Zossener Stadtverordneten beschlossen Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Waldparkplatz Horstfelde.

13.03.2020

Für den Waldparkplatz gegenüber der Wasserskianlage von Horstfelde haben die Zossener Stadtverordneten die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das ist der erste Schritt zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Parkplatzes.

Der Parkplatz soll ca. 400 m von der Wasserskianlage Horstfelde, südlich der B 246 entstehen. Neben der Wasserskianlage, die nördlich der B 246 liegt, befindet sich der Badestand des Kiessees, der im Sommer viele Besucher anlockt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan werden jedoch noch keine Details zur Parkplatzgröße, zur Zahl der Stellplätze etc. geregelt. Dennoch heißt es in der Beschlussvorlage, dass damit die „rechtlichen Grundlagen zur Herstellung und Nutzung von bis zu 500 Parkplätzen“ geschaffen werden.

Ich habe deshalb gegen die Vorlage gestimmt, da aus meiner Sicht der Standort ungeeignet und die geplante Größe nicht erforderlich ist.

Mit einem zweiten Beschluss, den die Fraktion DIE LINKE/SPD beantragt hat, wurde der Stadtverwaltung aufgegeben, dass
1. parallel zum B-Planverfahren für einen Waldparkplatz Alternativlösungen zu prüfen sind, und

2. für Horstfelde-Siedlung ein Konzept zum ruhenden Verkehr zu erarbeiten und die daraus abzuleitenden Vorschläge bis zum Beginn der Badesaison 2020 umzusetzen sind.

Zu Punkt 1:

Bei der Prüfung der Alternativlösungen sollen auch weitere geeignete Grundstücke insbesondere nördlich der B246 einbezogen werden. Das stadteigene Waldgrundstück in Horstfelde kann in diesem Zusammenhang als Tauschgrundstück (mit Wertausgleich) angeboten werden. Zudem ist der Bedarf an Parkplätzen nochmals kritisch zu prüfen. Die Fläche des Strandbades umfasst 20.000 m². Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Zossen ist je 300 m² Strandfläche ein Stellplatz vorzuhalten. Das ergibt eine Mindeststellplatzzahl für das Strandbad von 66 Stellplätze.
Am 25.04.2019 hatte die damalige Bürgermeisterin einen Antrag auf Vorbescheid zur „Errichtung einer Parkplatzanlage für die Wasserskianlage und dem Badebetrieb von mind. 80 Plätzen“ an den Landkreis gestellt.
Durch diesen Antrag wird deutlich, dass die jetzt in Rede stehende Stellplatzzahl weit überhöht ist.

Auch aus Kostengründen sollte der Parkplatz so groß wie nötig, aber nicht so groß wie möglich werden. Daher regen wir an, dass bei der Konfigurierung und Gestaltung des Parkplatzes zu berücksichtigen die bereits 2019 beauftragten Bauleistungen in Höhe von 245.000 € nicht überschritten werden dürfen. Die im Haushalt 2020 dafür zusätzlich eingestellten Mittel sollten für andere wichtige Projekte zur Verfügung gestellt werden.

Denn der vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist einen Fehlbetrag von 16 Mio. € für 2020 auf. Im Folgejahr 2021 wird sogar ein Fehlbetrag von über 30 Mio. € erwartet.

Wenn es keine gravierenden Änderungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf geben wird, werden wir ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten müssen.
Wir werden uns dann wohl einige Jahre in der Haushaltssicherung befinden.
Das wird problematisch für einige noch nicht begonnene aber dringend notwendige Bauprojekte:
Sanierung/Modernisierung Kita Bummi (4 Mio. €)
Sanierung Hort Zossen 4,4 Mio. €)
Anbau Feuerwehr Gerätehaus Schünow (800.000 €)
Anbau Feuerwehr Gerätehaus Nunsdorf (267.000 €)
Außenanlagen der KITA Rappelkiste (200.000 €)
Das Thema Grundschule Dabendorf und der Umgang mit der alten Gesamtschule Dabendorf stehen ebenfalls auf der Warteliste.
Die Zuschüsse für die Ortsteile wurden auf Grund der Haushaltssituation von 106.000 € auf 53.000 € gekürzt.

Das sind alles dringende, prioritäre Aufgaben.

Für den Waldparkplatz ist ein Bauauftrag in Höhe von 245.000 € im Jahre 2019 aus Mitteln des Haushaltes 2019 ausgelöst worden. Weitere Mittel sollten aus meiner Sicht nicht zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel sind auch nicht erforderlich um einen Parkplatz in der erforderlichen Größe zu errichten.

Mit dem mit großer Mehrheit angenommenen zweiten Beschluss soll weiterhin geprüft werden, ob ein alternatives Grundstück nördlich der B246 genutzt werden kann, um die erforderlichen Parkplätze zu errichten. Damit wäre die gefährliche Überquerung der Bundesstraße 246 gebannt und eine weitere Gefahrenquelle entschärft.

Zu Punkt 2 des Beschlusses:

Es muss davon ausgegangen werden, dass bis zum Beginn der Badesaison 2020 die Parkplatzsituation an der Wasserskianlage bzw. am See nicht verbessert sein wird.
Ohne weitere Maßnahmen wird das illegale, wilde Parken der Besucher der Wasserskianlage bzw. des Sees in den angrenzenden Waldflächen und in Horstfelde-Siedlung nicht zu verhindern sein.

Insofern ist die Stadtverwaltung aufgefordert worden, das illegale, wilde Parken der Besucher zu unterbinden. Hier kann die Ausweisung eines Parkverbotes in Horstfelde-Siedlung eine geeignete Maßnahme sein. Gleichzeitig sollten die Anwohner mit einem Parkberechtigungsschein ausgestattet sein. Mit diesem Beschluss wird den Befürchtungen der Horstfelder Anwohner, dass nämlich die Waldbrandgefahr durch das wilde Parken erhöht ist und die Feuerwehrzufahrten blockiert sind, entgegengewirkt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung zusammen mit der Forstbehörde die dafür geeigneten Maßnahmen umsetzen. Damit wird bereits in diesem Sommer die bisher angespannte Situation deutlich entschärft.

Zurück