiet der Stadt Zossen wird in einem wahlgebietsbezogenen Wahlkreis
durchgeführt (Wahlkreis = Wahlgebiet). Der Beschlussvorschlag wurde
einstimmig angenommen.