Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Zossen: Die anerkannten Naturschutzverbände lehnen Windeignungsgebiete im Wald ab

21.08.2013

Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Wind der Stadt Zossen: Die anerkannten Naturschutzverbände lehnen die Windeignungsgebiete 1 und 2 ab. Bei der Fläche 1 (334,5 ha) handelt es sich um das Gebiet nordöstlich des Ortsteiles Zesch am See und östlich des Großen Möggelinsees. Bei der Fläche 2 (146,5 ha) handelt es sich um das Gebiet westlich von Wünsdorf und nordöstlich der Ortschaften Funkenmühle und Lindenbrück/Zesch. Im Süden grenzt direkt der Große Möggelinsee an.

Zahlreiche naturschutzfachliche Gründe die in der 6 Seiten umfassenden Stellungnahme aufgeführt wurden, begründen die ablehnende Position der anerkannten Naturschutzverbände. Insbesondere wird detailliert auf die Fledermaus- und Vogelfauna eingegangen.

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