Stadtverwaltung Zossen verliert Prozess gegen ILB
03.03.2013
Oberverwaltungsgericht hat zum Fördermittelstreit entschieden
Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 27.02.2013 zu
dem seit einigen Jahren anhaltenden Fördermittelstreit mit der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gegen die Stadt Zossen
entschieden. Damit
erhält die Stadt Zossen nicht die 1,6 Mio € Fördermittel von der
ILB. Das OVG bestätigt mit dem Urteil, dass es seitens der
Stadtverwaltung seinerzeit gravierende Vergabefehler gegeben hat.
In
der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Potsdam noch
zugunsten der Stadt Zossen entschieden. Dieses Urteil ist, nach
Aussage von Matthias Haensch, Referatsleiter
Unternehmenskommunikation der ILB, nun vom OVG aufgehoben worden.
Eine
schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es ist aber
davon auszugehen, dass die Stadt die Gerichtskosten für beide
Instanzen trägt. Bei dem i. R. stehenden Streitwert können dass
nahezu 20.000 € sein.
Es
geht um den in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Abriss alter
Miltärbauten in Wünsdorf. Die ILB hatte die von der Stadt Zossen
beantragten Fördermittel seinerzeit abgelehnt, da es seitens der
Stadtverwaltung gravierende Vergabefehler gegeben hatte
Hiergegen
hatte die Bürgermeisterin Klage vor dem Verwaltungsgericht
eingereicht. Die Fraktion SPD/LINKE hatte damals auf das Klagerisiko
und auf die möglichen Kosten des Verfahrens hingewiesen. Denn durch
den hohen Streitwert fallen hohe Gerichtskosten an. Zudem hatte die
Fraktion kritisiert, dass es keinen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung gab, ein solches Klageverfahren
einzuleiten.
Das
Verwaltungsgericht hatte am 17.08.2010 entschieden, dass die ILB die
Fördermittel bewilligen muss. Die Bürgermeisterin fühlte sich
anschließend „nicht nur in ihrer Rechtsauffassung und juristischen
Kompetenz bestätigt, sondern auch in dem von ihr eingeschlagenen
Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach hinzunehmen“.
Die ILB ging allerdings erfolgreich in Berufung.
Da
das Oberverwaltungsgericht das Urteil der ersten Instanz aufgehoben
hat, und die Klagen von der Bürgermeisterin ohne Beschluss der SVV
eingereicht wurden, ist nun eine Diskussion hinsichtlich der
Haftungsfrage zu führen.