Ohne Gesamtkonzept für Wünsdorf - Bebauungsplan "Ahornring" beschlossen

21.12.2013

In der Stadtverordnetenversammlung am 11.Dezember 2013 wurde mehrheitlich der B-Plan „Ahornring“ beschlossen. Ich habe gegen das Bauvorhaben gestimmt.

Hier finden Sie m eine Begründung:
Bei dem Areal, auf dem der B-Plan Ahornring realisiert werden soll, handelt es um eine ehemals vom Militär genutzte Fläche. Die militärische Geschichte des Areals begann nach 1910. Die ersten Gebäude, in der Umgebung des B-Plangebietes, entstanden ab 1911 (Lazarett und Offizier-Speiseanstalt). Wenig später entstand 1914 – 1916 das Haus der Offiziere/Militärturnanstalt. Die Panzertruppenschule entstand 1937. Zudem gibt es noch die im Offiziershäuser der Infanterie-Schießschule, die sich malerisch einfügen. Letztere sind nur 20 m von der geplanten Bebauung entfernt.

Das Areal, ist Einzigartig und die genannten Objekte stehen zu Recht unter Denkmalschutz. Dafür ist die historische Bedeutung nicht einmal allein ausschlaggebend. Die städteplanerische Grundidee der Bebauung, die Bauqualität und die Einbettung in den Wald sind hier ebenfalls maßgeblich.
Es handelt sich damit um ein Gebiet von außergewöhnlicher städteplanerischer Bedeutung. Dem muss sich die Stadt stellen, um dieser Bedeutung gerecht zu werden. Ein Instrument dafür ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke so vorzubereiten und zu leiten, dass eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet wird. Die Nutzung der Grundstücke ist so zu ordnen, dass die öffentlichen und privaten Belange nicht kollidieren. Das ist mit der vorliegenden Planung nicht geschehen. Es wird nicht gewährleistet, dass sich die Bebauung harmonisch in die vorhandene Bebauung einfügt.

Bei der Planung hätte beachtet werden müssen:
  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (der Wald muss weiterhin für das Gebiet charakterbestimmend bleiben),

  • Bei der städtebaulichen Gestalt ist eine Bezugnahme auf die vorhandene Bebauung in der Umgebung notwendig. In diesem sensiblen Gebiet, muss die Art und das Maß der baulichen Nutzung stärker auf die städteplanerische Situation der Umgebung angepasst werden (Traufhöhe; Dachform, Farben, Grundstücksgrößen, Anordnung der Grundstücke). Hierzu trifft der B-Plan keine Festlegungen.

Nun ist zu befürchten, dass ein städtebauliches „Durcheinander“ unterschiedlichster Gebäude- und Freiflächengestaltungen entsteht, mit der Folge, dass das Baugebiet als Ansammlung einzelner Wohnhäuser, aber nicht als zusammenhängendes hochwertiges Gesamtes im Einklang mit der vorhandenen Bebauung erscheint. Möglich ist mit dem nun beschlossenen B-Plan ein Durcheinander von Steildächern, Pultdächern, Mansarddächern und Flachdächern sowie von verschiedensten Dachfarben und Gebäudehöhen – ganz im Gegensatz zur Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft.

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Die ehemaligen Offiziershäuser der Infanterie-Schießschule fügen sich malerisch in das Gesamtareal ein.
Nun soll ein sollstädtebauliches „Durcheinander“ folgen und der restliche Wald gerodet werden.

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