Keine Lärmbelästigung durch den Schießplatz Wünsdorf!
19.08.2011
Aus meiner Sicht darf eine solche Schießanlage an diesem Standort nicht betrieben werden, weil den Einwohnern von Wünsdorf, Neuhof, Funkenmühle, Lindenbrück und Zesch derartige Lärmbeeinträchtigungen nicht zugemutet werden können. Insbesondere das Jagdparcoursschießen (Tontauben-schießen) kann an diesem Standort daher nicht ausgeübt werden!
Um die drohenden Auswirkungen auf die Einwohner noch abzuwenden, muss die Stadt Zossen die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zurücknehmen und das Urteil, das dem Waldbesitzer Recht gab und die Einstufung des Weges als öffentliche Staße aufhob, akzeptieren.
Wenn die Zuwegung zur Schießanlage keine „öffentliche Straße“ mehr ist, kann die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Gericht noch gekippt werden.
Mit mir als Bürgermesiter wird es keine Lärmbelästigung geben! Ich werde das Urteil des Verwaltungsgerichtes akzeptieren!
Am Samstag, den 20.08.2011 um 08:00 Uhr werde ich vor Ort sein, um gemeinsam mit Ihnen gegen die Lärmbelästigung zu protestieren!