Nachgefragt: Anfragen und Antworten zur SVV am 29.01.2014

01.02.2014

Zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 23. Oktober 2013 hatte ich Anfragen an die Stadtverordnetenvorsteherin gerichtet. Die Bürgermeisterin konnte aus Zeitgründen nicht alle Fragen zur Sitzung am 23. 10. 2013 beantworten, obwohl sie rechtzeitig eingereicht wurden.Die noch ausstehenden Fragen wollte die Bürgermeisterin zur SVV am 11.12.2013 beantworten. Allerdings hatte die Bürgermeisterin dann alle Antworten als „nicht öffentlich“ gestempelt. Nach meinem Protest wurde nun nochmals geklärt, welche Antworten jetzt „öffentlich“ sind.

Die Anfragen und die Antworten die nun als „öffentlich“ gekennzeichnet wurden, finden Sie hier:

Kosten des Disziplinarverfahrens vor dem OVG gegen Michaela Schreiber
Die Zossener Rundschau hat am 28.02.2013 darüber berichtet, dass Michaela Schreiber (PlanB) in einem Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu einer Geldbuße von 5.000 Euro verurteilt wurde (http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Strafe-fuer-Zossens-Buergermeisterin).

Die Antwort auf meine Anfrage, ob die 5.000 Euro schon an die Stadtkasse gezahlt wurden, und wer die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlt, wurde als „nicht-öffentlich“ eingestuft.

Seniorenbeirat:
Die Zuschüsse für Senioren in Höhe von 7.000,00 € werden durch den Seniorenbeirat vergeben (vgl. Stadtblatt vom 24. April 2013). Konkret soll der Seniorenbeirat auf seiner Sitzung am 28.08.2013 über die Verwendung der Mittel beraten und entschieden haben.
Welche Kriterien hat der Seniorenbeirat hinsichtlich der Vergabe der Mittel?
Wann wurden die Kriterien aufgestellt und wer hat die Kriterien beschlossen?
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, kann die Hauptsatzung der
Gemeinde vorsehen, dass die Gemeindevertretung zur Vertretung der Interessen anderer
Gruppen der Gemeinde Beiräte oder Beauftragte wählt oder benennt (z. B. einen Seniorenbeirat).
Den Beiräten ist dann Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen. Entscheidungsbefugnisse stehen ihnen allerdings nicht zu. Die Hauptsatzung der Stadt Zossen sieht die Bildung eines Seniorenbeirates nicht vor.
Besteht vor diesem Hintergrund ein Seniorenbeirat?
Auf welcher kommunalrechtlichen Grundlage wurde der Seniorenbeirat gegründet?
Wer sind die Vertreter im Seniorenbeirat?
Wie erfolgen Wahlen zum Seniorenbeirat?
Ist es kommunalrechtlich zulässig, dass der Seniorenbeirat die Entscheidung zur Verwendung der Mittel für Senioren trifft?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013:
Die Kriterien zur Vergabe der Mittel durch den Seniorenbeirat hat dieser in Abstimmung mit der Bürgermeisterin selbst festgelegt: Vergabe an ehrenamtlich in der Seniorenarbeit tätige Organisationen, innerhalb der Stadt Zossen. Der Seniorenbeirat wurde schon zu Zeiten der alten Stadt Zossen gegründet und nach der Gebietsreform nur um die Ortsteile erweitert. Es ist kommunalrechtlich überhaupt kein Problem, dass der Seniorenbeirat über die Verwendung der Mittel entscheidet, da die Auszahlung nach Rechtmäßigkeitsprüfung durch mich freigegeben und angewiesen wird. Wie auch bei den Ortsbeiräten.

Meine Anmerkung:
Leider sind damit die wesentlichen Fragen nicht beantwortet worden. Entscheidungsbefugnisse stehen dem Seniorenbeirat derzeit nicht zu. Somit ist auch eine Entscheidung zur Verwendung der Mittel für Senioren kommunalrechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon, sieht die Hauptsatzung der Stadt Zossen die Bildung eines Seniorenbeirates nicht vor. Der Hauptsatzungsentwurf, den seinerzeit die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hatte, sah hingegen die Bildung eines Seniorenbeirates vor. Es ist aus meiner Sicht dringend geboten, für die Vergabe von Mitteln für die Seniorenarbeit eine rechtskonforme Lösung zu finden. Die Bildung eines Seniorenbeirates sollte in der Hauptsatzung verankert werden.

Gesamtschule Dabendorf:
Bis zum Neubau der Gesamtschule in Dabendorf vergeht noch einige Zeit.
Wie wird gewährleistet, dass in der derzeitigen Gesamtschule notwendige Instandhaltungs- bzw. Malerarbeiten stattfinden?
Welche Planungen gibt es für welche Teilbereiche mit welcher zeitlichen Abfolge?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013:
Es werden alle notwendigen Reparaturen durchgeführt, die für einen Schulbetrieb erforderlich sind.

Meine Anmerkung:
Im Chemieraum funktioniert seit einiger Zeit die Gasanlage nicht. Das Treppenhaus, die Flure und einige Klassenräumen sind in einem schlechten Zustand. Der Zustand der Toiletten lässt ebenfalls zu wünschen übrig.

Altes Feuerwehrgebäude Schöneiche:
Das alte Feuerwehrgebäude wird weiterhin genutzt.
Wie ist der Zustand des Gebäudes?
Besteht eine Gefahr für die Nutzer?
Welche Anträge liegen der Verwaltung zum alten Feuerwehrgebäude vor?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 21.12.2013:
Die Informationen liegen bereits allen Stadtverordneten vor. Sortieren Sie Herr Preuß, Ihre Unterlagen, dann wird nicht die Arbeitszeit der Verwaltung verschwendet, um Antworten aufzuschreiben, die Sie schon haben: Wird nicht genutzt, Sachverständigengutachten zu Bauzustand haben Sie seit Jahren, vor der Beschlussfassung über den Neubau.

Meine Anmerkung:
Ursache für den Neubau der Feuerwehr war der seinerzeit attestierte marode Zustand des alten Feuerwehrgebäudes. Seinerzeit wurde eine Sperrung des Gebäudes angedroht und ein Abriss des Gebäudes war vorgesehen. Auf der Internetseite von Plan-B war gar von einer „lebensgefährlichen Bruchbude“ die Rede. Nun steht das Gebäude noch und wird genutzt. Von einer Sperrung oder von einem Abriss ist keine Rede mehr. Möglicherweise hätte eine intensivere ergebnisoffene Diskussion zum Thema Feuerwehrgebäude eine bessere Lösung für den Ortsteil Schöneiche erbringen können. Die Zustandsbeschreibung, die damals als Grundlage für den Neubaubeschluss den Stadtverordneten vorgelegt wurde, war offensichtlich nicht objektiv.

Rahmenvertrag mit der EWZ:
In der SVV 9.11.2011 wurde der Rahmenvertrag mit der EWZ vom 19.02.1997 wird für
erledigt erklärt, sobald eine abgestimmte Liste von Maßnahmen durch die EWZ abgearbeitet ist. Noch immer sind zahlreiche Straßen nicht saniert. Wie ist der Stand der Abarbeitung der
vereinbarten Liste?
Wann wird die Liste abgearbeitet sein?
Wie erfolgt die Übernahme der Straßen durch die Stadt?
Welche Straßen wurden bereits übernommen?
Wer ist derzeit Straßenbaulastträger der Martin-Luther-Straße und der Schwerinallee?
Ist mit der EWZ derzeit geklärt, wer für die Unterhaltung der öffentlich gewidmeten Straßen in
der Waldstadt zuständig ist?

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 23.10.2013:
Die Abarbeitung der Straßenliste erfolgt noch, sonst hätte ich schon Vollzug gemeldet. Übernahme durch die Stadt Zossen erfolgt wie vereinbart, erst nach Fertigstellung, wird hoffentlich in 2014 der Fall sein. Mit der EWZ ist alles in der Vereinbarung schriftlich fixiert worden. Es sind aber noch Straßen in Privateigentum, darüber wurde in der SVV schon vor Jahren unterrichtet, damit hat die EWZ nichts zu tun.

Meine Anmerkung:
Es bleibt dabei, dass sich auch seit der Vertragsunterzeichnung 2011, die Situation der betroffenen Straßen nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Weitere Infos unter: „Mangelnde Instandhaltung der Gemeindestraßen wird zum Problem“

Syrische Flüchtlinge
In Syrien gibt es eine humanitäre Katastrophe. Die Bundesregierung hat daher die Aufnahme von 5000 Flüchtlingen aus Syrien zugesagt. Sie werden entsprechend der Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens auf die Regionen verteilt.
Auch Zossen sollte sich bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen.
Welche Vorbereitungen hat die Stadt Zossen diesbezüglich getroffen?
Welche Position nimmt die Stadtverwaltung bei diesbezüglichen Gesprächen mit anderen Behörden ein?
Ist die ZWG bei der Bereitstellung von Wohnungen einbezogen?

Die Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013 wurde als „nicht öffentlich“ gekennzeichnet.

Meine Anmerkung: Die BI Zossen zeigt Gesicht hat zwischenzeitlich geholfen. Es wurde Geld gesammelt, um einer afghanischen Familie zu helfen, die mittlerweile in Zossen wohnt. Syrischen Flüchtlingsfamilien, die noch in Luckenwalde untergebracht sind, bald aber nach Zossen kommen, konnten wir bereits drei Kinderwagen zur Verfügung stellen.

BI Zossen zeigt Gesicht
Am Dienstag, den 15. Oktober 2013, wurde im Kulturradio des rbb ein Beitrag gesendet, in dem die Bürgermeisterin der Stadt Zossen wörtlich gesagt hat:
Es sind mit zu viele alte Stasi-Genossen die mit ihrer Vergangenheit nicht aufgeräumt haben und auch nicht dazu stehen sondern das alte System zurück haben wollen in dieser BI aktiv. Die Stasigenossen haben gelernt wie man ein demokratisches System unterhöhlt und unterwandert und mit eigenen Mitteln ausnutzt, Vereine gründen, BIs gründen und die Demokratie zersetzen. Und das was ich dort sehe in der BI ist genau das was sie früher auf der Stasischule gelernt haben.“
Wie kommt die Bürgermeisterin dazu, bürgerschaftliches Engagement in der Stadt Zossen derart zu verunglimpfen?
Wie kann die Bürgermeisterin diese Behauptungen belegen?

Die Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 11.12.2013 wurde als „nicht öffentlich“ gekennzeichnet.

Grundschule Zossen, Öffentliche Grün- und Parkanlagen
An der Grundschule Zossen wurde, bedingt durch den Bau des Rad- und Gehweges die Hecke vor der Schule abgeholzt. Zudem wurde fasst ein Totalschnitt bei den Bäumen vorgenommen. Auch in anderen Bereichen des städtischen Raumes wird massiv ab- und ausgeholzt. Auch auf den Friedhöfen wird das Unterholz entfernt, obwohl die Notwendigkeit hierfür nicht zu erkennen ist.
Hierzu lagen mehrere Anfragen vor.

Antwort der Bürgermeisterin, Michaela Schreiber, vom 29.01.2014
Abgeholzt wird nur, wenn eine Baumfällgenehmigung vorliegt oder keine erforderlich ist und wir aus Verkehrssicherungsgründen fällen müssen. Aber auch in dem Fall nur bei entsprechender Entscheidung des dafür qualifizierten Mitarbeiters. Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sind bei den Baumaßnahmen in den Kosten für die Baumaßnahmen enthalten. Für Straßenbäume sind die Kosten der Ersatzpflanzungen in jedem Jahr im Bereich Grünflächenpflege enthalten. Wir pflanzen nach, wozu wir laut Bescheid verpflichtet sind, um Kosten zu minimieren, werden aber immer mehrere Pflanzungen in einer Ausschreibung zusammengefasst.

Zurück