Schwarzer-Peter-Spiel beim Bauvorhaben Gesamtschule Dabendorf

17.02.2017

Die erste Hauptausschusssitzung der Stadt Zossen im Jahr 2017 hatte das Thema Schulneubau in Dabendorf auf der Tagesordnung. Auf Antrag der CDU-Fraktion ging es um die noch nicht geklärten Grundstücksfragen. Um es gleich vorwegzunehmen, am Ende waren alle Anwesenden so schlau wie zuvor.

Im Vorfeld hatte ich die Bürgermeisterin darauf Hingewiesen, dass gemäß § 36 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die Öffentlichkeit von Sitzungen auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Aus meiner Sicht sind Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

Ungeachtet dessen wurden im öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung der gesamte Schriftverkehr der Stadt mit dem Anwalt des Grundstückseigentümers, die Grundstückspreise und -größen öffentlich erörtert.

Der veröffentlichte Schriftverkehr zeigt nun auch die Art und Weise, wie die Bürgermeisterin in den vergangenen Jahren vorgegangen ist. In einem Brief vom 01. 09. 2015 an den Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers heißt es beispielsweise: „Seit 2 Jahren bin ich an einer friedlichen Lösung interessiert und hatte auch gehofft, Ihr Mandant sieht das genauso. Sollte ich mich darin getäuscht haben, dann geht es auch anders“. Der Anwalt des Grundstückseigentümers sah sich genötigt auf ein Schreiben der Bürgermeisterin vom 28. 06. 2016 wie folgt zu antworten: „Das Schreiben zeugt nicht nur davon, „wes´  Geistes Kind“ seine Verfasserin ist, sondern belegt auch eindrucksvoll, welche Fehlvorstellungen in Ihrem Hause bzgl. der Zielvorstellungen meines Mandanten vorherrschen. Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass die Verhandlungen bzgl. der von Ihnen begehrten Eigentumsfläche des Mandanten auch nach 21/2 Jahren noch nicht abgeschlossen werden konnten“.

Deutlich wird aus dem Schriftverkehr auch, dass die Bürgermeisterin mit diversen Drohungen agiert. Neben der Enteignung droht die Bürgermeisterin am 28. 06.2016: „Wenn ich aber feststellen muss, dass keinerlei Bewegung in der Sache möglich ist, werde ich die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit über das Hindernis unterrichten müssen“. Und am Schluss des Schreibens folgt die Bemerkung: „...bevor hier vor Ort richtig böses Blut entsteht“. Und es blieb nicht bei Drohungen: In der MAZ vom 21.12.2016 heißt es dann „Damit widerspricht er (der Grundstückseigentümer) sowohl kürzlich aus dem nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung nach außen gedrungenen Darstellungen als auch auf Facebook verbreiteten Behauptungen“.

Der Erwerb der in Rede stehenden Grundstücksfläche ist für den Neubau der Gesamtschule nicht dringend erforderlich. Auf dem Grundstück soll das Mehrzweckgebäude mit Kegelbahn, Grillplatz, Raucherinsel, einem Minispielfeld und Umkleideräumen für das Sportforum entstehen. Die Mensa und die Heizungsanlage könnten auch in das Schulgebäude integriert werden. 

Aus meiner Sicht gilt auch beim Neubau der Gesamtschule der Grundsatz, dass vor der Planung und dem Bau eines neuen Gebäudes, die Grundstücksfragen geregelt sein müssen - und zwar endgültig mit Grundbucheintrag. Ohne im Besitz der Grundstücke zu sein, hat die Bürgermeisterin bereits Planungen beauftragt, die Kosten in Höhe von etwa 3 Mio. EURO verursacht haben. Gerade die öffentliche Hand muss darauf achten, mit öffentlichen Mitteln sorgsam umzugehen. Bürgermeisterin Michaela Schreiber hätte erst mit den Planungen und dem Baugenehmigungsverfahren beginnen dürfen, wenn alle Grundstücksfragen endgültig geklärt sind.

Jetzt dem Eigentümer eines Grundstücks den schwarzen Peter zuzuschieben, ist unredlich und stellt die Schuldfrage auf den Kopf. Die Bürgermeisterin wurde mit dem Grundsatzbeschluss zum Schulneubau von 2012 aufgefordert alle Grundstücksangelegenheiten zu klären. Ich hatte diverse Male nachgefragt, ob alle Grundstücksangelegenheiten geklärt sind. Regelmäßig kamen Rundum-sorglos-Antworten der Bürgermeisterin.

Immer wieder sind ausschließlich die „Anderen“ Schuld an den Verzögerungen. Erst waren es die Kommunalaufsicht und Landrätin, die der Stadt die Kredite nicht bestätigen wollten, dann die Banken, die nicht schnell genug der ZWG einen Kredit bewilligen wollten und Höhepunkt war der lange Winter, der im September 2015 Schuld sein sollte an der Bauverzögerung.

Wirklich Schuld an der Misere ist jedoch einzig und allein das schlechte Projektmanagement der Bürgermeisterin.

Mittlerweile denken auch andere Gemeinden über eine Gesamtschule nach. Ludwigsfelde, Großbeeren und Blankenfelde-Mahlow prüfen derzeit, ob ein gemeinsamer Schulzweckverband Vorteile für alle hat. Das bisherige System weiterführender Schulen mit Gymnasien in Blankenfelde-Mahlow und Ludwigsfelde und jeweils einer Oberschule reicht aus Sicht der drei Kommunen nicht, um die Zukunftsaufgaben im Bildungsbereich zu bewältigen. Jetzt wird geprüft, die drei Oberschulen in einem Schulverband zusammenzufassen und sie im Sinne einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe auszustatten. Viele Schüler der Dabendorfer Gesamtschule kommen derzeit aus den drei Kommunen.

Nicht überraschend war, dass meine Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte „Einwohnerfragestunde“ und „Zustand der jetzigen Gesamtschule“ von den Fraktionen Plan B und CDU abgelehnt wurden, obwohl zahlreiche Eltern zur Sitzung gekommen sind.

Am Schluss der einstündigen Präsentation war allen Anwesenden klar, dass nichts klar ist und die Eröffnung einer neuen Gesamtschule noch in weiter Ferne ist. Auf seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am 16. März 2017 wird der Hauptausschuss nochmals über die weitere Verfahrensweise in dieser Grundstücksangelegenheit beraten.

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