Ohne Gesamtkonzept für Wünsdorf - Bebauungsplan "Ahornring" beschlossen
21.12.2013
In
der Stadtverordnetenversammlung am 11.Dezember 2013 wurde
mehrheitlich der B-Plan „Ahornring“ beschlossen. Ich habe gegen
das Bauvorhaben gestimmt.
Hier finden Sie m eine Begründung:
Bei
dem Areal, auf dem der B-Plan Ahornring realisiert werden soll,
handelt es um eine ehemals vom Militär genutzte Fläche. Die
militärische Geschichte des Areals begann nach 1910. Die ersten
Gebäude, in der Umgebung des B-Plangebietes, entstanden ab 1911
(Lazarett und Offizier-Speiseanstalt). Wenig später entstand 1914 –
1916 das Haus der Offiziere/Militärturnanstalt. Die
Panzertruppenschule entstand 1937. Zudem gibt es noch die im
Offiziershäuser der Infanterie-Schießschule, die sich malerisch
einfügen. Letztere sind nur 20 m von der geplanten Bebauung
entfernt.
Das
Areal, ist Einzigartig und die genannten Objekte stehen zu Recht
unter Denkmalschutz. Dafür ist die historische Bedeutung nicht
einmal allein ausschlaggebend. Die städteplanerische Grundidee der
Bebauung, die Bauqualität und die Einbettung in den Wald sind hier
ebenfalls maßgeblich.
Es
handelt sich damit um ein Gebiet von außergewöhnlicher
städteplanerischer Bedeutung. Dem muss sich die Stadt stellen, um
dieser Bedeutung gerecht zu werden. Ein Instrument dafür ist die
Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die baulichen und
sonstigen Nutzungen der Grundstücke so vorzubereiten und zu leiten,
dass eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
gewährleistet wird. Die Nutzung der Grundstücke ist so zu ordnen,
dass die öffentlichen und privaten Belange nicht kollidieren. Das
ist mit der vorliegenden Planung nicht geschehen. Es wird nicht
gewährleistet, dass sich die Bebauung harmonisch in die vorhandene
Bebauung einfügt.
Bei der Planung hätte beachtet werden müssen:
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (der Wald muss weiterhin für das Gebiet charakterbestimmend bleiben),
-
Bei der städtebaulichen Gestalt ist eine Bezugnahme auf die vorhandene Bebauung in der Umgebung notwendig. In diesem sensiblen Gebiet, muss die Art und das Maß der baulichen Nutzung stärker auf die städteplanerische Situation der Umgebung angepasst werden (Traufhöhe; Dachform, Farben, Grundstücksgrößen, Anordnung der Grundstücke). Hierzu trifft der B-Plan keine Festlegungen.
Nun ist zu befürchten, dass ein städtebauliches „Durcheinander“ unterschiedlichster Gebäude- und Freiflächengestaltungen entsteht, mit der Folge, dass das Baugebiet als Ansammlung einzelner Wohnhäuser, aber nicht als zusammenhängendes hochwertiges Gesamtes im Einklang mit der vorhandenen Bebauung erscheint. Möglich ist mit dem nun beschlossenen B-Plan ein Durcheinander von Steildächern, Pultdächern, Mansarddächern und Flachdächern sowie von verschiedensten Dachfarben und Gebäudehöhen – ganz im Gegensatz zur Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Die ehemaligen Offiziershäuser der Infanterie-Schießschule fügen sich malerisch in das Gesamtareal ein.
Nun soll ein sollstädtebauliches „Durcheinander“ folgen und der restliche Wald gerodet werden.