Informationen zur Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2011

13.11.2011

Innerörtliche Bahnquerung für Dabendorf - Bürgerwillen aus der Bürgerbefragung umsetzen
Im Mai 2011 haben die Bürgerinnen und Bürger aus Dabendorf im Rahmen einer freiwilligen Einwohnerbefragung darüber abgestimmt, wie die geplante Bahnquerung in ihrem Ort aussehen soll.

Der Befragung vorausgegangen waren mehrere Monate der Diskussion um die Gruppe der Abstimmungsberechtigten und die Form der Abstimmung. Zur Abstimmung wurden – auch daran sei erinnert – Stimmzettel verschickt, die entgegen der Beschlusslage durch die Bürgermeisterin zugunsten der Nordumfahrung verändert wurden.
 
Eine Mehrheit (52,12 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen) stimmte schließlich für die innerörtliche Bahnquerung, bei einer sensationellen Wahlbeteiligung von fast 80 Prozent. Uns ist es wichtig, das dass Bürgervotum nun nicht übergangen wird, sondern berücksichtigt werden muss. Insofern hat die Fraktion SPD/LINKE einen Antrag zur Umsetzung des Bürgervotums vorgelegt.
 
Frau Schreiber verwies darauf, dass es sich bei der innerörtlichen Bahnquerung um eine Kreisstraße handeln würde. Sie verkannte, dass die Brandenburger Straße – die ebenfalls betroffen ist, eine Gemeindestraße ist. Ihr neuer Vorschlag ist nun, beide Varianten zu bauen.
 
Beide Varianten zu verwirklichen, entspricht jedoch nicht dem Ziel der Befragung. Es ging nicht um ein Sowohl-als-auch, sondern um ein Entweder-oder. Befürworter der innerörtlichen Bahnquerung taten dies nicht nur wegen der kürzeren Wege, sondern haben auch die Kosten im Auge gehabt. Auch die Bahn wird sich nur an einer Überführung beteiligen. Der Antrag wurde schließlich mit unserer Zustimmung in die Ausschüsse zu verweisen.
 

Haus "Fischerstraße" (Haus der Demokratie)

Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, eine Untersuchung über den Zustand des Gebäudes in der Fischerstraße 26 für eine mögliche Nachnutzung in Auftrag zu geben. U. a. soll geprüft werden, ob das Haus als Begegnungsstätte bzw. als Haus der Vereine umgestaltet werden kann. Auch wir begrüßen es, wenn Vereinen in Zossen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden könnten!
 
Ich habe in diesem Zusammenhang nochmals daran erinnert, wie die Stadt in den Besitz des Hauses gekommen ist und welche Vorgeschichte dahinter steckt. Bekanntermaßen hatte die Bürgermeisterin vor über einem Jahr das Haus durch die Ausübung des Vorkaufsrechts erworben - übrigens ohne Beschluss der SVV - zwar zu einem niedrigen Kaufpreis aber bei seinerzeit geschätzten Sanierungskosten von etwa 300.000 €. Erinnert haben wir auch daran, dass seinerzeit der Landkreis das Gebäude sanieren wollte - ohne Kosten für die Stadt - mit Eigenleistungen des Vereins "Haus der Demokratie" e.V., Mitteln einer Stiftung und mit Beschäftigungsmaßnahmen. Erste Maßnahmen zur Entkernung und Müllbeseitigungen fanden bereits statt und wurden durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes unterbrochen. Das Haus hätte längst ohne städtische Mittel saniert und in Nutzung sein können. Geplant war, dass unter dem Dach des Hauses der Demokratie verschiedene Initiativen und Vereine Platz finden (Fahrradwerkstatt, Internetcafe, Proberäume etc.).
 
Ein Beschlussantrag der CDU zur Nachnutzung als Begegnungsstätte bzw. als Haus der Vereine ist eigentlich überflüssig. Die Stadt hat sich ja bereits mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes zu einer solchen Nutzung schon verpflichtet! Die Bürgermeisterin hatte seinerzeit die Ausübung des Vorkaufsrechtes damit begründet, das dass Gebäude in der Fischerstraße 26 als Haus für soziale und gesellschaftliche Zwecke genutzt werden soll. Und da Sie in den Vertrag mit der SWFG eingestiegen ist, hat sie sich dazu auch vertraglich verpflichtet. Ich habe die Bürgermeisterin gefragt, was in der Zeit seit der Übernahme durch die Stadt unternommen wurde, um im Haus in der Fischerstraße - wie seinerzeit angekündigt - eine Begegnungsstätte bzw. ein Haus der Vereine einzurichten? Aus unserer Sicht hätte die Verwaltung längst aktiv werden müssen! Die Antwort, dass sie erst seit 14 Tagen den Schlüssel für das Haus habe, war nicht sehr überzeugend.
 

Schulbezirkssatzung

Das Thema Schulbezirkssatzung hat in Zossen schon eine lange Geschichte. Bereits im Mai 2010 war die Schulbezirkssatzung Thema im Ausschuss SJBS. Im Juni 2010 hatte die Vorsitzende des Ausschusses SJBS, Frau Michler, einen Beschlussantrag für eine neue Schulbezirkssatzung eingebracht. Auf Grund der weiteren Diskussion und nach Rücksprachen mit Schulleitern und staatlichem Schulamt, hat Frau Michler am 24.11.2010 einen überarbeiteten Antrag zur Schulbezirkssatzung der Stadt Zossen vorgelegt. Noch in der SVV im Januar 2011 erklärte Frau Schreiber, dass die alte bestehende Schulbezirkssatzung gilt. Dennoch beschloss die SVV die neue Schulbezirkssatzung im Januar 2011 mit großer Mehrheit. Vorausgegangen war ein Kompromiss, nachdem Frau Schreiber angekündigt hatte, die vorgelegte Variante zu beanstanden. Allerdings hatte Sie dann auch die Kompromissvariante beanstandet.
 
Die Verwirrung nahm zu, als die Bürgermeisterin in einem Elternbrief vom 03.02.2011 mitteilte, dass trotz der Beanstandung die Zuordnung der Schüler auf der neuen Schulbezirkssatzung basiert, gleichzeitig aber auch die alte Schulbezirkssatzung gilt. In der Einwohnerfragestunde der Junisitzung der SVV erklärte die Bürgermeisterin auf die Frage, welche Auswirkungen es hat, dass die Stadt Zossen keine Schulbezirkssatzung hat, dass Sie eine andere Rechtsauffassung als die Kommunalaufsicht habe, und es eine gültige Satzung gäbe.
 
Nunmehr hat jedoch auch das Verwaltungsgericht erklärt, dass die alte Schulbezirkssatzung ungültig ist. Auch das staatliche Schulamt hat erklärt, dass die alte Schulbezirkssatzung ungültig ist. Erst jetzt folgte auch die Bürgermeisterin unserer Auffassung und legte einen Entwurf für die neue Schulbezirkssatzung vor. Das begrüßen wir natürlich, auch wenn es schon viel früher erforderlich gewesen wäre.
 
Zu klären ist jetzt noch die Frage, wer die Entscheidungen hinsichtlich der Aufnahme an eine Grundschule trifft, wenn die Anmeldungen der Lernanfänger die Aufnahmekapazität der gewählten Schule übersteigt (Schulträger oder Schulleitung).
 

Bebauungsplan "An der Stubenrauchstraße" (Kaufland)

Mehrheitlich beschlossen wurde der Beitrittsbeschluss zum Bebauungsplan "An der Stubenrauchstraße" (Kaufland) und zugleich Abweichungen von den Festsetzungen zum B-Plan. Für Herrn Ralf Markwardt bestand hier das Mitwirkungsverbot. Aus der Fraktion SPD/LINKE gab es Bedenken. Bei den Abweichungen zum bisherigen Plan ging es um eine Vergrößerung der Verkaufsfläche und um eine Erweiterung des Sortiments. Unsere Fraktion mahnte an, dass die Verkaufsfläche nicht weiter zu Lasten der Geschäfte in der Innenstadt erweitert werden soll. Vorgesehen ist jedoch nun die Erweiterung im NonFood-Bereich beispielsweise mit den Sortimenten Schreibwaren, Drogerieartikel etc. Aus unserer Sicht darf eine Vergrößerung der Verkaufsfläche bzw. eine Erweiterung des Sortiments nicht die Funktionsfähigkeit der Innenstadt weiter beeinträchtigen.
 

Rahmenvertrag EWZ

Der Rahmenvertrag mit der EWZ vom 19.02.1997 wird für erledigt erklärt, sobald eine abgestimmte Liste von Maßnahmen durch die EWZ abgearbeitet ist. Dass der Rahmenvertrag mit der EWZ für erledigt erklärt wird begrüßen wir ausdrücklich. Schließlich kam es im Laufe der letzten Jahre immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wer beispielsweise für die Unterhaltung der öffentlich gewidmeten Straßen in der Waldstadt zuständig ist. Dieser Streit wurde letztlich auf dem Rücken der Anwohner ausgetragen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird nun die Stadt Zossen die Straßen übernehmen.
Allerdings bemängelte ich dass genau diese Liste der Maßnahmen zu unpräzise ist. Viele der Maßnahmen sind nicht konkret genug beschrieben. Wenn Maßnahmen nur „wünschenswert“ sind, stellt sich die Frage, ob dies die EWZ erledigen muss oder nicht. Zudem gibt es einige Straßen deren Übernahme noch immer fraglich ist. Dennoch wurde der Beschlussantrag einstimmig angenommen.
 

Bebauungsplan "Wohnen am Zillebogen"

Der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen am Zillebogen" wurden angenommen. Die Fraktion SPD/LINKE hatte in den Beratungen der Ausschüsse erreicht, dass nun auch ein Spielplatz berücksichtigt wird. In der Straße der Befreiung gab es bereits einen Spielplatz, der jedoch zwischenzeitlich abgebaut wurde. Ein neuer Spielplatz soll nun im Zusammenhang mit der Erneuerung der Sportanlagen an der Grundschule entstehen.
 

Bebauungsplan "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben" in Neuhof

Der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan "Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben" in Neuhof wurde bestätigt. Die „Genesium - Touristik für Körper, Geist und Seele GbR“ plant in Neuhof die Schaffung eines Erholungsparks für Körper Geist und Seele. Es sollen ein Gesundheitshaus mit Behandlungsräumen, ein Gasthaus mit 60 Sitzplätzen und 4 Apartmenthäuser mit je zwei Wohneinheiten entstehen. In der Einwohnerfragestunde informierte Herr Herfurth, dass ein entsprechender Förderantrag für das Projekt allerdings von der ILB abgelehnt wurde.
 

Bebauungsplanes "Am Bahnhof" in Wünsdorf

Beschlossen wurde mehrheitlich die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Bahnhof" in Wünsdorf. Aus unserer Fraktion gab es jedoch einige Enthaltungen, da aus den vorgelegten Planungen nicht entnommen werden konnte, wie sich die Baugrenzen verschieben sollen. Zudem wird mit der Änderung der Baugrenze eine Fläche beansprucht, die in den bisherigen Planungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern vorgesehen war.
 

Überplanmäßiger Auszahlungen im Bereich der Innenstadtsanierung

Die Zulassung überplanmäßiger Auszahlungen im Bereich der Innenstadtsanierung war hingegen unstrittig. Da mehr Fördermittel von Bund und Land ausgezahlt wurden, musste der Eigenanteil der Stadt erhöht werden.
 

Außerplanmäßiger Auszahlungen für die Kredittilgung

Bei der Zulassung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Kredittilgung ging es um immerhin 452.700 €. Auch unsere Fraktion stimmte mehrheitlich der Vorlage zu. Dennoch war es für uns nicht nachvollziehbar, dass die Berücksichtigung der Kredittilgung im Vermögenshaushalt im Rahmen der zum 1.1.2011 erfolgten Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf Doppik vergessen wurde. Spätestens bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes 2011 hätte das auffallen müssen.
 

Gültigkeit der Bürgermeisterwahl

Auch die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl stand auf der Tagesordnung. Da keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl am 11.September 2011 vorlagen, ist die Wahl gültig.
 

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