Zossen stimmt für Naturpark "Baruther Urstromtal"

23.03.2021

Die Stadtverordnetenversammlung Zossen hat am 17. März 2021 mit überwältigender Mehrheit für das Naturparkprojekt Baruther Urstromtal gestimmt.

In Brandenburg wurden bislang 11 Naturparke ausgewiesen. Der Naturpark „Baruther Urstromtal“ könnte nun der 12. werden.

Die Planungen für einen Naturpark Baruther Urstromtal gibt es bereits seit fast 30 Jahren. Sie gerieten jedoch durch die Planungen für den Großflughafen BER ins Stocken. Denn Sperenberg war lange Zeit als Alternativstandort im Gespräch. Erst 2006 waren alle Klagen entschieden, die die Planungen am endgültigen Standort Schönefeld infrage gestellt hatten.

Das Projektgebiet für den Naturpark Baruther Urstromtal hat alle gesetzlichen Kriterien bereits erfüllt. Der erforderliche Schutzgebietsanteil ist vorhanden. Hieran hat auch der Landkreis Teltow-Fläming mitgewirkt, als er das Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal-Luckenwalder Heide ausgewiesen hat. Weitere Restriktionen wird es durch einen Naturpark nicht geben.

Naturparke sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Als Naturpark können Fördermittel generiert werden und eine gezielte Entwicklung der Region ermöglicht werden. Naturparke leisten einen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wertschöpfung und der Erhöhung der Lebensqualität in meist strukturschwachen ländlichen Regionen. Vor allem vor Ort zeigen sie mit vielen eindrucksvollen Beispielen, wie sie nachhaltige Entwicklung und Erholungsvorsorge als gleichberechtigte Ziele verfolgen und so Lebensqualität für Mensch und Natur sichern und schaffen.

Die Naturparke sind besondere touristische Anziehungspunkte. Naturparke bieten als positive Imageträger die Möglichkeit, sich im Wettbewerb als unverwechselbar und attraktiv für spezifische Zielgruppen zu positionieren. Somit wird die Region für potenzielle Gäste besser sichtbar.

Das Land fördert unter anderem die Besucherzentren in den einzelnen Gebieten, die der Umweltbildung und Tourismusinformation dienen und die Regionalvermarktung unterstützen.

Zur Naturparkgrenze gab es in der Stadtverordnetenversammlung einen Änderungswunsch, der übernommen wird. Das im Rahmen der Erarbeitung des FNP Wind festgesetzte Windeignungsgebiet, dass an der Grenze zur Gemarkung Töpchin entstehen soll, wird nicht Teil des Naturparks. Teil des Naturparks soll hingegen das gesamte Naturschutzgebiet Jägersberg-Schirknitzberg werden.

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