Landgericht in Potsdam eingeschaltet

21.02.2014

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Zossen eingelegt. Nun soll der Fall vom Landgericht Potsdam überprüft werden. Das Amtsgericht Zossen hatte am 21. Januar 2014 entschieden, kein Hauptverfahren gegen Zossens Bürgermeisterin, Michaela Schreiber (Plan B), zu eröffnen. Der Bürgermeisterin von Zossen wird von der Staatsanwaltschaft Neuruppin eine Straftat hinsichtlich verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen vorgeworfen. Es geht um das im September 2013 eingestellte Verfahren wegen des Tatverdachts der Korruption und Untreue.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllt das Verlesen von Teilen der Ermittlungsakte gegenüber Stadtverordneten den Straftatbestand nach § 353d StGB. Frau Schreiber wird vorgeworfen, sie habe am 7. November 2012 gegen 22.30 Uhr nach Beendigung des nichtöffentlichen Teils der Stadtverordnetenversammlung den anwesenden Stadtverordneten über etwa 45 Minuten verschiedene Passagen aus der Akte eines gegen sie anhängigen Ermittlungsverfahrens vorgelesen. Dieses Verfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Nach § 353d StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer (…) die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Damit soll eine vorzeitige öffentliche Diskussion des Verfahrensgegenstandes und eine damit einhergehende Beeinflussung der Verfahrensbeteiligten verhindert werden.
Das Amtsgericht Zossen sah den Fall anders und hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens mit o. g. Beschluss abgelehnt (vgl. Beitrag vom 07.02.2014 - Amtsgericht Zossen lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Zossens Bürgermeisterin ab).

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