Stadtverwaltung Zossen verliert Prozess gegen ILB

03.03.2013

Oberverwaltungsgericht hat zum Fördermittelstreit entschieden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 27.02.2013 zu dem seit einigen Jahren anhaltenden Fördermittelstreit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gegen die Stadt Zossen entschieden. Damit erhält die Stadt Zossen nicht die 1,6 Mio € Fördermittel von der ILB. Das OVG bestätigt mit dem Urteil, dass es seitens der Stadtverwaltung seinerzeit gravierende Vergabefehler gegeben hat.
 
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Potsdam noch zugunsten der Stadt Zossen entschieden. Dieses Urteil ist, nach Aussage von Matthias Haensch, Referatsleiter Unternehmenskommunikation der ILB, nun vom OVG aufgehoben worden.
 
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stadt die Gerichtskosten für beide Instanzen trägt. Bei dem i. R. stehenden Streitwert können dass nahezu 20.000 € sein.
 
Es geht um den in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Abriss alter Miltärbauten in Wünsdorf. Die ILB hatte die von der Stadt Zossen beantragten Fördermittel seinerzeit abgelehnt, da es seitens der Stadtverwaltung gravierende Vergabefehler gegeben hatte
 
Hiergegen hatte die Bürgermeisterin Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Fraktion SPD/LINKE hatte damals auf das Klagerisiko und auf die möglichen Kosten des Verfahrens hingewiesen. Denn durch den hohen Streitwert fallen hohe Gerichtskosten an. Zudem hatte die Fraktion kritisiert, dass es keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gab, ein solches Klageverfahren einzuleiten.
 
Das Verwaltungsgericht hatte am 17.08.2010 entschieden, dass die ILB die Fördermittel bewilligen muss. Die Bürgermeisterin fühlte sich anschließend „nicht nur in ihrer Rechtsauffassung und juristischen Kompetenz bestätigt, sondern auch in dem von ihr eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach hinzunehmen“. Die ILB ging allerdings erfolgreich in Berufung.
 
Da das Oberverwaltungsgericht das Urteil der ersten Instanz aufgehoben hat, und die Klagen von der Bürgermeisterin ohne Beschluss der SVV eingereicht wurden, ist nun eine Diskussion hinsichtlich der Haftungsfrage zu führen.
 

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