Kontroverse Diskussion zur Denkmalpflege auf Burg Storkow

20.11.2016

Land und Kommunen als Denkmaleigentümer werden ihrer Verantwortung nicht gerecht

Am 19. November trafen sich auf Burg Storkow geschichtsinteressierte Bürger, Bürgerinitiativen und Fördervereine mit Vertretern von Denkmalbehörden, um sich über ihre Erfahrungen im Umgang mit Denkmalen auszutauschen. Eingeladen zu diesem öffentlichen Diskussionsforum hatte der Verein Kulturgüter in Brandenburg e.V.

Deren Vorstandsmitglied Hildegard Vera Kaethner warf in ihrem Einführungsvortrag die Frage auf, ob das Land Brandenburg seiner Verantwortung gegenüber dem historischen Erbe gerecht wird. An zahlreichen Einzelbeispielen wurde deutlich, wie viel wertvolle Denkmalsubstanz in den vergangenen Jahren verloren ging. Aber es wurde auch deutlich, wie viel gebautes Kulturerbe in den letzten Jahren – gerade auch durch bürgerschaftliches Engagement - gerettet werden konnte. Denkmallob und Denkmaltadel wurden erstmals verliehen. Das Lob ging an den Bürgermeister der Stadt Baruth/Mark, Peter Ilk, der als Vertreter der öffentlichen Hand in jahrelanger Kleinarbeit viel Geld für die Sanierung eines maroden Schlossteils aufgebracht und sich für die Unterstützung von Fördervereinen verdient gemacht hat.

Der Sargnagel als Denkmaltadel ging an den nicht anwesenden Martin Gorholt, ehemaliger Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg und bis vor kurzem zuständig für die Denkmalpflege. In ihrer Antilaudatio prangerte Hildegard Vera Kaethner mangelndes Verantwortungsbewusstsein für die Belange des Denkmalschutzes an. Eileen Sydow von der Bürgerinitiative Gutshaus Heinersdorf zeigte den mühsamen Weg einer kleinen Bürgerinitiative zum Erhalt eines ehemaligen Gutshaus auf und die bürokratischen Hürden, die bei der Beantragung von Fördermittel nahezu unüberwindlich sind. Dr. Marc Lampe aus Dallgow-Döberitz verdeutlichte mit seinem Vortrag über den Abriss des Offizierskasinos in Dallgow-Döberitz zum einen die Ohnmacht bürgerschaftlich Engagierter und zum anderen die Unfähigkeit der öffentlichen Hand ein in ihren Eigentum befindliches, intaktes Denkmal zu erhalten.

Das Problem des gleichgültigen Umgangs der öffentlichen Hand mit ihren eigenen Denkmalen wurde auch in dem Vortrag von Dr. Rita Mohr de Pérez, Sachgebietsleiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde Teltow-Fläming, über die zahlreichen und historisch hochbedeutsamen Militärdenkmale des Landkreises deutlich. Besonders die international bekannte Heeresversuchsstelle Kummersdorf verfällt seit Jahrzehnten.

Der ausgewiesene Denkmalrechtsspezialist aus Bayern, Dr. Dieter J. Martin wies deutlich auf die Pflichten der öffentlichen Eigentümer hin. Beim Erhalt von Denkmalen geht es bei öffentlichen Eigentümern nicht um Zumutbarkeit, sondern um Verhältnismäßigkeit. Dafür ist die Messlatte hoch. Die Grenzen wurden vom Bundesverfassungsericht formuliert. Darüber hinaus stelle er das in Bayern unter dem Dach des Bayerischen Landesverein für Heimatpflege betriebene Denkmalnetz vor. Dies ist auch als Plattform für ehrenamtliche Denkmalpfleger eingerichtet worden.

Zum Schluss stellte Hildegard Vera Kaethner die Frage, wie Denkmal- und Naturschutz noch stärkeres Gewicht erlangen können und bürgerschaftliches Engagement Gehör zu finden vermag. Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg machte deutlich, dass man sich Verbündete suchen muss. Denkmal-,Umwelt- und Naturschutz eint das gemeinsame Ziel, dem Allgemeinwohl zu dienen.

Rita Mohr de Pérez betonte die Wichtigkeit, bürgerschaftliches Engagement nicht allein zu lassen und den Graben zwischen Bürgern und der „Obrigkeit“ zu überbrücken. Unterstützung durch gute Beratung – eine gesetzliche Behördenpflicht – ist aber nur dann möglich, wenn auch genug Personal vorhanden ist. Den Vereinen muss auch in finanzieller Hinsicht eine Perspektive durch einen zuverlässigen Denkmalfonds gegeben werden. Die aufopfernde ehrenamtliche Arbeit im Denkmalschutz muss von der Politik dringend wahrgenommen werden. Im Unterschied zum Naturschutz gibt es weder ein Bundesdenkmalschutzgesetz noch das Verbandsklagerecht. Angesichts des starken Aufkommens von Vereinsarbeit im Denkmalschutz wäre es wohl an der Zeit, endlich auch im Denkmalschutz das Recht auf Verbandsklage einzuführen.

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