Bürgermeisterin verweigert Auskunft zu Gewerbesteuereinnahmen

04.10.2012

Zur Stadtverordnetenversammlung am 05. September 2012 hatte ich angefragt, welche Ist-Einzahlungen und Ist-Auszahlungen bei der Gewerbesteuer die Stadt Zossen im 2. Quartal 2012 gegenüber dem Landesamt für Statistik gemeldet hat. Dieselbe Frage hatte ich bereits zur SVV am 13. Juni 2012 gestellt. Zu den Anfragen hat die Bürgermeisterin jedoch die Auskunft abgelehnt.

Grund der Anfrage an die Stadtverwaltung, war die unklare Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, ist das Aufkommen an Gewerbesteuern im Jahr 2011 in Zossen im Vergleich zu 2010 um 17,3 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro zurückgegangen.
 
Eingeplant war die Gewerbesteuer 2011 jedoch mit 15 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2012 wurden nochmals 5 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen eingestellt (insgesamt 20 Mio. €). Diesen geplanten Einnahmen wurden mit dem Haushaltsplan 2012 auch konkrete Ausgaben gegenüber gestellt. Wenn nun die Gewerbesteuereinnahmen nicht, bzw. nicht in der geplanten Höhe kommen (wie 2011 geschehen), droht am Jahresende ein Fehlbetrag. Um hier rechtzeitig reagieren zu können, habe ich die Anfragen gestellt. Ziel ist es, die Stadt (also den Steuerzahler) vor möglichen Verlusten zu schützen.
 
Die Bürgermeisterin erklärte hinsichtlich des Auskunftsersuchens, dass es sich lediglich um behördeninterne Meldungen handelt, und es sich ihrer Meinung nach nicht um der Öffentlichkeit zugängliche Meldungen handeln soll.
 
Ich habe den Sachverhalt dem Innenministerium des Landes Brandenburg geschildert und zwischenzeitlich auch eine Antwort erhalten. Das Innenministerium bestätigt mit dem Schreiben nun auch den schellen und zuverlässigen Auskunfts- und Akteneinsichtanspruch der Stadtverordneten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion. Der Anspruch kann auch dann nicht verweigert werden, wenn eine Angelegenheit vertraulich zu behandeln ist, denn auch Stadtverordnete sind in bestimmten Fällen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Insofern war es unrechtmäßig, dass die Bürgermeisterin die beantragte Auskunft verweigerte. Mittlerweile ist auch das III. Quartal vergangen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die geplanten Gewerbesteuereinnahmen bislang auch realisiert wurden. 

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