Keine 3. Start- und Landebahn am BER in Berlin-Schönefeld

05.03.2014

Die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow hat am 27. Februar 2014 eine Resolution gegen eine 3. Start- und Landebahn in Berlin-Schönefeld beschlossen. Die Resolution kann hier herunter geladen werden.

Die Gemeindevertretungen positioniert sich damit gegen die Planung einer 3. Start- und Landebahn in Berlin-Schönefeld am BER und gegen die Ausweitung der BER-Flugbewegungskapazität über das beantragte und genehmigte Maß von 360.000 jährlich hinaus.

Gleichzeitig hat die Gemeinde andere Gemeinden aufgerufen, dass Petitionsrecht nach § 16 Brandenburger Kommunalverfassung zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auf das Gutachten des Flughafenplaners Faulenbach da Costa vom März 2012 verwiesen. Darin heißt es, dass 10 bis 12 Jahre vor dem Eintritt des kapazitären Bedarfs einer 3. SUL die entsprechenden Planungen eingeleitet werden müssen.

Vor dem Hintergrund seiner BER-Flugbewegungswachstumsprognose rechnet er für die zweite Hälfte der 2020er Jahre mit dem Eintritt dieses Kapazitätsengpasses im bestehenden Zwei-Bahn-System des Flughafens BER. Das bedeutet, dass die Flughafengesellschaft womöglich schon in 2015 oder 2016 den entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Planung bei der Planfeststellungsbehörde (MIL Brandenburg) einreicht, um die Planung zeitgerecht abschließen, die Baugenehmigung beantragen und in die Bauphase eintreten zu können.

In Deutschland haben wir derzeit zwei internationale Luftdrehkreuze, den Flughafen Rhein-Main (3 SULen, 473.000 Flugbewegungen in 2013) und den Flughafen München (2 SULen, 382.000 Flugbewegungen in 2013). Herr Mehdorn möchte diese beiden Konkurrenten „attackieren“, wie er den Bürgermeistern der BER-Umlandgemeinden im Juni 2013 mitteilte.
Doch der Standort Berlin-Schönefeld ist für die Entwicklung eines internationalen Luftdrehkreuzes mit einem hohen Anteil an besonders lauten, vierstrahligen Langstreckenfliegern vollkommen ungeeignet.

Der Kampf gegen die 3. SUL und gegen die Ausweitung der BER-Flugbewegungskapazität über das beantragte und genehmigte Maß von jährlich 360.000 hinaus ist gleichbedeutend mit dem Kampf gegen die langfristige Etablierung eines internationalen Luftdrehkreuzes in Berlin-Schönefeld und für den Erhalt eines Rests von gesunder Lebensqualität in unserer Region.

Durch den Bau einer 3. Start- und Landebahn 1.050 Meter südlich der jetzigen Südbahn könnte die jährliche Flugbewegungskapazität des BER auf bis zu 800.000 hochgefahren werden. In der Folge stiege die Zahl der von unzumutbarem, gesundheitsschädlichem Fluglärm des BER betroffenen Flughafenanwohner nochmals deutlich an. Bereits bei den beantragten und genehmigten 360.000 Flugbewegungen pro Jahr sind 40.000 Flughafenanwohner über das Zumutbare hinaus von Fluglärm betroffen, wie das Bundesverwaltungsgericht im März 2006 feststellte.

Im unabhängig parallel betriebenen Drei-Bahn-System müsste aufgrund der Vorgaben des internationalen Luftverkehrsrechts von der Nordbahn nach Norden und der Südbahn nach Süden gestartet werden. Die mittlere SUL (= heutige Südbahn) würde vorwiegend für Landungen genutzt, die Starts gingen fast ausschließlich über die beiden äußeren SULen.

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