Verwaltungsgericht hat entschieden – Rechte von Stadtverordneten gestärkt

28.01.2013

Teilhabe-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte gelten für Stadtverordnete aller Fraktionen


Mein Antrag beim Verwaltungsgericht Potsdam zur Verpflichtung der Bürgermeisterin mir Auskunft hinsichtlich der quartalsweisen Gewerbesteuereinnahmen zu geben, hatte vollumfänglich Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Potsdam verpflichtet nun die Bürgermeisterin mir Auskunft hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Zossen im 2. und 3. Quartal des Jahres 2012 zu erteilen. Desweiteren wurde der Bürgermeisterin aufgegeben, mir mitzuteilen, welchen Anteil bei den Gewerbesteuereinnahmen die Nachzahlungen aus 2011 ausmachen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Zossen.

Damit hat das Verwaltungsgericht die Rechte der Stadtverordneten gestärkt. Die Bürgermeisterin hatte sich bis zuletzt geweigert, die geforderten Auskünfte zu erteilen und hat darüber hinaus auch andere Anfragen nur unzureichend beantwortet. Mit dem Beschluss wird bekräftigt, dass eine grundsätzliche Informationspflicht besteht. Teilhabe-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte gelten für Stadtverordnete aller Fraktionen. Dieses Antrags- und Auskunftsrecht besteht unabhängig davon, „ob die Erfüllung dieser Rechte u. a. der Antragsgegnerin (Bürgermeisterin) Mühe macht oder nicht“.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bürgermeisterin künftig die Anfragen der Stadtverordneten zeitnah und in zuverlässiger Weise beantwortet.

Die Aufgabe der „Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung“ besteht nicht allein darin - wie die Bürgermeisterin behauptet hat, die Prioritäten unter den freiwilligen und investiven Maßnahmen zu setzten. Das Verwaltungsgericht hat nochmals bestätigt, dass jeder Stadtverordnete im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung vom Bürgermeister Auskunft in allen Angelegenheiten erhalten muss, in denen die Verbandskompetenz der Gemeinde gegeben ist.

Während eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am 16. Januar 2013 hatte die Bürgermeisterin nach deutlichen Hinweisen des Gerichtes erklärt, dem Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg die fehlenden Zahlen zur vierteljährlichen Kassenstatistik bis zum 25.01.2013 nachzumelden.

Gemäß dieser Nachmeldung hat die Stadt Zossen folgende Gewerbesteuereinnahmen gemeldet (brutto):
1. Quartal: 3,2 Mio. €
2. Quartal: 9,2 Mio. €
3. Quartal: 5,6 Mio. €
4. Quartal: 7,2 Mio. €

Durch die unrechtmäßige Nichtmeldung der Gewerbesteuerumlage konnte auch die Gewerbesteuerumlage nicht ermittelt werden. Dadurch hatte die Stadt Zossen im Haushaltsjahr 2012 mehr Geld zur Verfügung. Zwar erfolgt nun eine Nachzahlung der Gewerbesteuerumlage – diese erfolgt allerdings zinsfrei. Die Höhe dieser Gewerbesteuerumlage für 2012 lag bei 2,6 Mio. €.

Den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 23.01.2013 können Sie hier als pdf-Datei öffnen.

Zurück