Informationen zur Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2011
13.11.2011
Innerörtliche Bahnquerung für
Dabendorf - Bürgerwillen aus der Bürgerbefragung umsetzen
Im Mai 2011
haben die Bürgerinnen und Bürger aus Dabendorf im Rahmen einer freiwilligen
Einwohnerbefragung darüber abgestimmt, wie die geplante Bahnquerung in ihrem
Ort aussehen soll.
Der Befragung vorausgegangen waren mehrere Monate der Diskussion um die Gruppe der Abstimmungsberechtigten und die Form der Abstimmung. Zur Abstimmung wurden – auch daran sei erinnert – Stimmzettel verschickt, die entgegen der Beschlusslage durch die Bürgermeisterin zugunsten der Nordumfahrung verändert wurden.
Der Befragung vorausgegangen waren mehrere Monate der Diskussion um die Gruppe der Abstimmungsberechtigten und die Form der Abstimmung. Zur Abstimmung wurden – auch daran sei erinnert – Stimmzettel verschickt, die entgegen der Beschlusslage durch die Bürgermeisterin zugunsten der Nordumfahrung verändert wurden.
Eine
Mehrheit (52,12 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen) stimmte schließlich
für die innerörtliche Bahnquerung, bei einer sensationellen Wahlbeteiligung von
fast 80 Prozent. Uns ist es wichtig, das dass Bürgervotum nun nicht übergangen
wird, sondern berücksichtigt werden muss. Insofern hat die Fraktion SPD/LINKE
einen Antrag zur Umsetzung des Bürgervotums vorgelegt.
Frau
Schreiber verwies darauf, dass es sich bei der innerörtlichen Bahnquerung um
eine Kreisstraße handeln würde. Sie verkannte, dass die Brandenburger Straße –
die ebenfalls betroffen ist, eine Gemeindestraße ist. Ihr neuer Vorschlag ist
nun, beide Varianten zu bauen.
Beide
Varianten zu verwirklichen, entspricht jedoch nicht dem Ziel der Befragung. Es
ging nicht um ein Sowohl-als-auch, sondern um ein Entweder-oder. Befürworter
der innerörtlichen Bahnquerung taten dies nicht nur wegen der kürzeren Wege,
sondern haben auch die Kosten im Auge gehabt. Auch die Bahn wird sich nur an
einer Überführung beteiligen. Der Antrag wurde schließlich mit unserer
Zustimmung in die Ausschüsse zu verweisen.
Haus "Fischerstraße" (Haus der Demokratie)
Die
CDU-Fraktion stellte den Antrag, eine Untersuchung über den Zustand des
Gebäudes in der Fischerstraße 26 für eine mögliche Nachnutzung in Auftrag zu
geben. U. a. soll geprüft werden, ob das Haus als Begegnungsstätte bzw. als
Haus der Vereine umgestaltet werden kann. Auch wir begrüßen es, wenn Vereinen
in Zossen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden könnten!
Ich habe in
diesem Zusammenhang nochmals daran erinnert, wie die Stadt in den Besitz des
Hauses gekommen ist und welche Vorgeschichte dahinter steckt. Bekanntermaßen
hatte die Bürgermeisterin vor über einem Jahr das Haus durch die Ausübung des
Vorkaufsrechts erworben - übrigens ohne Beschluss der SVV - zwar zu einem
niedrigen Kaufpreis aber bei seinerzeit geschätzten Sanierungskosten von etwa
300.000 €. Erinnert haben wir auch daran, dass seinerzeit der Landkreis das
Gebäude sanieren wollte - ohne Kosten für die Stadt - mit Eigenleistungen des
Vereins "Haus der Demokratie" e.V., Mitteln einer Stiftung und mit
Beschäftigungsmaßnahmen. Erste Maßnahmen zur Entkernung und Müllbeseitigungen
fanden bereits statt und wurden durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes
unterbrochen. Das Haus hätte längst ohne städtische Mittel saniert und in
Nutzung sein können. Geplant war, dass unter dem Dach des Hauses der Demokratie
verschiedene Initiativen und Vereine Platz finden (Fahrradwerkstatt,
Internetcafe, Proberäume etc.).
Ein
Beschlussantrag der CDU zur Nachnutzung als Begegnungsstätte bzw. als Haus der
Vereine ist eigentlich überflüssig. Die Stadt hat sich ja bereits mit der
Ausübung des Vorkaufsrechtes zu einer solchen Nutzung schon verpflichtet! Die
Bürgermeisterin hatte seinerzeit die Ausübung des Vorkaufsrechtes damit
begründet, das dass Gebäude in der Fischerstraße 26 als Haus für soziale und
gesellschaftliche Zwecke genutzt werden soll. Und da Sie in den Vertrag mit der
SWFG eingestiegen ist, hat sie sich dazu auch vertraglich verpflichtet. Ich habe
die Bürgermeisterin gefragt, was in der Zeit seit der Übernahme durch die Stadt
unternommen wurde, um im Haus in der Fischerstraße - wie seinerzeit angekündigt
- eine Begegnungsstätte bzw. ein Haus der Vereine einzurichten? Aus unserer
Sicht hätte die Verwaltung längst aktiv werden müssen! Die Antwort, dass sie
erst seit 14 Tagen den Schlüssel für das Haus habe, war nicht sehr überzeugend.
Schulbezirkssatzung
Das Thema
Schulbezirkssatzung hat in Zossen schon eine lange Geschichte. Bereits im Mai
2010 war die Schulbezirkssatzung Thema im Ausschuss SJBS. Im Juni 2010 hatte
die Vorsitzende des Ausschusses SJBS, Frau Michler, einen Beschlussantrag für
eine neue Schulbezirkssatzung eingebracht. Auf Grund der weiteren Diskussion
und nach Rücksprachen mit Schulleitern und staatlichem Schulamt, hat Frau
Michler am 24.11.2010 einen überarbeiteten Antrag zur Schulbezirkssatzung der
Stadt Zossen vorgelegt. Noch in der SVV im Januar 2011 erklärte Frau Schreiber,
dass die alte bestehende Schulbezirkssatzung gilt. Dennoch beschloss die SVV
die neue Schulbezirkssatzung im Januar 2011 mit großer Mehrheit. Vorausgegangen
war ein Kompromiss, nachdem Frau Schreiber angekündigt hatte, die vorgelegte
Variante zu beanstanden. Allerdings hatte Sie dann auch die Kompromissvariante
beanstandet.
Die
Verwirrung nahm zu, als die Bürgermeisterin in einem Elternbrief vom 03.02.2011
mitteilte, dass trotz der Beanstandung die Zuordnung der Schüler auf der neuen
Schulbezirkssatzung basiert, gleichzeitig aber auch die alte
Schulbezirkssatzung gilt. In der Einwohnerfragestunde der Junisitzung der SVV
erklärte die Bürgermeisterin auf die Frage, welche Auswirkungen es hat, dass
die Stadt Zossen keine Schulbezirkssatzung hat, dass Sie eine andere
Rechtsauffassung als die Kommunalaufsicht habe, und es eine gültige Satzung
gäbe.
Nunmehr hat
jedoch auch das Verwaltungsgericht erklärt, dass die alte Schulbezirkssatzung
ungültig ist. Auch das staatliche Schulamt hat erklärt, dass die alte
Schulbezirkssatzung ungültig ist. Erst jetzt folgte auch die Bürgermeisterin
unserer Auffassung und legte einen Entwurf für die neue Schulbezirkssatzung
vor. Das begrüßen wir natürlich, auch wenn es schon viel früher erforderlich
gewesen wäre.
Zu klären
ist jetzt noch die Frage, wer die Entscheidungen hinsichtlich der Aufnahme an
eine Grundschule trifft, wenn die Anmeldungen der Lernanfänger die
Aufnahmekapazität der gewählten Schule übersteigt (Schulträger oder Schulleitung).
Bebauungsplan "An der Stubenrauchstraße" (Kaufland)
Mehrheitlich
beschlossen wurde der Beitrittsbeschluss zum Bebauungsplan "An der
Stubenrauchstraße" (Kaufland) und zugleich Abweichungen von den
Festsetzungen zum B-Plan. Für Herrn Ralf Markwardt bestand hier das
Mitwirkungsverbot. Aus der Fraktion SPD/LINKE gab es Bedenken. Bei den
Abweichungen zum bisherigen Plan ging es um eine Vergrößerung der
Verkaufsfläche und um eine Erweiterung des Sortiments. Unsere Fraktion mahnte
an, dass die Verkaufsfläche nicht weiter zu Lasten der Geschäfte in der
Innenstadt erweitert werden soll. Vorgesehen ist jedoch nun die Erweiterung im
NonFood-Bereich beispielsweise mit den Sortimenten Schreibwaren,
Drogerieartikel etc. Aus unserer Sicht darf eine Vergrößerung der
Verkaufsfläche bzw. eine Erweiterung des Sortiments nicht die
Funktionsfähigkeit der Innenstadt weiter beeinträchtigen.
Rahmenvertrag EWZ
Der
Rahmenvertrag mit der EWZ vom 19.02.1997 wird für erledigt erklärt, sobald eine
abgestimmte Liste von Maßnahmen durch die EWZ abgearbeitet ist. Dass der
Rahmenvertrag mit der EWZ für erledigt erklärt wird begrüßen wir ausdrücklich.
Schließlich kam es im Laufe der letzten Jahre immer wieder zu Streitigkeiten
darüber, wer beispielsweise für die Unterhaltung der öffentlich gewidmeten
Straßen in der Waldstadt zuständig ist. Dieser Streit wurde letztlich auf dem
Rücken der Anwohner ausgetragen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird nun
die Stadt Zossen die Straßen übernehmen.
Allerdings
bemängelte ich dass genau diese Liste der Maßnahmen zu unpräzise ist. Viele der
Maßnahmen sind nicht konkret genug beschrieben. Wenn Maßnahmen nur
„wünschenswert“ sind, stellt sich die Frage, ob dies die EWZ erledigen muss
oder nicht. Zudem gibt es einige Straßen deren Übernahme noch immer fraglich
ist. Dennoch wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
Bebauungsplan "Wohnen am Zillebogen"
Der
Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen am
Zillebogen" wurden angenommen. Die Fraktion SPD/LINKE hatte in den
Beratungen der Ausschüsse erreicht, dass nun auch ein Spielplatz berücksichtigt
wird. In der Straße der Befreiung gab es bereits einen Spielplatz, der jedoch
zwischenzeitlich abgebaut wurde. Ein neuer Spielplatz soll nun im Zusammenhang
mit der Erneuerung der Sportanlagen an der Grundschule entstehen.
Bebauungsplan "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben" in Neuhof
Der
Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben"
in Neuhof wurde bestätigt. Die „Genesium - Touristik für Körper, Geist und
Seele GbR“ plant in Neuhof die Schaffung eines Erholungsparks für Körper Geist
und Seele. Es sollen ein Gesundheitshaus mit Behandlungsräumen, ein Gasthaus
mit 60 Sitzplätzen und 4 Apartmenthäuser mit je zwei Wohneinheiten entstehen.
In der Einwohnerfragestunde informierte Herr Herfurth, dass ein entsprechender
Förderantrag für das Projekt allerdings von der ILB abgelehnt wurde.
Bebauungsplanes "Am Bahnhof" in Wünsdorf
Beschlossen
wurde mehrheitlich die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am
Bahnhof" in Wünsdorf. Aus unserer Fraktion gab es jedoch einige
Enthaltungen, da aus den vorgelegten Planungen nicht entnommen werden konnte,
wie sich die Baugrenzen verschieben sollen. Zudem wird mit der Änderung der
Baugrenze eine Fläche beansprucht, die in den bisherigen Planungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern vorgesehen war.
Überplanmäßiger Auszahlungen im Bereich der Innenstadtsanierung
Die
Zulassung überplanmäßiger Auszahlungen im Bereich der Innenstadtsanierung war
hingegen unstrittig. Da mehr Fördermittel von Bund und Land ausgezahlt wurden,
musste der Eigenanteil der Stadt erhöht werden.
Außerplanmäßiger Auszahlungen für die Kredittilgung
Bei der
Zulassung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Kredittilgung ging es um
immerhin 452.700 €. Auch unsere Fraktion stimmte mehrheitlich der Vorlage zu.
Dennoch war es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Berücksichtigung der
Kredittilgung im Vermögenshaushalt im Rahmen der zum 1.1.2011 erfolgten
Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf Doppik vergessen wurde.
Spätestens bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes 2011 hätte das auffallen
müssen.
Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
Auch die Entscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl stand
auf der Tagesordnung. Da keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl am
11.September 2011 vorlagen, ist die Wahl gültig.