Kreis kündigt öffentlich rechtlichen Vertrag zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen
14.05.2012
Kreis zieht die Notbremse
Der
Kreitag Teltow-Fläming hat am Montag, den 14. 05. 2012, die
Beschlussvorlage zur außerordentlichen Kündigung des öffentlich
rechtlichen Vertrages zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen
bestätigt.
Bereits
vor zwei Jahren, am 15. Februar 2010, sah sich der Kreistag schon
einmal gezwungen den öffentlich rechtlichen Vertrag zur
Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen zu kündigen.
Ursache
für diese außergewöhnliche Maßnahme ist, dass die Arbeit der
Stadt Zossen wieder nicht gemäß der Richtlinie erfolgt. Dabei geht
es um die Bezuschussung bei der Versorgung des Kindes mit
Mittagessen, um die Regelung zur Urlaubsmeldung bzw. Vertretung, um
das uneingeschränkte Zutrittsrecht in die Kindertagespflegestellen,
um den vorgesehenen Widerruf der Vergabe eines Betreuungsplatzes und
um Kündigungsregelungen etc., bis hin, dass den Tagespflegepersonen
keine Vergütung ausgezahlt wurde. Letztlich sollten damals wie heute
die Tagesmütter mit der Stadt Zossen Verträge unterzeichnen, die
rechtswidrige Inhalte enthielten. Vertragsunterzeichnung
zu den Bedingungen der Zossener Bürgermeisterin oder kein Geld für
erbrachte Leistungen, so lautete damals wie heute die Drohung.
Die
Bürgermeisterin der Stadt Zossen erklärte wiederholt, sie bleibe
bei Ihrer Auffassung, dass die Stadt Zossen neben der Prüfungsaufgabe
des Landkreises eigene Prüfungen vornehmen müsse. Damit verbunden
sei das Zutrittsrecht für die Stadt Zossen, um die Qualität der
Arbeit der Tagesmütter und die Sicherung des Kindeswohls in den
Tagespflegestellen zu überprüfen und sicherzustellen. Abgesehen
davon, dass weder die Qualitätssicherung noch die Sicherung des
Kindeswohls als Aufgabe an die Stadt Zossen übertragen wurden, waren
dem Landkreis und den Stadtverordneten von Zossen keinerlei Kriterien der Stadt Zossen bekannt, nach
denen diese Überprüfungen stattfinden sollen.
Qualitätsprüfungen
und etwaige Beauflagungen der Tagespflegestellen obliegen dem
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt,
in seiner Eigenschaft als erlaubniserteilende und evtl.
erlaubnisversagende Behörde in Bezug auf die Betriebserlaubnis.
Eine
doppelte Prüfung mit möglicherweise unterschiedlichen Ergebnissen
trägt auch nicht zur Rechtssicherheit bei. Dies insbesondere auch
deshalb, weil die Stadt Zossen die Unterzeichnung von
Betreuungsverträgen von ihren eigenen Überprüfungen abhängig
machen will.
Das
Zutrittsrecht, welches sich die Stadt Zossen in den
Betreuungsverträgen sichern will, ist rechtlich eindeutig geregelt
und liegt beim zuständigen Personal des Jugendamtes. Die
Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ist ebenfalls Aufgabe des
Jugendamtes, hier des Sozialpädagogischen Dienstes – und nicht der
Stadt Zossen.
Der
Stadt Zossen sind mehrere Angebote zur Regelung der unterschiedlichen
Auffassungen gemacht worden:
- Es ist
der Stadt angeboten worden, das Zutrittsrecht gemeinsam
wahrzunehmen.
- Es ist
der Stadt angeboten worden, einvernehmlich den öffentlich
rechtlichen Vertrag dahingehend zu ändern, dass die
Betreuungsverträge durch den Landkreis unterzeichnet werden und die
Stadt Zossen damit aus der von ihr behaupteten Verantwortung
entlassen ist.
Auf
diese Vorschläge ist die Stadt Zossen nicht
eingegangen. Zur weiteren Rechtssicherheit für die Tagesmütter,
sowie für die Sicherstellung der weiteren Belegung der
Tagespflegestellen und der damit verbundenen Bezahlung ist dieser
Beschluss zur außerordentlichen Kündigung des öffentlich
rechtlichen Vertrages zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen
notwendig geworden.
Kreistagsmitglied
Dr. Rainer Reinecke, zugleich Stadtverordneter in Zossen, machte in
der Kreistagssitzung deutlich, „dass die angeblich einheitlichen
und hohen Qualitätsstandards für die Kindertagespflege in Zossen,
seit der Amtszeit der Bürgermeisterin nie Gegenstand einer Beratung
im zuständigen Ausschuss für Soziales, Bildung, Jugend und Sport
noch in der Stadtverordnetenversammlung waren“. Aus seiner
Mitarbeit an den Qualitätsstandards zur Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit im Landkreis weiß er, welche umfangreichen
Beratungen im Jugendhilfeausschuss, mit den Trägern und mit den
Betroffenen stattfinden, bevor so ein Beschluss in den Kreistag
eingebracht wird. „Derartige Beratungen haben in Zossen nie
stattgefunden“, so Dr. Reinecke.
Nach
Aussagen einiger Tagesmütter der Stadt Zossen hat es eine
Vermittlung von Kindern in Tagespflege durch die Stadt Zossen bislang
noch in keinem einzigen Fall gegeben. Vielmehr habe die Stadt versucht, Eltern von ihrem Wunsch zur
Betreuung in Tagespflege abzuhalten und sie in Krippen „umzuleiten“.
Die
Bürgermeisterin hatte vor der Kreistagssitzung noch versucht mit
einem Rundschreiben an die Kreistagsabgeordneten die Kündigung
abzuwenden - zum Glück vergeblich.
Nun wird - anders als in anderen Kommunen - der Landkreis Vertragspartner der Tagesmütter.
Nun wird - anders als in anderen Kommunen - der Landkreis Vertragspartner der Tagesmütter.