Brandenburger Tierschutzplan vorgestellt

01.12.2017

Am 30. November und 01. Dezember 2017 wurden die Ergebnisse der acht Arbeitsgruppen zum Tierschutzplan für Brandenburg in Groß Kreuz vorgestellt.

Im Entwurf des Tierschutzplanes sind insgesamt 129 Handlungsempfehlungen aufgelistet. Die an der Erarbeitung beteiligten Umwelt- und Tierschutzorganisationen sind gemeinsam mit dem Berufsstand davon überzeugt, eine gute Basis für die weitere Arbeit hin zu mehr Tierwohl geschaffen zu haben.

Allerdings gibt es noch ein Konkretisierungsdefizit bei vielen der aufgelisteten Maßnahmen (Freiwillige Vereinbarungen, Erlasse, Ordnungsrecht, Förderprogramme). Die Arbeit am Tierschutzplan ist noch nicht abgeschlossen.

Jetzt sind der Landtag und das MLUL gefordert, die erarbeiteten Maßnahmen zeitnah, konkret und flächendeckend umzusetzen.

Die an der Erarbeitung des Tierschutzplans beteiligten Vertreter des Aktionsbündnisses, und der Berufsstand sind bereit, die Arbeit fortzusetzen, die Umsetzung zu begleiten und den Tierschutzplan fortzuschreiben. Zu diesem Ergebnis kamen alle Arbeitsgruppen. Hierfür könnte die bestehende Organisationsform weiter genutzt werden (Konsortium und paritätisch besetzte Arbeitsgruppen).

Die notwendige Begleitung der Umsetzung und die Fortschreibung müssen jetzt dringend organisiert und finanziert werden. Die aufgebaute sachliche Gesprächsebene darf nicht beendet werden. Wichtig ist jetzt auch die Klärung der Finanzierung für die notwendigen Stellen (Beratung, Tiergesundheitsdienst), für Demonstrationsbetriebe, für die wissenschaftliche Begleitung, für die Weiterführung der Arbeitsgruppen sowie für die Förderprogramme.

Die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Tierarten (bis auf Puten) sind gut voran gekommen. Die Verhandlungen waren sachbezogen und zielorientiert, auch wenn nicht alle Tierwohlforderungen berücksichtigt wurden. Die Arbeitsgruppe Antibiotikaeinsat / Umweltauswirkungen brachte hingegen kaum Ergebnisse. Hier gilt es im weiteren Prozess die Organisationsform zu überdenken.

Ein Kritikpunkt ist, dass die Themen flächenbezogene Tierhaltung bzw. maximale Bestandsgrößen nicht konkret erörtert wurden.

Gerade die Tierhaltung in flächenunabhängig arbeitenden Großbeständen (Massentierhaltungen) verursacht viele ökologische Probleme; die anfallenden Güllemengen belasten Boden und Grundwasser (Nitratbelastung), starke Geruchsemissionen werden freigesetzt und große Mengen importierter Futtermittel werden verbraucht. Im Gegensatz zu dieser ökologisch unverträglichen, rein ökonomisch orientierten Tierproduktion in Massentierhaltungen ermöglicht die flächenbezogene Viehhaltung eine umweltverträgliche und ökologisch sinnvolle Landbewirtschaftung.

Mit der Begrenzung der Konzentration und der Sicherung der Flächenbindung in der Tierhaltung könnten viele Probleme, die mit der industriellen Tierhaltung verbunden sind entschärft werden. Das gilt auch für immissionsschutzrechtliche Probleme bei der Genehmigung von Außenklimabereichen. Die Erarbeitung eines Tierschutzplans für Brandenburg ist Bestandteil der Einigung zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung.

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