Kreis kündigt öffentlich rechtlichen Vertrag zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen

14.05.2012

Kreis zieht die Notbremse

Der Kreitag Teltow-Fläming hat am Montag, den 14. 05. 2012, die Beschlussvorlage zur außerordentlichen Kündigung des öffentlich rechtlichen Vertrages zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen bestätigt.
 
Bereits vor zwei Jahren, am 15. Februar 2010, sah sich der Kreistag schon einmal gezwungen den öffentlich rechtlichen Vertrag zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen zu kündigen.
 
Ursache für diese außergewöhnliche Maßnahme ist, dass die Arbeit der Stadt Zossen wieder nicht gemäß der Richtlinie erfolgt. Dabei geht es um die Bezuschussung bei der Versorgung des Kindes mit Mittagessen, um die Regelung zur Urlaubsmeldung bzw. Vertretung, um das uneingeschränkte Zutrittsrecht in die Kindertagespflegestellen, um den vorgesehenen Widerruf der Vergabe eines Betreuungsplatzes und um Kündigungsregelungen etc., bis hin, dass den Tagespflegepersonen keine Vergütung ausgezahlt wurde. Letztlich sollten damals wie heute die Tagesmütter mit der Stadt Zossen Verträge unterzeichnen, die rechtswidrige Inhalte enthielten. Vertragsunterzeichnung zu den Bedingungen der Zossener Bürgermeisterin oder kein Geld für erbrachte Leistungen, so lautete damals wie heute die Drohung.

Die Bürgermeisterin der Stadt Zossen erklärte wiederholt, sie bleibe bei Ihrer Auffassung, dass die Stadt Zossen neben der Prüfungsaufgabe des Landkreises eigene Prüfungen vornehmen müsse. Damit verbunden sei das Zutrittsrecht für die Stadt Zossen, um die Qualität der Arbeit der Tagesmütter und die Sicherung des Kindeswohls in den Tagespflegestellen zu überprüfen und sicherzustellen. Abgesehen davon, dass weder die Qualitätssicherung noch die Sicherung des Kindeswohls als Aufgabe an die Stadt Zossen übertragen wurden, waren dem Landkreis und den Stadtverordneten von Zossen keinerlei Kriterien der Stadt Zossen bekannt, nach denen diese Überprüfungen stattfinden sollen.
 
Qualitätsprüfungen und etwaige Beauflagungen der Tagespflegestellen obliegen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Jugendamt, in seiner Eigenschaft als erlaubniserteilende und evtl. erlaubnisversagende Behörde in Bezug auf die Betriebserlaubnis.
 
Eine doppelte Prüfung mit möglicherweise unterschiedlichen Ergebnissen trägt auch nicht zur Rechtssicherheit bei. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Stadt Zossen die Unterzeichnung von Betreuungsverträgen von ihren eigenen Überprüfungen abhängig machen will.
 
Das Zutrittsrecht, welches sich die Stadt Zossen in den Betreuungsverträgen sichern will, ist rechtlich eindeutig geregelt und liegt beim zuständigen Personal des Jugendamtes. Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung ist ebenfalls Aufgabe des Jugendamtes, hier des Sozialpädagogischen Dienstes – und nicht der Stadt Zossen.
 
Der Stadt Zossen sind mehrere Angebote zur Regelung der unterschiedlichen Auffassungen gemacht worden:
- Es ist der Stadt angeboten worden, das Zutrittsrecht gemeinsam wahrzunehmen.
- Es ist der Stadt angeboten worden, einvernehmlich den öffentlich rechtlichen Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Betreuungsverträge durch den Landkreis unterzeichnet werden und die Stadt Zossen damit aus der von ihr behaupteten Verantwortung entlassen ist.
 
Auf diese Vorschläge ist die Stadt Zossen nicht eingegangen. Zur weiteren Rechtssicherheit für die Tagesmütter, sowie für die Sicherstellung der weiteren Belegung der Tagespflegestellen und der damit verbundenen Bezahlung ist dieser Beschluss zur außerordentlichen Kündigung des öffentlich rechtlichen Vertrages zur Kindertagesbetreuung mit der Stadt Zossen notwendig geworden.
 
Kreistagsmitglied Dr. Rainer Reinecke, zugleich Stadtverordneter in Zossen, machte in der Kreistagssitzung deutlich, „dass die angeblich einheitlichen und hohen Qualitätsstandards für die Kindertagespflege in Zossen, seit der Amtszeit der Bürgermeisterin nie Gegenstand einer Beratung im zuständigen Ausschuss für Soziales, Bildung, Jugend und Sport noch in der Stadtverordnetenversammlung waren“. Aus seiner Mitarbeit an den Qualitätsstandards zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis weiß er, welche umfangreichen Beratungen im Jugendhilfeausschuss, mit den Trägern und mit den Betroffenen stattfinden, bevor so ein Beschluss in den Kreistag eingebracht wird. „Derartige Beratungen haben in Zossen nie stattgefunden“, so Dr. Reinecke.
 
Nach Aussagen einiger Tagesmütter der Stadt Zossen hat es eine Vermittlung von Kindern in Tagespflege durch die Stadt Zossen bislang noch in keinem einzigen Fall gegeben. Vielmehr habe die Stadt versucht, Eltern von ihrem Wunsch zur Betreuung in Tagespflege abzuhalten und sie in Krippen „umzuleiten“.
 
Die Bürgermeisterin hatte vor der Kreistagssitzung noch versucht mit einem Rundschreiben an die Kreistagsabgeordneten die Kündigung abzuwenden - zum Glück vergeblich. 

Nun wird - anders als in anderen Kommunen - der Landkreis Vertragspartner der Tagesmütter.

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