Landgericht verurteilt Zossens Bürgermeisterin

02.03.2017

Das Landgericht Potsdam verurteilte Michaela Schreiber am vergangenen Dienstag zu 30 Tagessätzen je 150 EURO. Bei dem Fall ging es darum, dass Schreiber im November 2012 aus einer Ermittlungsakte und aus Protokollen mit Zeugenaussagen wörtlich zitiert hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde gegen Schreiber in einem Korruptionsverfahren ermittelt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllt das Verlesen von Teilen der Ermittlungsakte gegenüber Stadtverordneten den Straftatbestand nach § 353d StGB. Wer aus einer Anklageschrift oder anderen amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, den Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor die Sachverhalte in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist, macht sich strafbar. Es geht konkret darum, dass mit dem Verlesen der Ermittlungsakte das laufende Ermittlungsverfahren hätte beeinflusst werden können.

In dem Korruptionsverfahren wurde ihr u. a. vorgeworfen die Bebauungspläne „Pferdekoppel“ und „Stubenrauchstraße“ auf den Weg gebracht zu haben, um Mitglieder von Plan B zu begünstigen. Zudem soll sie beim Kauf von Dienstwagen ein bestimmtes Autohaus bevorzugt haben. Daraufhin wurden ihre Wohnung sowie ihr Dienstzimmer im Rathaus durchsucht. Das Verfahren wurde mangels Beweisen zwischenzeitlich eingestellt.

Beim Amtsgericht wurde die Bürgermeisterin 2014 in dieser Angelegen heit noch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und auch vor dem Landgericht wurde die Bürgermeisterin 2015 zunächst freigesprochen. Erneut ging die Staatsanwaltschaft in Berufung und das Oberlandgericht kassierte das Urteil des Landgerichtes und verwies den Fall erneut an das Landgericht (an eine andere Kammer). Nun wurde am 28.02.2017 die Bürgermeisterin verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bürgermeisterin kann Berufung einlegen. Dann müsste erneut das Oberlandgericht entscheiden.

Spannend wird die Frage, wer die Kosten des Verfahrens trägt und wer letztlich für das Strafmaß aufkommen wird.

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