Haushalt und Haushaltssicherungskonzept für Zossen erneut beschlossen
28.08.2020
Am 27. August tagte die Stadtverordnetenversammlung Zossen, um nochmals über die beiden am 01.07.2020 mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Haushaltssicherungskonzept 2020-2024 und zum Haushalt 2020/21 zu beschließen. Das war erforderlich, weil die Kommunalaufsicht die Form des im Juli zur Abstimmung vorgelegenen Haushaltsplans bemängelte. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt mit Teilergebnishauhalten und einen Finanzhaushalt mit Teilfinanzhaushalten zu gliedern. Dieser Formfehler wurde gestern korrigiert.
Da bis zur Abstimmung nicht sicher war, ob eine Mehrheit für die beiden wichtigen Beschlüsse zustande kommt, habe ich nochmals erörtert, was passiert bzw. was nicht passiert, wenn die Haushaltsbeschlüsse nicht gefasst werden. Mit dem Doppelhaushalt werden die Grundlagen für unser Handeln in diesem Jahr, das zugegebenermaßen schon mehr als halb rum ist, und für das kommende Jahr gelegt.
Trotz der Haushaltssicherung stehen ja erhebliche Investitionen in diesem und im kommenden Jahr an:
-Alter Krug, Zossen;
-Feuerwehr-Gerätehäuser in Schünow und Nunsdorf;
-die Kita „Villa Dabendorf“;
-der Hort im ehem. FDGB-Heim Zossen!!!;
-Sanierung Kita Bummi Zossen;
-Außenanlagen Kita Rappelkiste Wünsdorf;
-Eingangsbereich Strandbad Kallinchen;
-Neubau Straße zum Königsgraben
-das ist die Straße zur neuen Gesamtschule(!!!) und
-Bahnübergang Wünsdorf.
Voraussetzung dafür ist ein beschlossener und genehmigter Haushalt.
Einen Haushalt brauchen wir auch, um das notwendige Personal z.B. in den Kitas einstellen zu können um damit den Betreuungsschlüssel zu gewährleisten.
Einen Haushalt brauchen wir auch, um die freiwilligen Leistungen auf einem akzeptablen Niveau aufrecht zu erhalten. In der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung können freiwillige Leistungen nicht finanziert werden. Das im Juli 2020 beschlossene integrierte Stadtentwicklungskonzept kann auch nur mit einem beschlossenen Haushalt erarbeitet werden. Dieses Konzept eröffnet uns dann Möglichkeiten die breite Palette der Förderprogramme der Städtebauförderung zu nutzen - mit Fördersätzen bis zu 80%.
Und noch ein ganz wichtiger Punkt zu den freiwilligen Leistungen: Nur mit einem beschlossenen Haushalt können wir den Vereinen die eingeplanten Mittel in Höhe von jährlich 87.000 € auszahlen. Und neben den Mitteln, die die Ortsbeiräte an die Vereine auszahlen, geht es dabei auch um die Mittel für Vereine die ihre Mittel nicht über die Ortsbeiräte erhalten, sondern die im Haushaltsplan extra berücksichtigt werden.
Diese Vereine sollen hier erwähnt werden um ihnen quasi ein Gesicht zu geben:
- Der Freie Betreuungsverein Teltow-Fläming e. V. mit Sitz in Zossen Der Verein gewährleistet das Betreuungsrecht, bietet Schuldner- und Insolvenzberatung, berät zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen etc.
- Der Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e.V. - leistet wichtige Arbeit für Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, Sie bedürfen einer palliativen Versorgung, bei der nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen.
- Das Tierheim in Zossen nimmt Tiere auf, die von ihren Vorbesitzen nicht mehr betreut und ausgesetzt wurden oder Tiere, die auf anderem Wege ins Tierheim gekommen sind - und das sind oftmals harte Schicksale. Und das Tierheim vermittelt den Tieren ein neues Zuhause.
- Der Wir e.V., beispielsweise mit dem Schulprojekt "Rückgrat". Dort lernen Schülerinnen und Schüler mit schulverweigerndem Hintergrund (Schulvermeidung, Schulangst, u. a. Problemen) - da werden Jugendliche ohne Perspektive abgeholt und für eine neue Chance auf das Leben vorbereitet.
- Die Zossener Tafel, die bekanntlich Lebensmittel von Supermärkten und anderen Partnern einsammelt und an Bedürftige weitergibt.
- Der Ludwigsfelder Frauenstammtisch e.V., der Träger zweier Frauenhäuser im Landkreis ist. Leider ist das dringend notwendig. Denn nicht nur die Gewalt in der Gesellschaft, auch die häusliche Gewalt unter der Frauen und Kinder besonders leiden, hat gerade während der Corona-Pandemie zugenommen und die Dunkelziffer ist hoch.
Einen Haushalt brauchen wir auch, um die Mittel für die Bibliothek, auch die im Juli zusätzlich beschlossenen Mittel für die Bibliothek (26.000 € in 2020 und 37.000 € in 2021) auszahlen zu können.
All das haben diejenigen aufs Spiel gesetzt, die dem Haushalt nicht zugestimmt haben. Erfreulicherweise wurden der Haushalt 2020/21 und das Haushaltssicherungskonzept mehrheitlich beschlossen.