Planungsleistungen für Zossener Jobcenter und ehemaliges Postgebäude wurden ohne Ausschreibung vergeben

05.02.2015

Die Planungsleistungen für den Neubau des Jobcenters und für die Sanierung des ehemaligen Postgebäudes in Zossen wurden durch die Bürgermeisterin von Zossen Michaela Schreiber (Plan B) ohne Ausschreibungen vergeben. Das ergaben die mir vorgelegten Unterlagen bei einer entsprechenden Akteneinsicht Ende Januar.

Der Neubau des Jobcenters, die Sanierung des ehemaligen Postgebäudes und der Umbau des Innenhofs kosten insgesamt 6,5 Millionen Euro (Brutto). Daraus ergeben sich Planungsleistungen, deren Kostenhöhe im mittleren sechsstelligen Bereich liegen.

Nach Angaben der Architektenkammer muss die Planung von Projekten ab einem Architektenhonorar von 207.000 Euro sogar europaweit ausgeschrieben werden.

Zudem hat M. Schreiber den Architektenvertrag sowie die Änderungen zum Architektenvertrag „im Alleingang“ vergeben. Die Verträge sind nur von ihr unterschrieben worden. Den Unterlagen sei nicht zu entnehmen, dass beispielsweise der Bauamtsleiter oder der stellv. Bürgermeister daran beteiligt waren. Die alleinige Unterschrift eines Bürgermeisters widerspricht dem so genannten „Vier-Augen-Prinzip“, dass die Kommunalverfassung Brandenburgs vorsieht.

Auch der Geschäftsbesorgungsvertrag von 2013 mit der Zossener Wohnungsgesellschaft wurde von Seiten der Stadt ausschließlich von Bürgermeisterin M. Schreiber unterzeichnet und widerspricht ebenfalls dem „Vier-Augen-Prinzip“.

Zum Hintergrund:
Das Jobcenter hatte Anfang 2011 einen Mietvertrag für ein neues Jobcenter ausgeschrieben. An dieser Ausschreibung hatte die Stadt Zossen mit dem Gelände der alten Post und des ehemaligen Fernmeldeamtes teilgenommen. Die beiden Gebäude sollten für das Jobcenter umgebaut werden. In der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2011 ging es schließlich um eine Entscheidung zur Realisierung des Mietvertrages mit dem Jobcenter (http://www.zossen.de/uploads/media/SVV_09.06.2011.pdf).
Die eigentliche Beschlussvorlage, die fristverletzend erst wenige Tage vor der Sitzung den Stadtverordneten zugestellt wurde, sah dem Umbau der alten Post und des ehemaligen Fernmeldeamtes vor. Hierfür sollte die ZWG unter Verzicht einer Ausschreibung die Geschäftsbesorgung für die Durchführung der Baumaßnahmen übernehmen. Mit den Planungen sollte der Architekten Jürgen Beuchert beauftragt werden, da dieser bereits bei der Ausschreibung des Jobcenters mit dem Aufmaß des ehemaligen Postareals und Fernmeldeamtes eingebunden war.

An der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2011 nahmen auch der Geschäftsführer der ZWG und der Architekt Jürgen Beuchert teil. Letzterer legte während der Sitzung überraschend Entwurfspläne für den Neubau des Jobcenter vor.

Die Bürgermeisterin formulierte während der Sitzung die Beschlussvorlage so um, dass der Neubau des Jobcenters realisiert werden sollte. Nicht geändert wurde in der Beschlussvorlage der Punkt, dass der Architekt Jürgen Beuchert mit den Planungen beauftragt werden sollte. Diese Vorlage erhielt eine Mehrheit in der SVV.  Der Beschluss hätte jedoch durch die Bürgermeisterin beanstandet werden müssen, da die Vergabe der Architektenleistung für den Neubau des Jobcenters ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Die Bürgermeisterin informierte die Stadtverordneten nicht, dass für die Architektenleistung keine Ausschreibung stattgefunden hatte bzw. stattfinden soll. Zudem hätte ein solcher Beschluss nicht gefasst werden dürfen, da er fristverletzend und in der so gravierend geänderten Form nicht auf der Tagesordnung stand.

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