Stadt Zossen verweigert dem Landesamt für Statistik Auskunft über Gewerbesteuereinnahmen

11.10.2012

Die Stadt Zossen ist verpflichtet, eine vierteljährliche Kassenstatistik dem Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg zu melden. Hierzu gehören auch die Gewerbesteuereinnahmen. Für das II. und III. Quartal liegen dem Landesamt jedoch keine Zahlen der Stadt Zossen vor. Damit droht der Stadt Zossen der Verlust der Schlüsselzuweisungen des Landes.

Die MAZ berichtete am 22.09.2012 über die solidarische Finanzausgleichsumlage. in dem Beitrag hieß es, dass Zossen in diesem Jahr erstmals auf der Liste der wohlhabenden Gemeinden steht und 2013 rund zwei Millionen Euro abführen soll. Allerdings liegen für die Stadt Zossen nur Schätzzahlen des Landesamtes für Statistik vor, da die Stadt nicht die Gewerbesteuereinnahmen gemeldet hatte.

Die Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen in Zossen wird somit immer unklarer. Ich hatte als Stadtverordneter bereits im Juni und nochmals im September bei der Bürgermeisterin um Auskunft über die Gewerbesteuereinnahmen gebeten. Diese Angaben wurden mir verweigert. Das gleiche Schicksal ereilte jetzt auch das Landesamt für Statistik.

Nach Angaben dieses Amtes, war das Aufkommen an Gewerbesteuern im Jahr 2011 in Zossen im Vergleich zu 2010 um 17,3 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro nach Abzug der an das Land und den Bund abzuführenden Summen zurückgegangen. Die Gewerbesteuer war 2011 mit 15 Mio. € eingeplant. Im Haushaltsjahr 2012 sind nun nochmals 5 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen eingeplant (20 Mio. €).

Die geplanten Gewerbesteuereinnahmen machen über 50 % der Gesamteinnahmen aus.

Diesen geplanten Gewerbesteuereinnahmen sind mit dem Haushaltsplan 2012 auch konkrete Ausgaben gegenüber gestellt. Wenn nun die Gewerbesteuereinnahmen nicht bzw. nicht in der geplanten Höhe kommen (wie 2011), droht am Jahresende ein Fehlbetrag. Um hier rechtzeitig reagieren zu können, wollte ich die Information zu den Daten. Ziel ist es, die Stadt (also den Steuerzahler) vor möglichen Verlusten zu schützen.

Für das 1. Quartal hatte die Bürgermeisterin noch Daten an das Landesamt für Statistik gemeldet. Demnach verzeichnete die Stadt Zossen Einnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3,24 Mio. €. Allerdings verbergen sich hinter dieser Summe auch noch Nachzahlungen aus 2011.

Ich fordere die Stadtverwaltung auf, endlich für Klarheit und Transperenz hinsichtlich der Kassenlage zu sorgen.

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Rechtsgrundlage zur Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: 

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 2 und § 5 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) sind vierteljährlich die Ein- und Auszahlungen nach Arten entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik zu erfassen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 b und Nr. 2 b des FPStatG 1).

1) Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671). Die Auskunftspflicht für die Stadt Zossen ergibt sich aus § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 b und Nr. 2 b des FPStatG in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG) 2). Hiernach sind die Leiter dieser Erhebungseinheiten auskunftspflichtig. Erhebungseinheit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 die Gemeinde.

2) Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246).

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