Brandenburg verliert seine Alleen

06.03.2021

Der Alleebestand in Brandenburg schrumpft und schrumpft und schrumpft: Während 2009 noch an 2287 Kilometern Bundes- und Landesstraßen Alleebäume standen, war das zehn Jahre später nur noch an 1737 Kilometern der Fall.

Obwohl das Landesnaturschutzgesetz Ersatzpflanzungen bei Fällungen von Alleebäumen verbindlich vorschreibt, wird dies von der Straßenbauverwaltung seit Jahren nicht umgesetzt. Eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage von Thomas Domres (MdL, DIE LINKE) ergab zudem, dass die Naturschutzverbände dies nicht gerichtlich einfordern können, obwohl das Klagerecht im Naturschutzgesetz steht.

 

Das hat der BUND Brandenburg in der Vergangenheit mehrfach erfahren müssen, da er mit Klagen gegen geplante Alleebaumfällungen gescheitert ist. Die Gerichte haben auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage im Sinne des Straßenbaus entschieden.

- Daher muss die Zuständigkeit für die Genehmigung von Alleebaumfällungen von den Trägern der Straßenbaulast auf die Unteren Naturschutzbehörden übertragen werden.

- Dem Schutz der Alleen muss rechtlich im Landesnaturschutzgesetz ein noch stärkeres Gewicht gegeben werden, damit sie bei Abwägungsprozessen nicht regelmäßig dem Ausbaustandard oder der Verkehrssicherheit unterliegen.

- Lückenbepflanzungen müssen jetzt realisiert werden statt auf die Neupflanzung ganzer Alleeabschnitte zu warten. Denn dann müssen die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006) berücksichtigt werden, die eine Entfernung zwischen Alleebaum und Fahrbahnkante von 4,5 m vorsieht. Die Flächen stehen nicht zur Verfügung.

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