Verwaltungsgericht stärkt die Bedeutung des Zossener Stadtparks

29.06.2015

Am Montag, den 29. Juni 2015 fand zum Zossener Stadtpark eine mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Potsdam statt (VG 4 K 743/14). Es ging um eine zwei Punkte umfassende Klage der Stadt Zossen gegen den Landkreis Teltow-Fläming.

Zum einen wollte Zossens Bürgermeisterin M. Schreiber mit der Klage erreichen, dass das Gericht feststellt, dass der Stadtpark kein Gartendenkmal ist. Zum anderen wollte die Bürgermeisterin erreichen, dass die Forderung einer Ersatzpflanzung für die 2013 gefällte Trauerweide aufgehoben wird.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Reimus erklärte, dass der Denkmalwert des Stadtparks aus seiner Sicht unstrittig ist, obwohl der Erhaltungsrückstau enorm ist. Der von der Stadt Zossen gestellte gegenteilige Feststellungsantrag sei somit „abweisungsreif“.

Auch in Bezug auf die beantragte Rücknahme der geforderten Ersatzpflanzung an gleicher Stelle durch eine neue Trauerweide mit einem Stammumfang von mindestens 12 – 14 cm sah der Richter keine Aussicht auf Erfolg.

Der Richter berichtete auch über ein privates Gespräch mit dem Geschäftsführer der renomierten Fa. Lorberg Baumschulerzeugnisse GmbH & Co. KG., der ihm bestätigte, dass die Ersatzpflanzung der Weide möglich ist, auch wenn der Wurzelbereich mit Hallimasch befallen sein soll. Gesunde, zügig wachsende Bäume und Sträucher sind widerstandsfähig und werden in der Regel nicht befallen. Bei sachgemäßer Pflege und Ernährung besitzen die Gehölze ausreichend Widerstandskraft, um sich gegen einen Befall durch den Hallimasch zu wehren.

Trotz der deutlichen Ankündigung des Richters, dass die Klage der Stadt Zossen in allen Punkten abgewiesen wird, bestand die Bürgermeisterin auf ein Urteil. Eine Rücknahme der Klage hätte die Gerichtskosten für die Stadt minimiert. Der Verzicht darauf lässt erwarten, dass der Trauerweidenfall vor das Oberverwaltungsgericht gehen soll. Die Gerichtskosten dürften die Kosten für die Pflanzung einer neuen Weide um ein vielfaches übersteigen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird der Stadt Zossen schriftlich zugestellt.

Bemerkenswert war, dass die Stadt alleine durch die Bürgermeisterin vertreten wurde. Weder der Rechtsamtsleiter, noch ein Mitarbeiter des Fachamtes waren bei dem Gerichtstermin zugegen. Der Landkreis hingegen war durch einen Juristen und durch das Fachamt vertreten.

Die alte Trauerweide wurde 2013 gefällt. Die damalige Fällgenehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde war mit der Auflage verbunden, eine neue Trauerweide an gleicher Stelle zu pflanzen, um das wichtige Gestaltungsmerkmal des Gartendenkmals wiederherzustellen. Die Bürgermeisterin wehrt sich bislang, die Weide nachzupflanzen.

Die Situation im Stadtpark ist auch insgesamt unbefriedigend. Es zeigt sich erneut die Notwendigkeit eines Parkentwicklungskonzeptes. In der jüngeren Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Bäume gefällt, ohne dass es im Stadtpark Nachpflanzungen gab. Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits 2010 beschlossen, dass ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Stadtpark Zossen erarbeitet wird. Nur durch planmäßiges und rechtzeitiges Nachpflanzen von Jungbäumen kann der Charakter des Parks erhalten werden.

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