Investoren sollen sich in Zossen künftig an Infrastrukturkosten beteiligen

29.03.2021

Die Stadt Zossen soll künftig Folgekosten, die der Stadt durch Investitionsprojekte entstehen vertraglich bei den Investoren/Vorhabenträgern geltend machen. Das sieht ein Antrag der Fraktion DIE LINKE/SPD vor. Dabei geht es um die Übernahme von Kosten, die der Stadt für städtebauliche Maßnahmen entstehen. Erfasst werden damit Kosten für städtebauliche Planungen, andere städtebauliche Maßnahmen, Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen (z. B. Schulen und Kindergärten, Sportanlagen, Friedhöfe, Straßen, Radwege usw.), sowie die Bereitstellung der dafür benötigten Grundstücke.

Diesen Kosten und Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie an sich von den Kommunen aus ihren allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssten.

Laut BauGB § 11 „Städtebauliche Verträge“ besteht die Möglichkeit, die Folgekosten, die einer Stadt entstehen, per Vertrag mit den Investoren/Vorhabenträgern zu regeln. Diese Folgekosten müssen angemessen und in kausalen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und rechnerisch belegbar und nachvollziehbar sein.

Abgesehen von Erschließungsverträgen wurde die Möglichkeit, Folgekostenverträge mit den Investoren abzuschließen, bisher in der Stadt Zossen nicht praktiziert. Durch die Kann-Bestimmung im Gesetz ist es Gemeinden offengehalten je nach ihrer finanziellen Ausstattung diese Verträge zu gestalten. Sollte auf eine Regelung zu Folgekosten verzichtet werden, müssen die Aufwendungen zu 100 % aus dem Haushalt der Stadt Zossen beglichen werden.

Bei der Neuschaffung von Kita-Plätzen würde ein Verzicht aus diese Folgekosten-Erhebung direkte Auswirkung auf die Höhe der Elternbeiträge haben, da gemeindliche Kosten mit in die Platzkostenkalkulation einfließen.

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