Jagdparcoursschießen auf der Schießanlage Wünsdorf - eine Zumutung für die Bürger

04.08.2011

Anfang Juni dieses Jahres (am Himmelfahrtswochenende) fanden die Landesmeisterschaften im Jagdparcoursschießen von Berlin und Brandenburg auf einer Schießanlage in Wünsdorf statt. Die Folge war eine permanente Lärmbelästigung von 9 Uhr morgens bis nach 22 Uhr für die Einwohner von Wünsdorf und Lindenbrück, die fast vier Tage anhielt.

Nun wird schon die nächste Veranstaltung geplant: Die Deutschen Meisterschaften im Jagdparcoursschießen, die vom 19. bis 21. August in Wünsdorf stattfinden sollen.

Bei den Bürgern regt sich zu Recht Widerstand gegen die damit verbundene Lärmbelästigung. Dem steht die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesumweltamtes vom 29.09.2006 für den Eigentümer und Vorhabensträger entgegen, die es dem Betreiber gestattet, bis zu 39.500 Schuss täglich von Mo - So verschießen zu lassen. Das wäre bei 28 g pro Patrone insgesamt eine Tonne Blei täglich.

Gegen diese Genehmigung wurde seitens des angrenzenden Waldbesitzers Klage eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde. 2009 wurde allerdings die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung durch das Landesumweltamt beschieden. Die Genehmigung konnte nur erteilt werden, weil die Stadt Zossen mit Blick auf die erwünschte Genehmigung dem Landesumweltamt mitteilte, dass die Zuwegung zur Schießanlage eine "öffentliche Straße" sei. Diese „Straße“ befindet sich im Wald auf dem Gelände des angrenzenden Waldbesitzers. Der Waldbesitzer klagte auch gegen die Einstufung des Weges als „öffentliche Straße“. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom März dieses Jahres bekam der Waldbesitzer Recht - die Bürgermeisterin unterlag. Die Stadt ging in Berufung, um doch noch die Schießanlage in Wünsdorf zu ermöglichen. Von diesen Vorgängen wurden die Stadtverordneten und die Bürger von Zossen leider nicht informiert. Die Kosten für die gerichtlichen Auseinandersetzungen werden u. a. auch aus dem Steueraufkommen der Einwohner von Wünsdorf,  Neuhof, Funkenmühle, Lindenbrück und Zesch erbracht. Die Genehmigung für die Landesmeisterschaften und für die noch im August geplanten Deutschen Meisterschaften wurde bzw. wird wohl durch die Waffenbehörde (Polizei Luckenwalde) für erteilt. Die Immissionssschutzrechtliche Genehmigung greift noch nicht, da der Investor noch keine Investitionen getätigt hat und damit die Anlage noch nicht abgenommen wurde.

Aus meiner Sicht kann eine solche Schießanlage an diesem Standort nicht errichtet und betrieben werden, weil den Einwohner der OT Wünsdorf und Lindenbrück derartige Lärmbeeinträchtigungen nicht zugemutet werden können. Das Jagdparcoursschießen (Tontaubenschießen) kann an diesem Standort daher nicht ausgeübt werden.

Um die drohenden Auswirkungen auf die Einwohner von Wünsdorf, Neuhof, Funkenmühle, Lindenbrück und Zesch noch abzuwenden, muss die Stadt Zossen  das Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam akzeptieren und die Berufung dagegen zurückziehen. Wenn die Zuwegung zur Schießanlage keine „öffentliche Straße“ mehr ist, kann die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Gericht noch gekippt werden.

Leider hat sich die Bürgermeisterin auf die Seite der Investoren gestellt und nicht auf die Seite der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner. Schon 2008 hat sie in einem MAZ-Beitrag das Projekt mit folgenden Worten befürwortet: „Es würde der Stadt einen zusätzlichen Aufschwung, Arbeitsplätze, Veranstaltungen und Zulauf bringen. Gaststätten und Pensionen würden davon profitieren“.

Den MAZ-Beitrag von 2008 finden Sie hier:

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