Umweltbundesamt veröffentlicht das Lärmgutachten über den Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld

11.01.2012

Nach massiver Kritik an der Absage der Vorstellung eines Gutachtens des Umweltbundesamtes (UBA) zu den Flugrouten am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld steht das Papier nun online.

Das Umweltbundesamt hat das umstrittene Lärmgutachten über den Hauptstadtflughafen für alle Interessierte auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die „Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ umfasst 166 Seiten. Dem Amt zufolge wurde eine solche Bewertung in Deutschland bislang noch nie vorgenommen. Das UBA plädiert dafür, die Flugrouten-Vorschläge für den künftigen Berliner Flughafen in Schönefeld zu überarbeiten.

Die ursprünglich für Dienstag (10.01.2011) geplante Veröffentlichung der Untersuchung war kurzfristig auf Druck des Bundesverkehrsministeriums abgesagt worden. Zur Begründung hieß es, es habe noch Gesprächsbedarf beider Behörden gebegeben.

Das nun veröffentlichte Gutachten stellt fest, dass Grundsätzlich ein Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr am wirkungsvollsten ist, um eine Beeinträchtigung des für die menschliche Regeneration so wichtigen Nachtschlafs durch Fluglärm zu vermeiden.

Das UBA fordert auch die Prüfung des „Münchner Modells“ außerhalb von Spitzenzeiten. Dazu müsste der Flughafen auf den unabhängigen Parallelbetrieb verzichten und die Starts von beiden Pisten versetzt voneinander abwickeln.

Mit den Streckenfreigaben, wonach Piloten ab 1.500 Meter auf Nachfrage von Routen abweichen können, setzt sich die Studie ebenfalls kritisch auseinander. Freigaben seien notwendig für die Verkehrssicherheit. Rechtlich problematisch werde es jedoch, wenn sich dadurch „zusätzliche faktische Flugrouten herausbilden“. Die Freigaben dürften daher nicht zur Regel und nur aus „besonderem Anlass“ erteilt werden.

Das UBA empfiehlt, die Flugrouten zunächst ein Jahr lang zu testen und dann gegebenenfalls zu ändern.

Die Empfehlungen des UBA sind jedoch nicht verbindlich. Letztlich legt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Routen fest. Es will sie am 30. Januar 2012 vorstellen.

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