Für eine Senkung der geplanten Straßenbaubeiträge
04.02.2013
Für die Erstellung von Satzungen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen hat die Stadtverwaltung Zossen nun eine Musterregelung vorgelegt. Sie soll für straßenbauliche Maßnahmen die Basis für alle Straßenbaubeitragssatzungen der Stadt sein.
Bei der Bemessung der Beitragshöhe gibt es zulässige Anteilsspannen. Die Verwaltung hat entschieden, dabei nur knapp unter den Höchstsätzen für Anlieger zu bleiben. Die Fraktion SPD/LINKE hat nun einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Anteile der Bürger beim Ausbau von Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Haupterschließungsstraßen deutlich gesenkt werden und im Gegenzug die Mehrkosten der Stadt auferlegt werden.
Anders als bei der Gewerbesteuer sollen bei den Straßenausbaubeiträgen Höchstsätze erhoben werden. Bei der guten Finanzlage der Stadt Zossen ist das nicht nachvollziehbar. Schließlich hat die Stadt Zossen im Jahr 2012 mehr Gewerbesteuer eingenommen als geplant. Zusätzlich haben sich die Schlüsselzuweisungen vom Land erhöht. Statt 800 000 Euro im vergangenen Jahr erhält Zossen jetzt 5,6 Millionen. Das entspricht einem Plus von 597,84 Prozent. Die gute Finanzlage der Stadt sollte nun auch bei den Zossener Bürgern ankommen.
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die dadurch den Eigentümern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile kann die Stadt Beiträge erheben. Mustersatzungen schlagen eine „Anteilsspanne“ vor, innerhalb der jede Gemeinde auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt den Anteilssatz für ihre Anlieger festlegen muss.
Die von der Fraktion SPD/LINKE vorgeschlagene Senkung in Höhe von 5 – 15 % der Straßenausbaubeiträge (in Abhängigkeit von der Straßenart) steht im Einklang mit Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Sie ist auch bei geringeren Beitragssätzen rechtssicher umsetzbar.
Auf der Basis der zu beschließenden Musterregelung werden dann beitragsrechtliche Einzelsatzungen für die jeweiligen Straßenbaumaßnahmen erlassen. Derzeit hat Zossen keine Straßenbaubeitragssatzung.
Vorlage der Stadt Zossen: Arbeitsgrundlage für die Erstellung von Satzungen zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Zossen (Musterregelungen); Beschluss Nr.: 036/12 (http://www.zossen.de/uploads/media/BV_036-12_02.pdf)
Vorlage der Stadt Zossen: Arbeitsgrundlage für die Erstellung von Satzungen zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Zossen (Musterregelungen); Beschluss Nr.: 036/12 (http://www.zossen.de/uploads/media/BV_036-12_02.pdf)