Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat Untersagungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Zossen eingeleitet.

25.01.2015

Planungswirrwar zu Windeignungsgebieten in Zossen

Der Regionalplan Havelland-Fläming wurde Ende 2014 von der Regionalversammlung beschlossen. In diesem sind 24 neue Windeignungsgebiete enthalten. Eines der beschlossenen Windeignungsgebiete (WEG Nr. 33 "Wünsdorfer Heide") befindet sich in der Stadt Zossen bei Kallinchen.

Die Stadtverordnetenversammlung Zossen hat hingegen mehrheitlich am 12.03.2014 einen Flächennutzungsplan beschlossen, der diese Windeignungsfläche nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde eine Windeignungsfläche im Bereich Zesch ausgewiesen.

Insofern gibt es jetzt unterschiedlichen Beschlusslagen bzw. Planungsgrundlagen für Windeignungsflächen in Zossen. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch noch der Genehmigung durch den Landkreis Teltow-Fläming, die noch aussteht.

Die Windeignungsgebiete des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 waren der Stadt Zossen seit Beginn des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf des Regionalplans am 11. Juni 2012 bekannt. Wegen des Widerspruchs mit den in Aufstellung befindlichen Zielen des Regionalplan-Entwurfs hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg am 9. Dezember 2014 ein Untersagungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Zossen eingeleitet.
Hierüber wurden die Stadtverordneten von der Bürgermeisterin bislang nicht informiert.

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