Stadt Zossen noch ohne Haushalt

18.01.2012

2012 begann mit vorläufiger Haushaltsführung

Eigentlich sollte der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 für die Stadt Zossen im Finanzausschuss am 24.11.2011 vorgestellt werden. Damals erklärte die Bürgermeisterin, dass der Haushaltsplanentwurf noch nicht fertig sei, aber bis zum 23.12.2011 den Stadtverordneten vorliegen wird. Dann teilte die Kämmerin in einem Brief den Stadtverordneten mit, dass es noch Abstimmungsbedarf in den Fachämtern gibt.  Nun wurden die Stadtverordneten darüber informiert, dass mit dem Entwurf des Haushaltsplanes 2012 im März zu rechnen sei.

Das heißt, die Stadt befindet sich seit dem 1. Januar in der vorläufigen Haushaltsführung.

Laut Kommunalordnung dürfen während dieser Zeit nur Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Für freiwillige Aufgaben darf kein Geld ausgegeben werden. Davon betroffen sind unter anderem Gratulationen für Senioren oder zu Ehejubiläen, die Auszeichnung ehrenamtlich tätiger Bürger, die Ehrung von Feuerwehrmitgliedern zu Dienstjubiläen oder die Zuschüsse an Vereine.

Nach Aussage der Bürgermeisterin besteht in Zossen für das Haushaltsjahr 2012 eine Differenz von 12 Mio. €. Ein Teil dieser Differenzsumme soll mit den Mitteln aus der Rücklage ausgeglichen werden. Der andere Teil soll durch die Überarbeitung des Haushaltsplanentwurfes noch eingespart werden. Ziel sei es, den Stadtverordneten einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der ausgeglichen ist.

Auch das Jahresergebnis für 2011, dass zum 15.12.2011 angekündigt war, liegt den Stadtverordneten noch nicht vor. Insofern kann noch nicht eingeschätzt werden, ob das Jahr 2011 ohne Defizit abgeschlossen werden konnte. Sollte das Jahr 2011 mit einem Defizit beendet werden, so müsste auch diese Summe mit dem Haushalt 2012 ausgeglichen werden.

Seit 2010 hat die Stadt Zossen einen doppischen Haushalt. Hierfür hätte bereits im vergangenen Jahr eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden müssen. Diese war auch für das erste Halbjahr 2011 angekündigt, wurde aber bislang ebenfalls nicht vorgelegt. Die Daten der Eröffnungsbilanz sind eine wesentliche Grundlage für die ordnungsgemäße Veranschlagung bestimmter Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsplan, wie z. B. der Aufwendungen für Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

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