Faktencheck zum geplanten Rad- und Wanderweg am Nottekanal

03.01.2014

Während der letzten Sitzung des Ausschusses Kultur, Tourismus und Landesgartenschau Zossen am 19.11.2013 ging es um den seit Jahren anstehenden Bau des Rad- und Wanderweges am Nottekanal. Ausschussmitglied Klaus Reinhard fragte nach, warum derzeit Fahrzeuge bis 2,8 t den Weg nutzen können, obwohl Bürgermeisterin Michaela Schreiber (Plan B) behauptet, dass die Standsicherheit der sogenannten Gewölbebrücke am Nottekanalweg für einen Rad- und Wanderweg nicht gegeben sei.

Frau Schreiber bestritt vehement, dass Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen den Weg befahren können und auch befahren. Die Beschilderung von der Herr Reinhard berichtet hat, gebe es ihrer Meinung nach nicht. Der Weg sei nicht für Fahrzeuge zugelassen, zumal die Brücke nicht die notwendige Standsicherheit aufweist.

Nach wie vor ist der Weg und die Brücke für Fahrzeuge bis 2,8 t von beiden Seiten des Nottekanalweges zugelassen (vgl. Fotos vom Dezember 2013).

tl_files/music_academy/Aktuelles/zossen-nottekanalweg-dezember-2013-kleina.jpg Nottekanalweg vom Oertelufer aus.
 
tl_files/music_academy/Aktuelles/zossen-nottekanalweg-dezember-2013-kleinb.jpg Nottekanalweg von der Buckowbrücke aus.


Seit Jahren sollen die etwa 2650 Meter entlang des Kanals in Richtung Mellensee befestigt werden. Schon seit September 2008 ist die Strecke auf Mellenseer Gebiet fertig. Die notwendigen Kosten für eine Ertüchtigung der Brücke wurden immer wieder als Begründung für den aufgeschobenen Bau des Rad- und Wanderweges herangezogen. Zwischenzeitlich hat die Stadt Zossen auch 164.768 Euro Fördermittel zurückgeben müssen. Die Bürgermeisterin blieb auch in der letzten Sitzung des Ausschusses KTL die Antwort schuldig, warum der Weg nicht in Angriff genommen wird. Auf einen Fertigstellungstermin wollte sich die Bürgermeisterin nicht festlegen.

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