Lärmschutzwald in Luckenwalde ausgewiesen

21.06.2019

In Luckenwalde wurde durch die zuständige Forstbehörde der Wald zwischen Lehmhufenweg / Grünaer Weg und der B101n jetzt als Lärmschutzwald erfasst. Die Änderung wird mit der Fortschreibung der Waldfunktionen zum Stichtag 01.01.2020 im Geoportal eingestellt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir hervor.

Unser Alltag wird immer lauter, beinahe den ganzen Tag sind wir von Lärmquellen umgeben. Der Schutz vor Lärm gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Wichtig ist jetzt, dass der Wald an der B101 auch seine Lärmschutzfunktion erfüllt und die Bewirtschaftung des Waldes danach ausgerichtet wird.

Die Waldfunktionenkartierung enthält für jede Waldfunktion Empfehlungen zur funktionsgerechten Behandlung des Waldes. Allerdings stellen diese nur eine Orientierung für den Waldbesitzer dar. Im Landeswald sind die Empfehlungen hingegen Grundlage für das waldbauliche Handeln. Für den Lärmschutzwald wird eine dauerwaldartige Bewirtschaftung empfohlen. Ziel ist, einen vielschichtigen stammzahlreichen Laub-Nadel-Mischwald mit einem möglichst breiten geschlossenen Waldmantel zu entwickeln. Bei der Neuanlage von Wald ist eine Mindestbreite von 100 m einzuplanen, um perspektivisch eine Lärmminderung zu erreichen.

Aus der Antwort der Landesregierung geht zudem hervor, dass alle 5 Jahre bundesweite Straßenverkehrszählungen durch das Bundesverkehrsministerium durchgeführt werden. Der Straßenverkehrslärm wird jedoch nicht gemessen, sondern berechnet.

Hier der Link zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de

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