Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Nachtflugverbot wird nicht ausgeweitet
16.10.2011
Nun muss die Politik Farbe bekennen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.10.2011 bedauerlicherweise nicht zugunsten eines strikten Nachtflugverbotes am Flughafen BER in Schönefeld entschieden. Die Hoffnungen auf eine Entscheidung für ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr haben sich somit als Trugschluss erwiesen.
Daher ist es nun umso wichtiger, dass die Politik Farbe bekennt und der Druck aus der Bevölkerung auf Landesregierung und Parlament erhöht wird.
Die Vorbereitungen für ein Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr laufen. Für die davor geschaltete Volksinitiative sind bereits genügend Unterschriften gesammelt worden. Mit der Volksinitiative muss sich nun der Brandenburger Landtag auseinandersetzen. Doch angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist nicht zu erwarten, dass sich an der bisherigen Haltung etwas ändert.
Für das geplante
Volksbegehren für ein Nachtflugverbot muss die große Hürde von 80.000 zu
sammelnden Unterschriften genommen werden. Unterstützung benötigen die
Initiatoren auch von den Gemeinden. In Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) will
die Gemeindevertretung darüber beraten, wie die Unterschriftensammlung
möglichst unbürokratisch gestaltet werden kann. Dazu sollen etwa die
Öffnungszeiten der Meldebehörden verlängert werden und der Einsatz von mobilen
Bürgerbüros geprüft werden. Andere Kommunen – so auch Zossen - sollten diesem
Beispiel folgen.
Die
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes finden sie hier:
http://www.bverwg.de/enid/f3b4be6440c75796089d8ea0fdc1e977,b038a47365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393232093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html