Fluglärmgegner beantragen Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen BER

10.02.2012

Für ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr

Mit einem Volksbegehren wollen sich Brandenburger Fluglärmgegner für ein generelles Nachtflugverbot am neuen Flughafen in Schönefeld einsetzen. Ein entsprechender Antrag ist beim Landtagspräsidenten Gunter Fritsch eingegangen. Das Schreiben wurde an die Staatskanzlei weitergeleitet. Innerhalb von vier Wochen muss nun Ministerpräsident Matthias Platzeck über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens entscheiden.

Für die zweite Stufe des Volksbegehrens werden 80 000 Unterschriften benötigt. Aller Wahrscheinlichkeit nach kann ab Mitte April mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Das Ziel ist ein absolutes Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Volksinitiative gegen Nachtflug wurde mit der Sammlung von knapp 40.000 Unterschriften bereits erfolgreich beendet. Allerdings war Ende vergangenen Jahres die erste Stufe am Veto der rot-roten Regierungsparteien im Landtag gescheitert.

Für das nun beantragte Volksbegehren gelten bereits die Erleichterungen, die der Landtag im Januar dieses Jahres beschlossen hat. So kann die Unterschriftensammlung zwei Monate länger laufen als bisher - sprich ein halbes Jahr. Zudem kann die Amtsunterschrift auch in Schulen und Bibliotheken geleistet werden. Auch die Briefwahl sei möglich, erklärte Schubert. Bei Erfolg der zweiten Stufe des Volksbegehrens muss sich der Landtag erneut mit dem absoluten Nachtflugverbot befassen.

Der Flughafen geht am 3. Juni in Betrieb. Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind derzeit lediglich von Mitternacht bis 5.00 Uhr keine Landungen und Starts erlaubt. Allerdings gelten eine Reihe von Ausnahmen - für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. Von 22.00 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 bis 06.00 Uhr gelten Einschränkungen. Durchschnittlich 77 Flüge sind erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Maximal darf es 103 Starts und Landungen geben. Auch das Umweltbundesamt (UBA) hatte zuletzt ein echtes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr gefordert.

Neben der Durchsetzung eines absoluten Nachtflugverbotes gilt es, auf eine dritte Start- und Landebahn und auf den Ausbau des Flughafens zu einem internationalen Drehkreuz zu verzichten.

Zurück