Nachgefragt: Anfragen und Antworten zur SVV

17.11.2013

Zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 23. Oktober 2013 hatte ich Anfragen an die Stadtverordnetenvorsteherin gerichtet.

Die Anfragen und die Antworten finden Sie hier:

Kosten des Disziplinarverfahrens vor dem OVG gegen Michaela Schreiber
Die Zossener Rundschau hat am 28.02.2013 darüber berichtet, dass Michaela Schreiber (PlanB) in einem Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt wurde (http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Strafe-fuer-Zossens-Buergermeisterin).
Meine Anfrage, ob die 5.000 Euro schon an die Stadtkasse gezahlt wurden, und wer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlt, wurde als „nicht-öffentlich“ eingestuft.

Landschaftsplan:
Die Offenlage des Landschaftsplanes für die Stadt Zossen wurde im Amtsblatt 29.07.2013 bekannt gemacht.
Gibt es einen Beschluss der SVV zur Offenlage des Landschaftsplanes?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Nein, da auch kein Beschluss zum Landschaftsplan erforderlich ist. Mit meinen deutlichen Worten, mit dem Landschaftsplan wird festgestellt, wo in der Stadt besonders geschützte Gänseblümchen wachsen, dies entzieht sich aber der politischen Beschlussfassung und kann nicht durch Mehrheitsbeschluss angewiesen werden.

Meine Anmerkung:
Der Landschaftsplan umfasst die Schutzgüter, Tiere und Pflanzen; Boden, Wasser, Klima; Landschaft und Erholung. Neben dem Bestand werden auch gemeindliche Ziele formuliert, beispielsweise auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen. Zudem werden auch Entwicklungsziele für die Naherholung formuliert. Daher wird in sehr vielen Gemeinden auch der Landschaftsplan in den Ortsbeiräten, den Fachausschüssen und in der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung diskutiert und beschlossen. In Zossen lagen den Stadtverordneten nicht einmal die eingegangenen Stellungnahmen vor und es gab auch keine Diskussion zum Landschaftsplan.

Schnelles Internet:
Ende Mai 2013 teilte Herr Grunow mit, dass die Ausschreibungsunterlagen für weitere Bereiche inZossen, die mit schnellem Internet versorgt werden sollen, seit einiger Zeit fertig sind und zur
Unterschrift vorliegen. Sind die Ausschreibungen inzwischen beendet?
Welches Ergebnisse brachten sie?
Wann werden welche Ortsteile mit schnellen Internet versorgt?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Nicht Herr Grunow, sondern ich teilte im Bericht mit, dass die OT Zossen und Schöneiche mit schnellem Internet versorgt werden sollen und dafür dieses Jahr die Ausschreibung läuft. Die Submission hat stattgefunden, die Prüfung läuft noch. Es könnte im nächsten Jaht mit dem Bau begonnen werden.

Meine Anmerkung:
Im Haushaltsplan waren für 2013 die Mittel für den weiteren Ausbau des schnellen Internets in den Ortsteilen eingeplant. Nun werden leider 2013 keine weiteren Ausbauarbeiten erfolgen.

Stadtpark:
Wann wird die Brunnenanlage im Stadtpark saniert?
Wann wird die gefällte Weide im Stadtpark ersetzt?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Der Brunnen im Stadtpark wird nicht saniert, da völlig unwirtschaftlich und unsinnig; die Stadtverordneten sind bereits informiert, dass ein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes schon vor einem Jahr gestellt wurde.Gegen die Ersatzpflanzungen an derselben Stelle wehrt sich die Stadt mit rechtlichen Mitteln.

Meine Anmerkung:
Für den denkmalgeschützten Stadtpark liegt seit 2010 ein Entwicklungskonzept vor. Erarbeitet wurde die Konzeption von Dr.- Ing. Caroline Rolka (seit 2011 Gastprofessorin für Gartendenkmalpflege an der TU Dresden; zuvor wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Berlin). Der Ortsbeirat Wünsdorf hat sogar angeboten, die Ersatzpflanzung der Trauerweide zu übernehmen.

Seniorenbeirat:
Die Zuschüsse für Senioren in Höhe von 7.000 € werden durch den Seniorenbeirat vergeben (vgl. Stadtblatt vom 24. April 2013). Konkret soll der Seniorenbeirat auf seiner Sitzung am 28.08.2013 über die Verwendung der Mittel beraten und entschieden haben.
Welche Kriterien hat der Seniorenbeirat hinsichtlich der Vergabe der Mittel?
Wann wurden die Kriterien aufgestellt und wer hat die Kriterien beschlossen?
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, kann die Hauptsatzung der Gemeinde vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen anderer Gruppen der Gemeinde Beiräte oder Beauftragte wählt oder benennt (z. B. einen Seniorenbeirat). Den Beiräten ist dann Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Entscheidungsbefugnisse stehen ihnen allerdings nicht zu. Die Hauptsatzung der Stadt Zossensieht die Bildung eines Seniorenbeirates nicht vor.
Besteht vor diesem Hintergund ein Seniorenbeirat?
Auf welcher kommunalrechtlichen Grundlage wurde der Seniorenbeirat gegründet?
Wer sind die Vertreter im Seniorenbeirat?
Wie erfolgen Wahlen zum Seniorenbeirat?
Ist es kommunalrechtlich zulässig, dass der Seniorenbeirat die Entscheidung zur Verwendung der Mittel für Senioren trifft?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden, war in der kürze der Zeit und der hohen Anzahl der Fragen einfach nicht zu bewältigen – ich zeige hiermit Arbeitsüberlastung an. Schließlich war zeitglich auch noch ein wenig Arbeit mit der Erstellung der Unterlagen für die Gesamtschule verbunden. Wird zur nächsten Sitzung nachgeholt.

Meine Anmerkung:
Gemäß der Geschäftsordnung können Stradtverordnete keine neuen Anfragen in der Sitzung stellen. Mit der neuen Geschäftsordnung müssen die Stadtverordneten Anfragen spätestens fünf Werktage vor der Sitzung beim Vorsitzenden schriftlich einreichen. Damit sollte gewährleistet werden, dass Anfragen von der Verwaltung auch beantwortet werden können. Die hier aufgeführten Anfragen wurden rechtzeitig eingereicht.

Gesamtschule Dabendorf:
Bis zum Neubau der Gesamtschule in Dabendorf vergeht noch einige Zeit. Wie wird gewährleistet,
dass in der derzeitigen Gesamtschule notwendige Instandhaltungs- bzw. Malerarbeiten
stattfinden?
Welche Planungen gibt es für welche Teilbereiche mit welcher zeitlichen Abfolge?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

Fraktionsseite Stadtblatt:
Im Anschluss an die SVV am 04. September 2013 hatten sich die Fraktionen auf das Thema für das Stadtblatt geeinigt. Am Rande der Sitzung des Kreistages am 9. September 2013 (Wahl unserer Landrätin) hatte ich mich mit dem Pressesprecher der Stadt Zossen, Herrn Jürs, u.a. auch über den Fraktionsbeitrag für das Stadtblatt unterhalten. Herr Jürs hatte daran erinnert, dass am 09.09. Redaktionsschluss sei. Rechtzeitig hatte unsere Fraktion dann den Beitrag für das Stadtbadt dem Pressesprecher zugesandt. Die Zusendung des Beitrages hat Herr Jürs freundlicherweise auch umgehend bestätigt.
Warum wurde der Beitrag nicht veröffentlicht?
Wird der Beitrag im kommenden Stadtblatt veröffentlicht?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Der Redaktionsbeirat hat die Regeln zur Fraktionsseite festgelegt. Danach gilt der Redaktionsschluss bis 08. des Monats und die Einreichung des Beitrags als Worddokument, und zwar an meine email. Dass der Beitrag an meine email zu schicken ist und ausdrücklich nicht an Herrn Jürs (Anmerkung: Er ist Pressesprecher der Stadt Zossen) oder irgendeinen anderen Mitarbeiter im Haus hat den Grund, dass für mein mail-Postfach die Sicherheit besteht, dass es auch bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit gelesen wird, von meinem Sekretariat, eine solche Vertretungsfunktion gibt es nicht für Herrn Jürs, ich darf aus Datenschutzgründen und Arbeitsrecht auch nicht einfach auf ein mail-Postfach von Mitarbeitern zugreifen. Das er nicht Empfänger sein soll, sondern Sie Herr Preuß Ihre mails an mich schicken sollen, teilt er ihnen seit vielen Monaten, eher Jahren immer wieder zu jedem von Ihnenfalsch übersandten Beitrag mit. Gleichwohl, Sie ignorieren dies konsequent. Nun irgendwann einmal musste der Fall eintreten, dass Herr Jürs zum Redaktionsschluss bis zur Fertigstellung des Stadtblattes durchgehend krank wird und Ihre mail nicht weiterleiten kann. Dies war bei der September-Ausgabe der Fall. Ich hatte keinen Beitrag von Ihnen und hatte auch, da die ganze Arbeit an mir kleben blieb, andere Sorgen bei der Erstellung des Stadtblattes, als noch mal bei Ihnen nachzufragen, ob Sie vielleicht doch einen Beitrag haben. So kam es, dass Ihr falsch zugeordneter Beitrag nicht veröffentlicht wurde. Diese wird auch nicht in der Oktoberausgabe nachgeholt. Sollten Sie Ihren Platz auf der fraktion sseite in der Novemberausgabe dafür nutzen wollen, teilen Sie mir das bitte mit.

Meine Anmerkung:
Sämtlicher E-Mail-Verkehr zur Fraktionsseite läuft über den Preseesprecher der Stadt, Herrn Jürs. Er koordiniert jeweils die Abstimmung zum nächsten Thema und erinnert an den Redaktionsschluss. Beim Redaktionsschluss für die Oktoberausgabe 2013 war Herr Jürs auch nicht krank. Er hatte den rechtzeitigen Eingang des Beitrages unserer Fraktion auch umgehend bestätigt. Es gibt keine verankerten Regeln des Redaktionsbeirates zur Fraktionsseite.

Altes Feuerwehrgebäude Schöneiche:
Das alte Feuerwehrgebäude wird weiterhin genutzt.
Wie ist der Zustand des Gebäudes?
Besteht eine Gefahr für die Nutzer?
Welche Anträge liegen der Verwaltung zum alten Feuerwehrgebäude vor?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

Rahmenvertrag mit der EWZ:
In der SVV 9.11.2011 wurde der Rahmenvertrag mit der EWZ vom 19.02.1997 für erledigt erklärt, sobald eine abgestimmte Liste von Maßnahmen (Straßensanierung) durch die EWZ abgearbeitet ist. Noch immer sind zahlreiche Straßen jedoch nicht saniert.
Wie ist der Stand der Abarbeitung der
vereinbarten Liste?
Wann wird die Liste abgearbeitet sein?
Wie erfolgt die Übernahme der Straßen durch die Stadt?
Welche Straßen wurden bereits übernommen?
Wer ist derzeit Straßenbaulastträger der Martin-Luther-Straße und der Schwerinallee?
Ist mit der EWZ derzeit geklärt, wer für die Unterhaltung der öffentlich gewidmeten Straßen in der Waldstadt zuständig ist?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

Meine Anmerkung:
Per E-Mail teilte mir die Bürgermeisterin mit, dass sie auch das Thema Rahmenvertrag EWZ nichtöffentlich behandeln wird. Ich teilte ihr daraufhin mit, dass ich mich bei der Nachfrage zum Rahmenvertrag mit der EWZ auf die Beschlussvorlage 076/11 (Tagesordnungspunkt 9.11) der SVV vom 09.11.2011 beziehe. Der Tagesordnungspunkt war öffentlich. Auch die Beschlussvorlage mit der Anlage waren öffentlich. Meine Anfrage bezieht sich auf genau diese Beschlussvorlage und deren Abarbeitung. Über die Antwort werde ich, sofern sie öffentlich ist und vorliegt, berichten.

Syrische Flüchtlinge
In Syrien gibt es eine humanitäre Katastrophe. Die Bundesregierung hat daher die Aufnahme von 5000 Flüchtlingen aus Syrien zugesagt. Sie werden entsprechend der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens auf die Regionen verteilt. Auch Zossen sollte sich bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen.
Welche Vorbereitungen hat die Stadt Zossen diesbezüglich getroffen?
Welche Position nimmt die Stadtverwaltung bei diesbezüglichen Gesprächen mit anderen Behörden ein?
Ist die ZWG bei der Bereitstellung von Wohnungen einbezogen?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Konnte aus Zeitgründen nicht beantwortet werden.

Ausschuss KTL:
Wann werden die fehlenden bestätigten Protokolle des Ausschusses Kultur, Tourismus und
Landesgartenschau an die Stadtverordneten verteilt und im Internet veröffentlicht?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Alle durch den Sitzungsdienst erstellten Protokolle werden sofort nach Feststellung, dass keine Einwendungen vorliegen, an alle Stadtverordneten verteilt und im Internet veröffentlicht. Nach unserer Prüfung fehlen keine.

Meine Anmerkung:
Es wurden diverse Niederschriften des Ausschusses KTL nicht verteilt und nicht veröffentlicht, obwohl sie vom Ausschuss bestätigt worden sind. Die Niederschriften wurden nicht vom Sitzungsdienst gefertigt, sondern vom Ausschussvorsitzenden. Die Verwaltung hatte seinerzeit den Ausschuss blockiert.

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