Stadt Zossen zahlt Finanzausgleichsumlage nicht

30.01.2015

Im Dezember 2010 hat die Brandenburgische Landesregierung im sogenannten Finanzausgleichsgesetz eine sogenannte „Reichensteuer“ verankert. Dabei handelt es sich um eine Finanzausgleichsumlage reicher Kommunen zugunsten ärmerer Kommunen.

Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer zählte auch Zossen in den Jahren 2012 und 2014 zu den Geberkommunen.

Für das Jahr 2012 wurde für die Stadt Zossen eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 2.867.399 Euro festgesetzt und für das Jahr 2014 ein Finanzumlage in Höhe von 4.772.876 Euro. Somit haben sich mittlerweile Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7.640.275 Euro zzgl. Mahngebühren und evtl. Zinsen aufgebaut, die innerhalb weniger Wochen durch die Stadt Zossen gezahlt werden müssen. Hinzu kommen die Kosten für die erfolglosen juristischen Auseinandersetzungen über alle Instanzen.

Während die Finanzausgleichsumlage für 2014 erst am 25.02.2015 fällig wird, hätte die Umlage für 2012 schon 2013 gezahlt werden müssen. Die Stadt Zossen hat - nach Auskunft des Brandenburgischen Finanzministeriums - jedoch bislang nicht gezahlt und ist damit ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die Bürgermeisterin hatte zwar den Rechtsweg eingeschlagen, jedoch blieb dieser erfolglos. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes  Potsdam ist mittlerweile unanfechtbar. Auch wenn die Stadt Zossen sich hiergegen – wie verlautet wurde - mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht wendet, kommt dieser keine aufschiebende Wirkung zu.

Durch die Zahlungsweigerung entstehen der Stadt Zossen zusätzliche Kosten durch Mahngebühren und falls die Finazausgleichsumlage 2014 nicht fristgerecht gezahlt wird, fallen zusätzlich Zinsforderungen an. Bei der i. R. stehenden Summe können diese zusätzlichen Kosten mit geschätzten 9.000 Euro/Monat beträchtlich sein. 

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