Urteil gegen Zossener Neonazi rechtskräftig

03.09.2012

Berufung zurückgenommen

Der unter anderem wegen der Anstiftung zum Brandanschlag auf das Zossener "Haus der Demokratie" verurteilte Neonazi Daniel T. muss seine Haftstrafe antreten. Die Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe ist seit Montag, den 03.09.2012, rechtskräftig.

Der 26-Jährige hatte vor dem Landgericht Potsdam wegen mangelnder Erfolgsaussichten die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgericht Zossen vom November 2011 zurückgenommen. Das Gericht habe zuvor deutlich gemacht, dass es keinen Grund für eine Verkürzung der Haftstrafe sehe. Der bekennende Neonazi wollte ursprünglich erreichen, dass das Strafmaß reduziert wird.

Gemäß neues deutschland vom 04.09.2012, meinte Richter Axel Gerlach, das Amtsgericht habe sogar zugunsten des Angeklagten einen Fehler gemacht. Eine höhere Strafe wäre deswegen jetzt aber nicht mehr drin gewesen, da nur die Verteidigung, nicht aber die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte.

Neben der Brandstiftung hat der mehrfach vorbestrafte Mann eine Holocaust-Gedenkfeier gestört und Zossen mit Hakenkreuz-Schmierereien überzogen. Demnächst wird er nun eine Ladung zum Haftantritt erhalten.

Das Haus der Demokratie war bei dem Feuer in der Nacht zum 23. Januar 2010 völlig zerstört worden. Betroffen davon waren auch eine Ausstellung zum jüdischen Leben in dem Haus sowie Exponate für eine weitere Ausstellung über Flüchtlinge. Bis heute sucht die Bürgerinitiative «Zossen zeigt Gesicht» nach einem Ersatz für das zerstörte Haus.

Gelegt wurde das Feuer von einem inzwischen 18-Jährigen. Der Brandstifter hatte sich im Sommer 2010 in Zossen vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde aber nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es. Der Jugendliche wurde in ein Heim gewiesen. Nach eigenen Angaben hat er sich von der Neonazi-Szene losgesagt. Der 18-Jährige hatte den Neonazi vor Gericht beschuldigt, ihn zur Tat angestiftet zu haben. Der Angeklagte hatte zu diesem Vorwurf zunächst geschwiegen. Nach der Aussage am Dienstag räumte er die Anstiftung jedoch im Wesentlichen ein.

Nach wie vor gibt es in Zossen seit dem Brand kein neues Haus der Demokratie. Ein geeignetes Gebäude hatte die Stadtverwaltung der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ vor der Nase weggekauft.

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