Stadt Zossen beschließt Haushalt 2015 mit vielen Fragezeichen.

19.03.2015

Obwohl der Finanzausschuss am 11.03.2015 beschlossen hatte, vorerst nicht über den Haushaltsplan zu entscheiden, wurde der Beschlussantrag zum Haushalt 2015 den Stadtverordneten am 18.03.2015 vorgelegt. Grund für die vom Finanzausschuss geforderte Verschiebung war die noch immer fehlende geprüfte Eröffnungsbilanz, die zum 1. Januar 2011 aufzustellen war und die geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012. Vgl. hierzu auch folgenden Beitrag (interner Link). Ohne Eröffnungsbilanz kann es keine Jahresabschlüsse geben. Ohne die geprüften Jahresabschlüsse stehen transparente Bilanzen, Ergebnis- und Finanzrechnungen aus. Damit ist die wirtschaftliche Situation der Stadt Zossen nicht klar bewertbar.

Problematisch ist die mit dem Haushaltsplan vorgesehene Entwicklung der Investitionen in der Stadt Zossen. In den vergangenen Jahren (z. B. 2013) konnten bei einem Gesamthaushaltsvolumen von über 40 Millionen Euro Investitionen in Höhe von mehr als 10 Millionen vorgesehen werden. Für das Haushaltsjahr 2014 waren für Investitionen (ohne Mehrzweckgebäude Dabendorf und Neubau Gesamtschule – da beide Gebäude Kreditfinanziert werden sollen) nur noch 8,5 Mio. € für Investitionen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2015 stehen für die Investitionen der Stadt Zossen (ohne  Mehrzweckgebäude Dabendorf und Neubau Gesamtschule) nur noch 7,7 Mio. € zur Verfügung. Für das Jahr 2016 sind, gemäß dem jetzt vorgelegten und beschlossenen Haushaltsplan 2015, noch 3,8 Mio. € für Investitionen in der Stadt Zossen geplant und 2017 sind es nur noch 3,4 Mio. €! tl_files/music_academy/Aktuelles/Investitionen-ZS-2013-2017.jpg

Damit werden die Investitionen in der Stadt Zossen auf 1/3 der bisherigen Investitionshöhe reduziert. Das ist nicht hinnehmbar, da wir einen Investitions- und Reparaturstau haben bei den Gemeindestraßen, im Tiefbau, bei den Straßenlaternen (Bsp. Wünsdorf und Neuhof), bei den Schulsportplätzen, Kitas, Schulhöfen, Gehwegen, Radwegen, Spielplätzen, Feuerwehrgebäuden oder Dorfgemeinschaftshäusern.
 
Schon auf Grund der Reduzierung der Investitionsausgaben auf 1/3 der bisherigen Summe für das Stadtgebiet, konnte ich dem Haushalt nicht zustimmen.

Zudem hatte ich darauf verwiesen, dass wir uns im Finanzausschuss vor allem auf Fragen zum Finanzhaushalt konzentriert hatten. Hier werden der tatsächliche Geldfluss, die Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt. Der Finanzhaushalt dient der Liquiditäts- und Investitionsplanung. Gerade der Finanzhaushalt hat mich nicht überzeugt. Hinsichtlich der Liquidität der Stadt Zossen habe ich auch einen Antrag auf Einsicht in die Kontostände der Stadt Zossen gestellt. Ich wollte wissen, wie die Finanzsituation der Stadt tatsächlich ist. Im Jahr 2014 (in dem wir eine vorläufige Haushaltsführung hatten) hat die Stadt einen Kassenkredit in Höhe von 13 Mio. Euro aufnehmen müssen. Der Antrag auf Einsicht in die Konten wurde jedoch abgelehnt. Hiergegen habe ich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Ablehnung der Einsicht in die Kontostände hat das Vertrauen in die Liquidität der Stadt nicht erhöht.

Dennoch wurde der Haushalt 2015 mit 14 Ja-Stimmen, 11-Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Allerdings wurde in Zossen in den letzten Jahren noch nie ein Haushalt mit derart vielen Gegenstimmen beschlossen.

Im Jahr 2014 wurde den Stadtverordneten insgesamt dreimal ein Beschlussantrag zum Haushalt vorgelegt. Alle vorgelegten Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan mussten aufgehoben werden bzw. wurden durch die Kommunalaufsicht aufgehoben. Insofern befand sich die Stadt Zossen im gesamten Haushaltsjahr 2014 in der vorläufigen Haushaltsführung. Da der beschlossene Haushalt 2015 einen Investitionskredit in Höhe von 22 Mio. Euro einplant, ist der Haushalt genehmigungspflichtig.

Von den 13 Mio. Euro Kassenkredit wurden 11 Mio. Euro als Festbetragskredit mit einer Laufzeit von einem Jahr aufgenommen. Dieser Kassenkredit soll durch einen Teil des geplanten Investitionskredites abgelöst werden. Da von den 11 Mio. Euro Kassenkredit keine bzw. nur ein geringer Anteil für Investitionen ausgegeben wurden, ist davon auszugehen, dass der Gesamtkreditbedarf höher wird, als für den Schulneubau und den Neubau des Mehrzweckgebäudes geplant war.

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