Endlich Alleenschutz ernst nehmen!

06.09.2024

Endlich Alleenschutz ernst nehmen:
2023 kamen auf 2.527 gefällte Bäume nur 666 Neupflanzungen.
Alleen leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz. Um in den kommenden Jahren nicht weitere Alleenkilometer zu verlieren, müssen die derzeitigen Abstandsregelungen von Neupflanzungen zum Straßenrand evaluiert werden, da die Flächenverfügbarkeit seit Jahren ein Problem ist. Verstärkt müssen Lückenbepflanzungen realisiert werden statt auf die Neupflanzung ganzer Alleeabschnitte zu warten.
 
Seit Jahren werden in Brandenburg mehr Alleebäume gefällt als nachgepflanzt. Im März diesen Jahres hat die Landesregierung ihre überarbeitete Alleenkonzeption 2030 vorgelegt, die unter anderem das Ziel enthält, in den nächsten fünf Jahren insgesamt 20.000 Bäume in Alleen und Baumreihen zu pflanzen (4.000 Alleebäume/a). Seit vielen Jahren liegen die erfolgten Pflanzungen weit unterhalb dieser nun formulierten Zielmarke. Auch im Jahr 2023 war die Bilanz der Fällungen und Pflanzungen in Alleen negativ. Auf 2.527 gefällte Bäume kamen nur 666 Neupflanzungen. Das geht aus der Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten der Linksfraktion Thomas Domres und Carsten Preuß hervor. Hierzu erklärt Carsten Preuß:
"Es ist schwer vorstellbar, dass in diesem Jahr auf Basis der neuen Alleenkonzeption tatsächlich ca. 4.000 Alleebäume gepflanzt werden, um die Zielzahl zu erreichen".
 
Das neu eingerichtete Kompetenzzentrum für Straßenbäume und Alleen an der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik ist derzeit nur bis Ende 2024 ausfinanziert. Die weitere Finanzierung des Alleenkompetenzzentrums war ebenfalls Gegenstand der Kleinen Anfrage. Gemäß Antwort des MIL wurden im laufenden Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2025/2026 die entsprechenden Mittel für die Jahre 2025 und 2026 durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung beantragt. Thomas Domres erklärt dazu: "Mit der Verabschiedung des neuen Haushaltsplanes 2025/2026 ist frühestens Ende des 1. Quartals 2025 zu rechnen und somit besteht eine Finanzierungslücke für das Alleenkompetenzzentrum ab 01. Januar 2025".
 
Die im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz festgeschriebene Nachpflanzpflicht läuft ins Leere, weil laut Brandenburgischem Straßengesetz für die Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen keine eigenständigen Genehmigungen erforderlich sind und daher keine Zuordnung von Nachpflanzpflichten zu den Fällungen erfolgt. Nach Aussage des MIL pflanzt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im großen Umfang Gehölze und Wälder. Hierzu erklärte Carsten Preuß: "Diese Maßnahmen helfen nicht den Alleenbestand zu sichern. Gefällte Alleebäume müssen durch neue Alleebäume ersetzt werden".
 
Während 2009 noch an 2287 Kilometern Bundes- und Landesstraßen Alleebäume standen, war das zehn Jahre später nur noch an 1.737 Kilometern der Fall und der Trend droht sich fortzusetzen.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ist hier zu finden:

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