Flugrouten für den Hauptstadtflughafen stehen fest

26.01.2012

Wirtschaftliche Belange wichtiger als Nachtruhe und Gesundheit der Bevölkerung

Die umstrittenen Flugrouten für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld stehen fest. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) präsentierte die Strecken am Donnerstag (26.01.2012) und bestätigte weitgehend die bisherigen Planungen. Planerisch verantwortlich war die Deutsche Flugsicherung (DFS). Beraten wurde die Behörde auch durch die mit Gemeindevertretern besetzte Fluglärmkommission.
 
BAF-Direktor Nikolaus Herrmann kündigte an, dass der tatsächliche Betrieb ab Juni ausgewertet werde. Auf der Basis dieser Auswertungen könne dann über "kleine Ergänzungen und Modifikationen" geredet werden.
 
Der Bereich der Stadt Zossen ist wie folgt betroffen:
 
- Südbahn Abflug bei Ostwind in Richtung Westen (07R, von der südl. Piste in BR 07 zum Punkt LULUL ), Betroffenheit in Wünsdorf-Waldstadt, Kallinchen (Motzener See) und im Süden von Zossen.
- Südbahn, Abflug bei Westwind in Richtung Ostwind (25L, Von der südl. Piste in BR 25 zum Punkt GORIG), Betroffenheit im Süden von Zossen, Waldstadt und Schöneiche
- Zesch wiederum wird vom Anflug (Radarführungsstrecke) betroffen sein.
 
Die Betroffenheit der Menschen lässt sich durch eine Veränderung der Flugrouten lediglich verschieben, aber kaum verringern. Insofern setze ich mich für ein konsequentes Nachtflugverbot für den Flughafen BER in Berlin-Schönefeld ein. Der Schutz der Nachtruhe und der Gesundheit der Bevölkerung müssen aus meiner Sicht wichtiger sein als wirtschaftliche Belange. Die Entwicklung von BER zu einem internationalen Luftverkehrsdrehkreuz mit Umsteigefunktion lehne ich ab.

Zum Nachtflugverbot schiebt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) den Ball dem Betreiber des Flughafens zu. Gemäß Luftverkehrsgesetz sei das BAF verpflichtet Flugverfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs für die gesamte Betriebszeit des Flughafens zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeit gibt hingegen der Betreiber des Flughafens vor.
 
Wörtlich heißt es auf Seite 19 des Abwägungsvermerkes des BAF: „Zwar kann die Nutzung einzelner Verfahren zeitlich beschränkt werden, etwa um Überflüge über dicht besiedelten Gebieten in der Nacht einzuschränken. In einem solchen Fall müssen aber zur Abwicklung des jeweiligen Verkehrsstroms Alternativverfahren, die diese Beschränkung nicht aufweisen, zur Verfügung stehen. Die betriebliche Nutzung der Verfahren nach Zeit- und Mengenverteilung ist hingegen Gegenstand des operativen Betriebskonzepts der Beteiligten,
namentlich des Flughafens, aber auch der Fluggesellschaften.
Die Ausführungen des Umweltbundesamtes (UBA) in seiner Stellungnahme vom 05.01.2012 zu einem generellen Nachtflugverbot können daher im Rahmen des vorliegenden Verfahrens keine Berücksichtigung finden“.
 
So wurde ein mit viel Sachverstand erstelltes UBA-Gutachten einfach unter den Tisch gekehrt.
Der 2,5 Milliarden Euro teure Flughafen an der Stadtgrenze in Schönefeld soll am 3. Juni in Betrieb gehen.

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