Bericht zur SVV in Zossen am 11.12.2013

20.12.2013

Die letzte Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2013 fand am 11.Dezember 2013 im Bürgerhaus Wünsdorf statt.

Bericht aus der Verwaltung:

Im Bericht aus der Verwaltung erklärte die Bürgermeisterin, dass die Kreisstraße K 7234 nunmehr eine Gemeindestraße sei. Bei der K 7234 handelt es sich um die Verbindungsstraße von Glienick nach Dabendorf (Goethestraße). Zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Bürgermeisterin wurde nach Aussage der Bürgermeisterin eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Damit ist die Stadt Zossen nunmehr Straßenbaulastträger der Brandenburger Straße und der Goethestraße. Auf meine Nachfrage musste die Bürgermeisterin einräumen, dass in dieser Vereinbarung keine Regelungen zur Bahnquerung enthalten sind. Im Falle einer innerörtlichen Bahnquerung, würden sich damit die Kosten für die Stadt Zossen um mindestens 800.000 € erhöhen.
Weitere Infos hierzu: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/weitere-huerde-fuer-die-inneroertliche-bahnquerung-in-dabendorf.html

Informationen zu Sitzungen des Zweckverbandes "Komplexsanierung mittlerer Süden" (KMS), des MAWV und des WARL:

Im KMS sind Michaela Schreiber und Olaf Manthey (beide Plan B) für die Stadt Zossen Mitglieder der Verbandsversammlung. Berichtet wurde u.a. über die letzte Verbandsversammlung des KMS am 4.12.2013. Dort wurde der Jahresabschluss des KMS für 2012 festgestellt. Danach hat der KMS mit einem Jahresverlust von rund 1,59 Mio. € das Geschäftsjahr 2012 abgeschlossen.

Anfragen der Stadtverordnetenversammlung
Herr Zurawski fragte nach, ob die auf meiner Internetseite veröffentlichten Zahlen zu den Gewerbesteuereinnahmen stimmen. Frau Schreiber (Plan B) beantwortete die Frage nicht inhaltlich, sondern erklärte, dass ich nicht rechnen könne. Ich wies darauf hin, dass die von mir veröffentlichten Zahlen von der Stadt Zossen so im Quartalsbericht an das Landesamt für Statistik gemeldet wurden. Gemäß Haushaltsplan der Stadt Zossen sind für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt 20 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen eingeplant. Bis zum 30.09.2013 wurden jedoch nur 7,6 Mio. € an Gewerbesteuern (netto) eingenommen. Weitere Infos hierzu finden Sie hier: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/gewerbesteuereinnahmen-in-zossen-liegen-weit-ab-vom-plan.html

Meine noch ausstehenden Antworten auf die Anfragen zur SVV am 23.10.2013 hat die Bürgermeisterin alle als „Nicht öffentlich“ gestempelt. Bis Januar 2014 soll nun geklärt werden, welche Antworten „Öffentlich“ sind.


Beschlussvorlagen:


Errichtung einer öffentlichen Einrichtung "Wohnmobilstellplatz mit Kurzcampingplatz"

auf dem Gelände des Strandbades Wünsdorf:
Beschlossen wurde die vorgelegte Planung des Wohnmobilstellplatzes mit Kurzcampingplatz. Die Realisierung soll gemäß dem Beschluss im Jahre 2014 erfolgen. Die Betreibung soll durch die Stadt Zossen erfolgt.

Um den Standort des Strandbades Wünsdorf weiter aufzuwerten und attraktiver zu gestalten sowie den wachsenden Bedarf des Reisemobiltourismus entgegen zu kommen, soll hier ein Stellplatz für 8 Wohnmobile mit Kurzcamping für ca. 13 Zelte hergestellt werden. Die manuelle Bewirtschaftung soll durch moderne Technik, z. B. dem TellyCard-System, auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Hinsichtlich der Bewirtschaftung mittels einer Kartenlösung für die Bezahlung und für das Zugangskontrollsystem (z. B. für die Versorgungssäulen oder für die Abwasserentsorgung etc.) habe ich bedenken. Die Betreibung eines Campingplatzes ganz ohne Personal ist aus meiner Sicht nicht möglich. Hier hätten vorab Gespräche mit dem Pächter des Strandbades geführt werden müssen. Dennoch habe ich der Vorlage zugestimmt. Nun gilt es die Problematik der Betreibung zu beobachten und gegebenenfalls einen neuen Beschluss herbeizuführen.


Wegebenennung eines Privatweges in Kallinchen:

Beschlossen wurde die Benennung der Privatstraße abgehend von der Motzener Straße in Richtung See in „Kleiner Seeweg“
Das Grundstück Motzener Straße 12, wird zurzeit in kleinere Wohngrundstücke parzelliert. Diese entstehenden Grundstücke sind über eine private Straße erreichbar. Um hier eindeutige Zuordnungen zu erreichen soll diese Straße einen eigenen Namen erhalten. Dies erleichtert nicht nur die Arbeit der Post, sondern ist auch für einen eventuellen Notfall, Einsatz der Feuerwehr, Polizei oder Notarzt hilfreich. Einstimmig wurde dem dem Votum des Ortsbeirates gefolgt.

Bebauungsplan 02/10 "Ahornring" in Wünsdorf:

Zur Abstimmung standen der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss. In der Zeit vom 02. Juli 2013 bis zum 03. August 2013 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung für den B-Plan. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Ich habe in der Diskussion deutlich gemacht, dass es sich bei dem Areal, auf dem der B-Plan Ahornring realisiert werden soll, um eine ehemals vom Militär genutzte Fläche handelt. Die militärische Geschichte des Areals begann nach 1910. Die ersten Gebäude, in der Umgebung des B-Plangebietes, entstanden ab 1911 (Lazarett und Offizier-Speiseanstalt). Wenig später entstand 1914 – 1916 das Haus der Offiziere/Militärturnanstalt. Die Panzertruppenschule entstand 1937. Zum gibt es noch die im Offiziershäuser der Infanterie-Schießschule, die sich malerisch einfügen. Letztere sind nur 20 m von der geplanten Bebauung entfernt.

Das Areal, das ich hier skizziert habe, ist Einzigartig und die genannten Objekte stehen auch unter Denkmalschutz.
Und dafür ist die historische Bedeutung nicht einmal allein ausschlaggebend. Die städteplanerische Grundidee der Bebauung, die Bauqualität und die Einbettung in den Wald sind hier ebenfalls maßgeblich.

Es handelt sich damit um ein Gebiet von außergewöhnlicher städteplanerischer Bedeutung. Dem muss sich die Stadt stellen, um dieser Bedeutung gerecht zu werden. Ein Instrument dafür ist die Bauleitplanung.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke so vorzubereiten und zu leiten, dass eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird. Mit dem B-Plan ist die Nutzung der Grundstücke so zu ordnen, dass die öffentlichen und privaten Belange nicht kollidieren. Das ist mit der vorliegenden Planung nicht geschehen. Es wird nicht gewährleistet, dass sich die Bebauung harmonisch in die vorhandene Bebauung einfügt.

Bei der Planung hätte beachtet werden müssen:

- Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (der Wald muss weiterhin für das Gebiet charakterbestimmend bleiben),
- Bei der städtebaulichen Gestalt ist eine Bezugnahme an der vorhandenen Bebauung der Umgebung notwendig (Einfamilienhäuser jeglicher Art und Vielfalt sind hier nicht geeignet). In diesem sensiblen Gebiet, muss die Art und das Maß der baulichen Nutzung stärker auf die städteplanerische Situation der Umgebung angepasst werden (Traufhöhe; Dachform, Farben, Grundstücksgrößen, Anordnung der Grundstücke). Hierzu trifft der B-Plan keine Festlegungen.

Nun ist zu befürchten, dass ein städtebauliches „Durcheinander“ unterschiedlichster Gebäude- und Freiflächengestaltungen entsteht, mit der Folge, dass das Baugebiet als Ansammlung einzelner Wohnhäuser, aber nicht als zusammenhängendes hochwertiges Gesamtes im Einklang mit der vorhandenen Bebauung erscheint. Möglich ist mit dem nun beschlossenen B-Plan ein Durcheinander von Steildächern, Pultdächern, Mansarddächern und Flachdächern sowie von verschiedensten Dachfarben und Gebäudehöhen – ganz im Gegensatz zur Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Der Beschlussantrag wurde dennoch mit 18-Ja Stimmen, 4-Nein Stimmen und 3-Enthaltungen angenommen. Ich habe gegen das Vorhaben in der vorliegenden Form votiert. Weitere Infos unter: http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/ohne-gesamtkonzept-fuer-wuensdorf-bebauungsplan-ahornring-beschlossen.html

Nutzung des "Efeuhauses" als Haus der Vereine:

Beschlossen wurde:
1. Bis zur Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes in Zossen, Fischerstraße 26 wird als
Übergangslösung für die Vereine das Efeuhaus in Nächst Neuendorf ab Sommer 2014 als „Haus der Vereine“ zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen Gespräche aufzunehmen, um die Nutzung vorzubereiten.

Mit der Fertigstellung des neuen Jugendclubs in Zossen, Wasserstraße, im Sommer 2014 wird die Nutzung des Efeuhauses als Jugendclub aufgegeben. Für die Jugendlichen aus Nächst Neuendorf wird im Dorfgemeinschaftsraum ein Jugendraum zur Verfügung gestellt. Damit steht das Efeuhaus für eine andere Nutzung zur Verfügung.
Die Stadtverordneten hatten 2011 beschlossen, das Gebäude in der Fischerstraße 26 zum Haus der Vereine umzubauen. Bis dieser Umbau fertig gestellt ist, könnte eine Übergangslösung für die Vereine im Efeuhaus sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Der Beschlussantrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass es vorab Gespräche mit den Vereinen gegeben hätte. Beispielsweise ist nicht geregelt, wie die Vereine das Gebäude nutzen können (separate verschließbare Büros, nur verschließbare Schränke in Gemeinschaftsbüros?) Nicht geklärt ist zudem die Dauer der Übergangslösung, auf die sich die vereine einstellen müssen.

Schutzzielfestlegung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zossen als zu erreichendes Schutzziel festgelegt:
Der Einsatzort des standardisierten Schadensereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“ und anderer Schadensarten, die ein entsprechendes Kräfteaufgebot erfordern, ist von 10 Einsatzkräften unter Beachtung der Ausrückezeiten und der Fahrwege binnen 13 Minuten (Schutzziel Teil 1) und von insgesamt 16 Einsatzkräften binnen 18 Minuten (Schutzziel Teil 2) nach Alarmierung zu erreichen.

Der reale Zielerreichungsgrad ist mit 85 % der schutzzielrelevanten Einsätze festzulegen. Gemäß der Beschlussvorlage ist im Rahmen der Erstellung der Risiko- und Gefahrenanalyse für die Stadt Zossen festgehalten worden, dass es derzeit kein mit Beschluss des Trägers des Brandschutzes (Stadt Zossen) festgelegtes Schutzziel gibt. Diese Festlegung ist aber durch den Träger selbst und nicht durch die FFW zu treffen und dient dann einer Vereinbarung mit den FFW und ist Grundlage für die Soll-Entwicklung der FFW.

Gemeinsam mit dem beauftragten Fachbüro, der Stadtwehrführung und den Ortswehrführern aller FFW der Stadt Zossen, wurde diese Definition erarbeitet. Es wird eingeschätzt, dass es ein realistischer Zeitrahmen für unsere FFW ist, der im Übrigen nur knapp über den Zeiten einer Berufsfeuerwehr liegt.

Der Beschluss hätte eigentlich einstimmig gefasst werden können. Aber: Auf die Nachfrage, warum der Beschlussantrag nicht zuvor im Ausschuss Recht, Sicherheit und Ordnung beraten wurde, erklärte die Bürgermeisterin, dass weder Herr Kramer (stellvertretender Bürgermeister und Rechtsamtsleiter) noch die RSO Mitglieder „Ahnung von der Feuerwehr haben“. Daraufhin stellte sich für einige Stadtverordnete die Frage, warum ihnen dieser Beschlussantrag zur Entscheidung vorgelegt wurde, obwohl sie keine „Ahnung“ haben.

Der Beschlussantrag wurde dann mit 16 Ja-Stimmen, 7-Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Verwendung von Überschüssen aus der Verwaltertätigkeit der ZWG - Schuldendiensthilfe:

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Hauskontenentnahmen beschlossen. Diese Hauskontenentnahme in Höhe von 161.500 EUR dient zur Deckung des Schuldendienstes für die Kredite der Objekte Zossener Straße 1 in Glienick und Hauptstraße 38 in Kallinchen, für das Jobcenter Zossen und für die Altschulden.

In Verwaltung der ZWG befinden sich die Objekte Zossener Straße 1 in Glienick, Hauptstraße 38 in Kallinchen und das Jobcenter in Zossen. Für diese Objekte laufen Kredite, die zur Sanierung bzw. zum Bau aufgenommen wurden und im Haushalt enthalten sind. Ferner sind viele Mietobjekte der ZWG noch mit Altschulden (vor 1990) belastet.
Als Schuldendiensthilfe wird für den Kredit Zossener Straße 1 Glienick für 2013 ein Betrag von 10.000 EUR benötigt. Hierin sind rd. 3.800 EUR Sondertilgung enthalten.

Als Schuldendiensthilfe wird für den Kredit Hauptstraße 38 Kallinchen für 2013 ein Betrag von 15.000 EUR benötigt. Hierin sind rd. 9.400 EUR Sondertilgung enthalten.
Für den Kredit für das Jobcenter werden anteilig für 2013 insgesamt 92.400 EUR benötigt.
Als Schuldendienst für die Altschulden wird für 2013 wird ein Betrag in Höhe von 44.100 EUR benötigt.
Der Beschlussantrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.

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