Verlorener Rechtsstreit um die Kreisumlage wird für die Stadt Zossen teuer:
24.02.2015
Die
Stadt Zossen hat eine Klage gegen den Landkreis Teltow-Fläming
hinsichtlich der Zahlung der Kreisumlage 2010 verloren. Die Kosten
des Rechtsstreites in Höhe von ca. 550.000 € trägt nun die Stadt
Zossen.
Es ging
in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren um die Kreisumlage 2010, die
die Stadt Zossen zahlen musste. Diese Kreisumlage wurde durch einen
Umlagebescheid des Landkreis Teltow-Fläming in Höhe von
6.271.231,00 € festgesetzt. Dagegen legte die Stadt 2011
Widerspruch ein und klagte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam auf
Aufhebung des Umlagebescheids und Rückzahlung der Kreisumlage plus
Zinsen.
Beim VG
Potsdam wurde der Wert des Streitgegenstandes am 12. August 2013 von
6.271.231,00 Euro auf dann 12.542.462,00 Euro festgesetzt. Am 27.
Februar 2014 wurde die Klage der Stadt Zossen beim Verwaltungsgericht
abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Im Bericht der
Verwaltung zur Stadtverordnetenversammlung am 12.03.2014 informierte
die Bürgermeisterin die Stadtverordneten darüber, dass der
Streitwert 6,271 Mio. € beträgt. Über das Urteil des
Verwaltungsgerichtes wurden die Stadtverordneten hingegen nicht
informiert.
Mitte
2014 beantragte die Stadt Zossen beim Oberverwaltungsgericht (OVG)
Berlin-Brandenburg eine Zulassung der Berufung. Dieser Antrag wurde
vom OVG ebenfalls abgelehnt. Auch für diese Entscheidung wurde der
Streitwert auf 12.542.462 Euro festgesetzt. Gegen diesen Beschluss
legte die Stadt Zossen eine Anhörungsrüge ein, die vom OVG vor
wenigen Wochen ebenfalls abgewiesen wurde. Hinsichtlich der
Kostenentscheidung wurde jeweils entschieden, dass die Stadt Zossen
als Klägerin die Kosten der Verfahren zu tragen hat.
Die
Kosten des Rechtsstreites, die die Stadt Zossen nun zu tragen hat,
liegen nach meiner Einschätzung bei ca. 550.000 €. Die MAZ –
Zossener Rundschau - schätzt die Höhe der Kosten im Beitrag „Zossen
scheitert vor dem Verwaltungsgericht“ vom 24.02.2015 auf 370.000 €
In der
Finanzausschusssitzung am 24.02.2015 habe ich die Bürgermeisterin
gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Rechtsstreites sind
und welchen Antrag die Stadt im Laufe des Verfahrens gestellt hat,
der dazu geführt hat, dass der Streitwert verdoppelt wurde. Hierauf
wollte oder konnte die Bürgermeisterin nicht antworten. Der
Ausschussvorsitzende, Herr Lüders, fragte die Bürgermeisterin, ob
sie für den Antrag auf Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung hatte. Das musste die Bürgermeisterin
verneinen.