Finanzierung der Gesamtschule Dabendorf steht auf äußerst tönernen Füßen

17.10.2014

In der Stadtverordnetenversammlung am 15. Oktober 2014 stand nur ein Beschlussantrag im öffentlichen Teil der Sitzung auf der Tagesordnung. Es ging um die Haushaltssatzung 2014 mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm bis 2017.

Das größte Problem der vorgelegten Haushaltssatzung war bzw. ist ein Kassenkredit in Höhe von 17 Mio. €. 11 Mio. € von diesem Kassenkredit sollen für den Bau der Gesamtschule verwendet werden, obwohl die Finanzierung der Schule noch nicht geklärt bzw. gesichert ist. Ein Kassenkredit kann jedoch nicht genommen werden, um einen noch nicht bewilligten Baukredit zu ersetzen.

Kassenkredite dienen kommunalrechtlich als kurzfristige Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten. Die beabsichtigte Verwendung des Kassenkredites für den Bau der Gesamtschule ist somit rechtswidrig.

Die Kommunalaufsicht hatte zuvor erklärt, dass für die Bewilligung des Baukredites für die Gesamtschule, die Eröffnungsbilanz der Stadt vorliegen muss sowie die Jahresabschlüsse 2011 und 2012. Diese Unterlagen können von der Stadtverwaltung derzeit nicht vorgelegt werden, da die Stadt Zossen kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet hat und sich gegenwärtig auch keines anderen bedient, welches den Entwurf der Eröffnungsbilanz und die Jahresrechnungen prüft. Dabei hatte die Mehrheit der Stadtverordneten bereits im September 2013 einen Beschluss gefasst, dass statt des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Teltow-Fläming, dass Rechnungsprüfungsamt der Landes-hauptstadt Potsdam die Prüfungen durchführen soll. Bis heute ist jedoch zwischen der Landeshauptstadt und der Stadt Zossen kein diesbezüglicher Vertrag unterzeichnet worden, obwohl die Stadtverwaltung seinerzeit den zügigen Wechsel des Rechnungsprüfungsamtes zugesichert hatte.

Diese Situation hat dazu geführt, dass der ursprüngliche Haushaltsplan 2014, der im März 2014 von einer Mehrheit der Zossener Stadtverordneten bestätigt wurde, wieder zurückgezogen werden musste. Der Haushaltsplan 2014 hatte seinerzeit auch die Kreditaufnahme für die Gesamtschule Dabendorf in Höhe von 37,5 Mio. € zum Inhalt. Die Kommunalaufsicht machte jedoch deutlich, dass ein solcher Kredit nur für Ausgaben in der Höhe aufgenommen werden kann, die im laufenden Haushaltsjahr auch getätigt werden.

Zudem wurde deutlich, dass eine Genehmigung des Kredites nicht ohne Eröffnungsbilanz und ohne die Jahresrechnungen erfolgen kann. Die Verwaltung legte den Stadtverordneten im Juli 2014 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2014/2015 zur Beschlussfassung vor. Mit diesem Doppelhaushalt wurde der notwendige Investitionskredit für die Gesamtschule auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Damit sollte – nach Aussagen der Stadtverwaltung - die Genehmigungsfähigkeit erreicht werden. Eine Eröffnungsbilanz und die Jahresabrechnungen lagen zur Beschlussvorlage zum Doppelhaushalt 2014/2015 jedoch noch immer nicht vor. Daher war es folgerichtig, dass die Kommunalaufsicht auch den mehrheitlich beschlossenen Doppelhaushalt 2014/2015 mit dem Investitionskredit in Höhe von 37,5 Mio. € für die Gesamtschule nicht genehmigen konnte.

Um einer endgültigen Ablehnung des Doppelhaushaltes zuvor zu kommen, ließ die Bürgermeisterin am 15.10.2014 den Beschluss zum Doppelhaushalt 2014/2015 von der SVV wieder aufheben und legte erneut einen Beschlussantrag für die Haushaltssatzung 2014 und den entsprechenden Anlagen vor. Dieser Beschlussantrag für den Haushalt 2014 sieht keinen Investitions- bzw. Baukredit in Höhe von 37,5 Mio. € vor, sondern einen Kassenkredit in Höhe von 17 Mio. €, von denen 11 Mio. € für den Bau der Gesamtschule bestimmt sind.

Die Bürgermeisterin hofft, dass ein solcher Beschluss nicht von der Kommunalaufsicht beanstandet wird. Die Kommunalaufsicht muss prüfen, ob die Aufnahme des Kassenkredites rechtmäßig erfolgt ist. Die Kommunalaufsicht hat gegenüber der Bürgermeisterin ein Beanstandungsrecht. Wenn die Beschlüsse des Hauptverwaltungsbeamten gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Aufsicht dies beanstanden. Sie ist jedoch innerhalb der "Kann-Regelung" nicht verpflichtet, bei rechtswidrigem Verhalten der Kommunen einzugreifen (Opportunitätsprinzip). Darauf hofft die Bürgermeisterin.

Zweitens hofft die Bürgermeisterin darauf, dass 2015 der Baukredit in Höhe von 37,5 Mio. € (!) von der Kommunalaufsicht genehmigt wird.

Drittens hofft die Bürgermeisterin darauf, dass Anfang 2015 die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt vorliegt sowie die geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 und

Viertens hofft die Bürgermeisterin darauf, dass die geprüfte Eröffnungsbilanz und die geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 keine weiteren Fragen aufwerfen.

Unabhängig von diesen Unwägbarkeiten soll jetzt der Beginn der Bauarbeiten der Gesamtschule Dabendorf mit einem Kassenkredit finanziert werden, obwohl die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.

Die Bürgermeisterin erklärte hierzu, dass Politiker das Recht haben, Projekte komplett in den den Sand zu setzen. Dem wollte ich nicht Folgen. Ich machte in meinem Redebeitrag für die Fraktion DIE LINKE deutlich, dass ich nicht gewillt bin, Entscheidungen zu treffen, bei denen auch nur die Möglichkeit besteht, dass eine 11 Mio. € teure Entscheidung in den Sand gesetzt werden könnte. Vielmehr habe ich deutlich gemacht, dass ein Bauprojekt, wie die Gesamtschule Dabendorf, vor Baubeginn solide finanziert sein muss. Die derzeit von der Bürgermeisterin geplante Finanzierung der Dabendorfer Gesamtschule steht auf äußerst tönernen Füßen und erinnert eher an eine Spielbank, als an eine solide gesicherte Finanzierung.

Die Bewilligung von Fördermitteln dürften damit auch nicht in Frage kommen, da mit dem Schulneubau bereits begonnen wird, bevor der erste Förderantrag gestellt wurde.

Für die Fraktion DIE LINKE hatte ich erklärt, dass wir der Haushaltssatzung 2014 mit dem Haushaltsplan zustimmen könnten, wenn die Höhe der Kassenkredite um 11 Mio. € gesenkt werden würde. Damit wollten wir notwendige Investitionen und Anschaffungen in der Stadt sowie Zuschüsse für Vereine ermöglichen. Gleichzeitig wollten wir eine rechtswidrige Finanzierung des Gesamtschulneubaus verhindern.

Ein entsprechender Änderungsantrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Beschlossen wurde hingegen die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung 2014 mit dem Kassenkredit in Höhe von 17 Mio. €.

Mit 15 Ja-Stimmen (Plan-B, AfD, CDU), 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen wurde der Beschlussantrag der Verwaltung zur Haushaltssatzung 2014 angenommen, obwohl dieser wohl rechtswidrig ist.

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