Weiterer Prozess nach Brandanschlag auf Haus der Demokratie in Zossen abgeschlossen - 3 Jahre und 8 Monate Haft für Neonazi

01.12.2011

Nach dem rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen muss der 25-Jährige Angeklagte für 3 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Amtsgerichts Zossen hat der bekennende Neonazi im Januar 2010 Jugendliche zur Brandstiftung angestiftet. Staatsanwalt Thomas Jaschke forderte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und elf Monaten.

Das Gericht blieb mit dem heutigen Urteil nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil will Daniel T. nicht anerkennen. Dem Vernehmen nach will der 25-Jährige Rechtsmittel einlegen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Neonazi auf freiem Fuß. Es lägen keine ausreichenden Gründe vor, um einen Haftbefehl zu beantragen.

Der Angeklagte hat sich auch der Volksverhetzung schuldig gemacht und Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen benutzt. Gestanden hatte er zuvor unter anderem, im Frühjahr 2010 in 24 Fällen Hakenkreuze auf Fassaden und sogenannte Stolpersteine, die an jüdische NS-Opfer erinnern, geschmiert zu haben. Bis zum Schluss geleugnet hatte er hingegen, eine Holocaust-Gedenkveranstaltung, bei der die Namen Zossener NS-Verfolgter vorgelesen wurden, mit Rufen wie "Lüge" und "Lügner" gestört zu haben. Er räumte zwar ein, die Störaktion mit etwa 20 weiteren Gesinnungsgenossen organisiert und dirigiert zu haben, doch seien die Zwischenrufe in einem anderen Kontext zu sehen. Diese Schutzbehauptung sah das Gericht durch mehrere Zeugenaussagen widerlegt. 

Der vorbestrafte 25-Jährige, der als führender Kopf der rechten Szene in Zossen gilt, hatte im Prozess einen Großteil der Straftaten eingeräumt. Dadurch habe er dem Gericht eine langwierige Verhandlung erspart, so sein Verteidiger Matthias Schöneburg. Er beantragte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte führendes Mitglied der inzwischen verbotenen Vereinigung «Freie Kräfte Teltow-Fläming». Vor Gericht bekannte sich der 25-Jährige zu seiner Weltanschauung und betonte dies auch im Schlusswort. Er bedauere allerdings die Sachbeschädigungen.

Das Haus der Demokratie war bei dem Feuer in der Nacht zum 23. Januar 2010 völlig zerstört worden. Betroffen davon waren auch eine Ausstellung zum jüdischen Leben in dem Haus sowie Exponate für eine weitere Ausstellung über Flüchtlinge. Bis heute sucht die Bürgerinitiative «Zossen zeigt Gesicht» nach einem Ersatz für das zerstörte Haus.

Gelegt wurde das Feuer von einem inzwischen 18-Jährigen. Der Brandstifter hatte sich im Sommer 2010 in Zossen vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde aber nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es. Der Jugendliche wurde in ein Heim gewiesen. Nach eigenen Angaben hat er sich von der Neonazi-Szene losgesagt. Der 18-Jährige hatte den Neonazi vor Gericht beschuldigt, ihn zur Tat angestiftet zu haben. Der Angeklagte hatte zu diesem Vorwurf zunächst geschwiegen. Nach der Aussage am Dienstag räumte er die Anstiftung jedoch im Wesentlichen ein.

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