Erste Stadtverordnetenversammlung in diesem jahr

22.01.2016

Am 20.01.2016 fand im Wünsdorfer Bürgerhaus die erste SVV in diesem Jahr statt. Den Stadtverordneten lag ein Eilbeschluss zur "Altanschließerproblematik" vor. Die SVV sprach sich dafür aus, dass die Bürger die zu unrecht bezahlten Altanschließerbeiträge schnell zurück bekommen. Die Kosten kann der Wasserzweckverband KMS aber nicht allein tragen. Hier steht auch das Land in der Pflicht.

Verantwortung des Landes Brandenburg für die Altanschließerproblematik

Den Stadtverordneten lag zur SVV eine Tischvorlage zur Verantwortung des Landes hinsichtlich der Altanschließerproblematik vor. Die Stadtverordnetenversammlung sieht hinsichtlich der Altanschließerproblematik eine Verantwortung bei der Landesregierung und beim Landtag. Die Koalition SPD/CDU hat im Mai 2009 das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in einer Form geändert, die vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten hat.

Die Verbände haben für die Erarbeitung der Bescheide zusätzliches Personal eingestellt, und müssen für die Rückabwicklung ebenfalls zusätzliches Personal abstellen. An dem entstandenen Schaden bzw. Aufwand muss sich auch das Land Brandenburg beteiligen.

Auch wenn wir nicht in jedem Detail den Inhalt der Beschlussvorlage teilen, so stimme ich der Grundausrichtung des Beschlusses zu.

Festzustellen ist jedoch, dass auch die Wasser- und Abwasserverbände und die Verbandsversammlungen eine Mitverantwortung tragen. Im Zweckverbandes "Komplexsanierung mittlerer Süden" (KMS) wurde und wird die Stadt Zossen von Frau Schreiber und Herrn Manthey vertreten. Die Verbandsversammlungen hat die entsprechenden Satzungen mit den Stimmen der Stadt Zossen beschlossen und steht somit ebenfalls in der Verantwortung.

Zum Flächennutzungsplan Vorlage 103/15 und 104/15

Der Flächennutzungsplan soll jetzt erneut ausgelegt werden um eine Genehmigung für den FNP zu erhalten. Dafür werden die Bereiche aus dem FNP gestrichen, die bislang die Genehmigung verhindert haben. Zudem wird das im FNP verankerte Windeignungsgebiet verschoben. In einem zweiten Beschluss werden genau die Gebiete wieder in ein Änderungsverfahren zum FNP aufgenommen, die gerade mit dem vorhergehenden Beschluss rausgenommen wurden. Zudem werden weitere Gebiete in den FNP aufgenommen, für die es schon erheblich negative Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange gab.

Aus meiner Sicht verweise ich auf die Stellungnahme zum FNP vom 05.12.2013 die nach wie vor seine Berechtigung hat. http://www.carstenpreuss.de/tl_files/music_academy/Aktuelles/FNP-Zossen-Stellungnahme-Dezember-2013.pdf

W6: Im östlichen Teil des geplanten Wohngebietes ist ein §32-geschützter Binnendünenbereich betroffen. Zudem müsste für diese Fläche Wald gerodet werden, der für den Gebietscharakter von Bedeutung ist.

W7: Dieses neue Wohngebiet würde zu einer weiteren Zersiedlung an den Siedlungsrändern führen und somit den Leitsätzen des FNP widersprechen. Zudem handelt es sich um eine Waldfläche. 

W 27 Dieses Wohngebiet sollte nur soweit berücksichtigt werden, wie es nicht im LSG liegt.

Die außerhalb des LSG liegenden Bereiche (W 26 und W 27) sollten besser als Sonderbaufläche Erholung ausgewiesen werden. Das Wohnbaugebiet wird auch im Umweltbericht als problematisch angesehen. Auch hier wird der Verzicht auf Bebauung im LSG gefordert.

W 28 Dieses geplante Wohngebiet liegt im LSG. Der Verzicht auf die Ausweisung als Wohnbaufläche würde den Bestand der Einzelbebauung nicht beeinträchtigen (vgl. auch andere Einzelhausbebauung außerhalb von gekennzeichneten Wohnbauflächen - Chausseehaus, Bereich An den Eichen oder Schwarzer Weg). Diese Empfehlung gibt auch der Umweltbericht. Somit widerspricht das Wohngebiet W 28 dem Umweltbericht.

S 7 Die Sonderbaufläche in Neuhof am Großen Wünsdorfer See mit der Zweckbestimmung Freizeit und Erholung befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal - Luckenwalder Heide. Das hätte im Schutzgebietsverfahren geltend gemacht werden müssen. Gemäß Umweltbericht (hier als S8 bezeichnet) wird vorgeschlagen, auf die Sonderbaufläche zu verzichten und die Fläche als Entsiegelungspotential für Kompensationsmaßnahmen auszuweisen.

FNP Teil Wind

Ich spreche mich gegen die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Wäldern aus. Mit dem Beschlussantrag werden jedoch ausschließlich Windeignungsgebiete in Wäldern ausgewiesen.

Die Stadtverordnetenversammlung votierte am 3.11.2010 für den Antrag zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet (Vorlage: 091/10). Damit sollte ein sachlicher Teilflächennutzungsplan Wind aufgestellt werden. Ursprünglich sollte die planerische Steuerung von Windenergieanlagen im Zossener Stadtgebiet in Form eines sachlichen Teil-FNP „Windenergienutzung“ vorgenommen werden.    

Das Thema Windenergie wurde jedoch in den FNP integriert. Diese Verfahrensweise wurde von mir kritisch gesehen. Klagen gegen die Ausweisung des Windeignungsgebietes im FNP könnten somit den gesamten FNP kippen. Zudem sollte eine breite Diskussion über die harten und weichen Tabuzonen und über die Entwicklungsziele der Stadt (z. B. hinsichtlich des Tourismus) mit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt geführt werden. Hierbei sollten die Ortsbeiräte und Fachausschüsse intensiv einbezogen werden.

Bei den Windeignungsflächen hatte das Planungsbüro zunächst 598,5 ha Potentialfläche im Stadtgebiet ermittelt. Dieser FNP Teilplan „Windenergie“ ging dann in den Sommerferien 2013 (!) in die Offenlage (Beschluss der SVV vom 12. Juni 2013). Damit wurde den Bürgern Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. In dieser Zeit wurden parallel die Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen gebeten.

http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/stellungnahme-zum-fnp-teilplan-windenergie-eingereicht.html

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden den Stadtverordneten vorenthalten. Eine Abwägung fand nicht statt. Beispielsweise gab es Vorschläge für die Erarbeitung weiterer weicher Tabuzonen.

Z.B.

-   Räume mit Bedeutung für Erholung und Landschaftserlebnis;

-   Vorbehaltsgebiete für landschaftsgebundene Freizeit und Erholung

-   Bereiche mit hoher und sehr hoher Ausprägung der kleinräumigen visuellen Erlebnisqualität

-   Abstandszonen zu Wanderwegen

-   Pufferzonen zu Gewässern (bspw. besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein Mindestabstand zwischen Windeignungsgebieten und Ufern an Gewässern von 1.000 m) um nur einige wenige Ansätze aufzuzählen.

Dennoch hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zu Windeignungsgebieten vorgelegt und beschließen lassen. Diese Vorlage wurde dann im Bauausschuss nochmals verändert. Eine fachlich nachvollziehbare Begründung fehlt hingegen. Die gewählte Verfahrensweise wird als nicht rechtssicher eingeschätzt. Zudem befanden sich die ausgewiesenen beiden Windeignungsflächen bei Wünsdorf/Lindenbrück im Wald. Da die Genehmigungsfähigkeit des FNP nicht gegeben war, wurden nun nochmals Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen der Windeignungsgebiete sind aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Sie sind nicht aus dem FNP hergeleitet, sondern willkürlich festgelegt worden und befinden sich ausschließlich im Wald.

KITA Schöneiche

Wegen der Bau- und Raumplanung wird auf die bereits vorliegende Beschlussvorlage Nr. 072/14 verwiesen. Meine Fraktion hatte sich von Anfang an für die grundhafte Sanierung ausgesprochen. Die Diskussion Neubau oder Sanierung hat leider viel Zeit in Anspruch genommen, so dass sich die Maßnahme erheblich verzögert hat. Mit Beschluss des Kreistages vom 21.09.2015 wurden für die Maßnahme Sanierung und Erweiterung der Kita Schöneiche jüngst Fördermittel bewilligt.

Die Verzögerungen haben nun dazu geführt, dass sich die Baukosten erheblich erhöhen werden. Das war aus unserer Sicht vermeidbar.

Einbringung Haushalt der Stadt Zossen 2016

Ich hatten gehofft, dass der Haushalt tatsächlich - wie es dem Tagesordnungspunkt zu entnehmen war - eingebracht wird. Ich hatte zudem gehofft, dass die Kämmerin die Eckpunkte des neuen Haushaltsplanes vorstellt und erläutert, welche Spielräume die Stadt angesichts der angespannten Haushaltssituation noch hat und durch welche Maßnahmen sich die Situation in den kommenden Jahren wieder verbessern soll. http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/schuldenberg-der-stadt-zossen-waechst-dramatisch-an.html

Stattdessen wurde die Schuld für die Entwicklung bei Dritten gesucht. Allerdings: Die Kreisumlage zahlen alle Gemeinden und die "Reichensteuer" ist erstens solidarisch, zweites rechtlich nicht anfechtbar und drittens ist die Berechnungsgrundlage bekannt.

Ich hatte bereits bei der Haushaltsdiskussion 2015 auf diese Entwicklung hingewiesen. Insbesondere hatte ich auf die negative Entwicklung der Investitionen in der Stadt Zossen hingewiesen.  Hier hätte ich nun erwartet, dass ein Maßnahmeplan vorgelegt und erläutert wird, der Wege aus der problematischen Situation aufzeigt, und der auch Wege aufzeigt, um die enormen Schulden in den kommenden Jahren abzubauen. Hierzu müssen jetzt endlich auch alle Zahlen auf den Tisch.

Einseitige Schuldzuweisungen gegen Kreis und Land helfen dabei nicht. Entscheidend ist, erst mal die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. http://www.carstenpreuss.de/index.php/aktuelles-uebersicht/items/haushalt-2015-der-stadt-zossen-mehrheitlich-beschlossen.html

Befreiung von Festsetzungen des B-Planes "Am Eichenhain"

In fast jeder SVV liegen den Stadtverordneten eine Reihe von Befreiungsanträgen von Festsetzungen aus B-Plänen vor. Aus unserer Sicht sind solche Befreiungen nur in Ausnahmefällen zu erteilen, wenn die städtebauliche Ordnung dadurch nicht gefährdet wird. Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z. B.: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Dachneigung, Verkehrsflächen, der Zulässigkeit von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen. Ein Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Damit sollen zumindest grobe Verunstaltungen des Ortsbildes verhindert werden.

Bauherren müssen sich an die aufgestellten Vorgaben halten. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Gewährung einer Befreiung ein (negatives) Beispiel für die Nachbarschaft darstellt und somit die ursprüngliche Planung „aus dem Ruder läuft“.

Ausschuss Informationsweitergabe:

Ich kann nicht erkennen, dass ein begründeter Anfangsverdacht gegenüber Stadtverordneten zur unzulässigen Weitergabe von Informationen besteht. Insofern sehen wir die Einsetzung eines solchen Ausschusses als nicht  zielführend an. Problematisch war zudem, dass die Bürgermeisterin selbst festgelegt hat, wer den Ausschussvorsitz übernimmt, wie viel Mitglieder der Ausschuss haben soll, und welche Fraktionen nicht im Ausschuss vertreten sein sollen (SPD und Bürgerliste). Demokratie sieht anders aus.

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