Wieder nicht genehmigte Baumfällungen im Zossener Stadtpark

20.02.2015

Am Montag, den 16.02.2015, begannen nicht genehmigte Baumfällarbeiten im denkmalgeschützten Zossener Stadtpark. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Landesgartenschau der Stadt Zossen am 17.02.2015 ging es u. a. auch um die Baumfällungen und um die weiteren Planungen im Stadtpark. Gemäß den Aussagen der Bürgermeisterin hat der Gartendenkmalpfleger des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege den Baumfällungen im Stadtpark Zossen zugestimmt. Konkret zugestimmt habe er nach Aussage der Bürgermeisterin der Entfernung von Wildwuchs und jungen Bäumen, wie auch dem Beschneiden von Hecken. Nunmehr stellt sich heraus, dass die Bürgermeisterin die Ausschussmitglieder nicht richtig informiert hat. Von Seiten des Landesamtes wurde explizit auf die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde hingewiesen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte am Nachmittag des 17.02.2013, vor Ort im Park einen Baustopp ausgesprochen. Der zuständige Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde hatte zudem versucht, den zuständigen Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Zossen zu sprechen. Allerdings wurde ihm die Kontaktaufnahme im Rathaus verweigert. Der Baustopp wurde durch die Stadt Zossen ignoriert. Auch am 18.02.2015 wurden die Baumfällarbeiten weitergeführt. Die Untere Denkmalschutzbehörde stellte am 18.02.2015 den mündlich ausgesprochenen Baustopp schriftlich zu.

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Ohne den seit Jahren geforderten Pflege- und Entwicklungsplan werden im Stadtpark wiederholt Baumfällungen durchgeführt. Für eine Wiederherstellung der ursprünglichen Sichtachsen, ist ein solcher Plan unerlässlich. Neupflanzungen fanden in den letzten Jahren überhaupt nicht statt.

Zuletzt machte die Fällung einer markanten Trauerweide Schlagzeilen. Auch die geforderte Nachpflanzung für die gefällte Trauerweide wird von der Stadt boykottiert.

Die „Pflegearbeiten“ der Stadt Zossen beschränken sich seit Jahren auf die Entfernung von parkeigenen Strukturelementen. Ziel müsste eigentlich eine Aufwertung und Bereicherung des Stadtparks sein, der einmal eine Perle der Stadt war.

Die Bürgermeisterin hatte auf der Ausschusssitzung versucht, die beiden Behörden gegeneinander auszuspielen. In Wirklichkeit zeigt sich, dass beide Behörden gut zusammenarbeiten. Dies gilt auch für die Planungen zur Sanierung der Eingangsbereiche zum Stadtpark in der Bahnhofstraße und Kirchstraße. Hier hat das Planungsbüro in der Ausschusssitzung bestätigt, dass vom Denkmalschutz konstruktive Vorschläge unterbreitet werden. Die Ausschussmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, dass hinsichtlich der noch offenen Fragen zunächst Kompromisse gesucht werden sollen, bevor ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu den beiden Eingangsbereichen gestellt wird. So können eine schnelle Genehmigung und ein schneller Baubeginn gewährleistet werden.

Der Konfrontationskurs gegenüber der Denkmalschutzbehörde, den die Stadtverwaltung mit den ungenehmigten Baumfällungen eingeschlagen hat, ist hingegen Kontraproduktiv bei der Suche nach Kompromissen hinsichtlich der dringenden Sanierung des Stadtparks.

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